• Michelle55
    Dabei seit: 1210896000000
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    geschrieben 1368474798000

    Mach ich.

    "Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren".

  • Michelle55
    Dabei seit: 1210896000000
    Beiträge: 11
    geschrieben 1368808070000

    Ich habe ein Einschreiben mit Rückschein mit meinem Forderungen verschickt. Heute erhalte ich eine Mail,  wo man mir,  ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ungefähr die Hälfte erstatten will (man beruft sich darauf,  die Flugkosten am 01.05. schon komplett übernommen zu haben) und selbst dieses dauert noch ca. 4 Wochen. Was ist denn nun das? Wie muss ich in Zukunft denn mit diesem Reisebüro kommunizieren? Will nichts verkehrt machen, nur einverstanden bin mit der Erstattung auf keinen Fall, weil dieses mal eben die 3 Tage der Reise abdeckt, die uns verloren gegangen sind und keinerlei Mehrkosten die uns dadurch enstanden sind.  Sollte ich vielleicht doch besser einen Rechtsanwalt einschalten oder Widerspruch einlegen? Und wie mache ich sowas dann richtig, doch nicht per E-mail? Vielen DANK.

  • HC-Mitglied81428
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    gesperrt
    geschrieben 1368810423000

    Wie hoch waren denn nun deine Forderungen bzw. was hast du überhaupt eingefordert?

  • Michelle55
    Dabei seit: 1210896000000
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    geschrieben 1368811616000

    Meine Forderungen beliefen sich auf xxx

    Detailiert: Erstattung von xxxxx auf Wunsch der Userin entfernt

    Darf ich dieses so angeben?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1368812064000

    @Michelle55

    Das ist der übliche Eiertanz bei solchen Verhandlungen - der Verursacher versucht möglichst geringen Schaden zu nehmen, du versuchst im Rahmen deiner Ansprüche maximal entschädigt zu werden.

    Selbstverständlich musste das Reisebüro die Kosten des Fluges tragen - schließlich haben sie sich vertraglich verpflichtet und stellt das somit keineswegs eine Kulanz dar.

    Zudem hast du ganz zweifellos Anspruch auf Schadenersatz für die unnütz aufgewendete Urlaubszeit - das kann man nicht einfach unter den Tisch fallen lassen. Auch die Fahrtkosten zum Flughafen und Telefonate sind zu erstatten.

    Der Zusatz "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" ist bei solchen Erstattungsangeboten ebenfallls üblich, er muss dich nicht weiter interessieren.

    Mein Rat: Teile mit, dass du das Angebot nicht akzeptabel findest und stattdessen auf den genannten Forderungen bestehst. Man könne dir bis - Frist 5 Werktage - eine Nachbesserung unterbreiten, ansonsten kündige rechtliche Schritte an.

    Zu denen solltest du dann allerdings auch bereit sein, denn nichts ist blöder als mit dem Anwalt zu drohen und schließlich doch nix zu unternehmen.

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Michelle55
    Dabei seit: 1210896000000
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    geschrieben 1369326171000

    So, es gibt was Neues.

    Das Reisebüro ist meiner erneuten Aufforderung einer Nochmailigen Prüfung der Kosten nachgekommen, lehnt jedoch eine Erhöhung Ihres Angebotes ab. Worüber ich mir nur sehr gewundert habe, das diese mir noch ein schriftliches Schuldeingeständis geben.............Original wiedergegeben:

    "Den Erstattungsbetrag haben wir auf ..... angepasst, weil uns durchaus

    bewusst ist, dass aufgrund unserer fehlerhaften Bearbeitung,

    Unannehmlichkeiten entstanden sind, welche eigentlich nicht finanziell

    ausgeglichen werden können".

    Darüber musste ich eigentlich schon wieder lachen........Na, ja alles weitere geht nun über einen Rechtsanwalt. Traurig,  Fehler machen ist menschlich, aber Kulanz sieht ein wenig anders aus.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1369333016000

    ... ich bin verleitet zu sagen Intelligenz sieht anders aus, denn so wird es nun auf alle Fälle teurer für den Verursacher.

    :?

    Wünsche dir jedenfalls, dass es doch noch zu einem Vergleich kommt und dir der Nervenkrieg einer gerichtlichen Auseinandersetzung einschließlich der damit verbundenen elenden Wartezeiten erspart bleibt ...

    :(

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