Wir haben im November einen Urlaub in der Türkei bei einem Online Reisebüro gebucht. Reisezeit 28.04. - 07.05. 2013. In den letzten 4 Wochen vor dem Urlaub haben wir 4 mal eine Abflugänderung sowie auch einmal eine Änderung des Abflugortes erhalten. Diesem haben wir auch zugestimmt. Jedoch wurde nochmals eine Änderung, nachdem die Flugtickets ausgestellt wurden durchgeführt. Diese Daten ware nur durch das Login auf der Kundenseite zu bestätigen und abzurufen. Dort war wieder der ursprüngliche Abflugort FMO angegeben. Zur Sicherheit habe ich nochmals Rücksprache mit der Kundenhotline gehalten zwecks Umtausch der Flugtickets. Dieses war jedoch lt. deren Angabe nicht nötig. Am 28.04. konnten wir jedoch nicht einchecken, weil wir auf keiner Flugliste standen. Ab dem 29.04. habe ich den ganzen Tag probiert herrauszufinden, wer nun verantwortlich ist und auf eine Reaktion gehofft. Das Reisebüro schob es auf den Reiseveranstalter, dieser wieder auf das Reisebüro usw. Nachdem klar war das die Schuld beim Reisebüro liegt, habe ich diesen Abends noch ein Fax geschickt mit der Bitte sich umgehend zu kümmern. Am 30.04. erreichte uns dann ein Anruf in dem man uns angeboten hat, am 01.05. morgens von FMO in Richtung Türkei zu fliegen um zumindest noch bis 07.05. unseren bezahlten Urlaub genießen. Dieses haben wir dann auch getan, die Frage ist nur was kann ich denen noch in Rechnung stellen (finde leider nichts, weil in diesem Fall ja nicht der Reiseveranstalter zuständig ist) und ich eigentlich auch kein Freund davon bin, gleich einen Rechtsanwalt einzuschalten. Bis heute hat sich auch noch niemand vom Reisebüro gemeldet um alles kulant zu regeln. Hat jemand Erfahrung damit und kann mir helfen? DANKE.
Fehler bei Übertragung Flugdaten durch Reisebüro
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geschrieben 1368458504000
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geschrieben 1368459314000
Hi,
du solltest deinen Beitrag ins Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" stellen:
Dort wirst du gewiss Antworten erhalten.
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1368468308000
Zuerst einmal müssen euch die 3 verlorenen Urlaubstage erstattet werden.
Zur Berechnung teilst du einfach den den Gesamtpreis durch die Zahl der geplanten Urlaubstage und multiplizierst mit 3.
Zusätzlich steht euch eine Entschädigung (Schadenersatz) für die unnütz aufgewendete Urlaubszeit zu - hierfür würde ich ein weiteres Drittel des Reisepreises ansetzen.
Wenn für die Fahrt zum Flughafen / Telefonate / Schriftverkehr Kosten angefallen sind so sind auch diese zu erstatten.
Am besten präsentierst du dem Reisebüro eine Rechnung mit der genauen Aufschlüsselung der einzelne Beträge und und bittest um die Begleichung innerhalb von 5 Werktagen (nenne ein Datum!).
Einzig der Posten Schadenersatz ist verhandelbar, mindestens ein Viertel des gesamten Reisepreises würde euch wohl aber auch jedes Gericht zusprechen ...
Viel Erfolg!
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1368468401000
Warum sollte sich vom Onlinereisebüro auch jetzt -also nach der Reise- auch noch jemand melden? Die Reise wurde bezahlt, der Veranstalter hat sein Geld im Sack und der Kunde hat gefälligst zufrieden zu sein. Aber du solltest nicht um Kulanz betteln sondern den Weg zur nächsten Verbraucherzentrale suchen. Dort gibt es es für wenig Euro sehr gute Rechtsberatung oder du folgst dem kostenlosen Rat von @VS.
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geschrieben 1368471449000
Ist zwar OT, möchte es aber in diesem Zusammenhang kurz anführen.
Gebühren der VZ in z. B. NRW u. a. zu Fragen zum Reiserecht (Pauschalreisen, Billigflieger usw.):
"Qualifizierte Verbraucherberater/innen geben Ihnen rechtliche Hilfe im Einzelfall.
Ist ein Problem besonders verzwickt, stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte... zur Seite
Rechtsberatung 9 €
Rechtsberatung durch Anwalt (20 Min.) 30 €
Folgetermin Rechtsberatung durch
Anwalt (10 Min.) 15 €...
Rechtsvertretung inkl. Rechtsberatung
durch Anwalt (je 20 Min.) 50 €
Telefonische Rechtsberatung für 1,86 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz (Mobilfunkpreise ggf. abweichend) an."
Quelle: vz-nrw.de
Die Gebühren sollen je nach Bundesland variieren.
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1368472323000
Wohne in den Niederlanden und glaube nicht das die Verbraucherzentrale in NRW oder Niedersachsen mir helfen kann.
Meine RV hat mir geraten dieses erstmal mit einem Schreiben an das Reisebüro zu versuchen, jedoch ohne mir irgendwelche Tips zu geben i.v.m. Forderung. Sollte dieses nicht gelingen sind diese bereit mir einen Anwalt zur Seite zu stellen. Darum habt alle schon mal lieben Dank für eure Hilfe.
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geschrieben 1368472503000
Bei HC heißt es zwar nur Tipp, ist aber wesentlich billiger ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1368472663000
Nun, diese Tipps (Höhe der Erstattungen) hast du ja schon von @vonschmeling erhalten.
Aber das ist mal ein Angebot. Darf ich fragen, wer dein RV ist. ?
@vs Ja.
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1368472950000
[size=9px]Überflüssiges Zitat[color=darkblue] entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort entbehrlich ist.[/size][/color]
Ja, den nehme ich, ist viel besser als der den man hier teuer bezahlen muss