• Annettchen
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    geschrieben 1403462924000

    @ vonSchmeling

    Danke für den Hinweis was die 3 Jahre betrifft, hatte mich bisher noch nie mit so etwas befasst.  Ich versuche jetzt auch einmal "mein Glück" bei Flightright für eine Verspätung, die, wie ich gerade festgestellt habe 2 Jahre und 11 Monate zurückliegt...

    Die 25% darf sich Flightright gerne verdienen - hat mich keine 5 Minuten gekostet, das Formular auszufüllen - bin gespannt wie es ausgeht.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1403472108000

    Naja - es gibt zahllose Fälle ohne Ergebnis - aber eben auch ohne/ oder mit nur sehr geringen Kosten.

    Der Laden hat wahrlich keine juristischen Geheimwaffen und aus 2 erfolgreichen Einreden lässt sich nun mal keine ernsthafte (oder gar empirische!?) Erfolgsquote ableiten.

    Weder verkürzt sich die Verfahrensdauer noch stimmt die Kolportage der "Sinnlosigkeit" anderer Methoden im Blick auf bestimmte Airlines.

    Das ist aus meiner Sicht Tratsch ... :?

    Jeder wie er mag - unroutiniert sind andere Formulare in 10min ausgefüllt, die Option zur Bevollmchtigung eines Dienstleisters bleibt erhalten und ich räume einen gewissen moralischen Widerstand zu derartigen Unternehmen ein.

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Heike2711
    Dabei seit: 1273190400000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1405975099000

    Wir waren am 18.04.14 in dem AirBerlin (AB7446) Flieger von DUS nach PUJ der wegen 2 betrunkener Passagiere umdrehen musste.

    Insgesamt sind wir mit 7,5 h Verspätung gelandet.

    http://www.bild.de/regional/duesseldorf/air-berlin/suff-duo-von-flug-ab-7446-35620720.bild.html

     

    Ansprüche von AirBerlin die wir gestellt haben wurden direkt abgelehnt FlightRight hat sich dem Fall angenommen und vertritt uns jetzt.

    Der Vorteil gegenüber einem normalen Anwalt ist jetzt, dass die Sammelklage einreichen. Inzwischen haben sich Gott sei Dank mehrere Passagiere dieses Fluges bei Flightright gemeldet.

    Und die 25 % Gebühr ist es mir wert. Mal abwarten, ob es einen Erfolg geben wird...

  • Armin
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    geschrieben 1405976857000

    ..ob das zum Erfolg führt darf man gespannt sein..Voraussetzung für die Entschädigung nach Verordnung 261/04 sind Umstände die im Wirkungsbereich der Airline liegen. Wie das im Falle von betrunkenen und in der Folge randalierenden Passagieren aussieht..das ist eine schwierige Entscheidung. Mit "Sammelklage" ist wohl eher gemeint daß flightright mehrere Fälle dieses Fluges auf dem Tisch haben wird. Meines Wissens nach untersagen die Airlines den Verzehr alkoholischer Getränke, die nicht an Bord ausgeschenkt werden. Dieses ist aber auch, gerade in einem vollbesetzten Flieger, kaum zu kontrollieren.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1405977447000

    "Sammelklage" gibt´s in der deutschen Rechtsprechung auf dieser Ebene nicht, also auch keinen sogenannten "Vorteil" daraus.

    Feddich.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • zeron161
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    geschrieben 1406029421000

    @vonschmeling:

    "Sammelklage" gibt´s in der deutschen Rechtsprechung auf dieser Ebene nicht, also auch keinen sogenannten "Vorteil" daraus.

    Bist Du dir da ganz sicher :frowning:

    Sammelklagen sind bereits möglich

    LG

    Jens

    ****Niveau ist keine Creme.****
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1406030184000

    Danke für den link, @zeron161.

    "Nicht ganz unwichtig" ist m.E. in diesem Artikel (zumindest momentan noch) der Passus:

    "...In ihrer Anfrage hatten die Grünen auf die im Juni 2013 formulierte Aufforderung der Kommission an die EU-Länder verwiesen, kollektive Rechtsinstrumente wie etwa Sammelklagen zu schaffen. Allerdings ist dieser Brüsseler Appell für die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten nicht verbindlich...."

    Ich denke, es wird momentan noch "sehr schwierig" sein,  eine wirkliche Sammelklage zu erstellen und Betroffene sollten sich m.E. darüber im Klaren sein, daß auch dies dann i.d.R. keine wirklich großen Klägergruppen ergibt. Klagen wegen z.B. "Problemen bei Flügen" würden (und da bin ich mir ziemlich sicher) max. Flug-spezifisch und nicht grundsätzlich abgearbeitet werden.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1406041797000

    vonschmeling:

    "Sammelklage" gibt´s in der deutschen Rechtsprechung auf dieser Ebene nicht ...

    Der Vorteil von solchen Untermehmen ist der, dass sich der Vertretene nicht intensiv mit der Thematik befassen muss und ihm fast alles abgenommen wird. Auch geht er kein großes Kostenrisiko ein, womit sich Streitwerte um beispielsweise 250€ eher "lohnen" als bei eigenmächtiger Beitreibung.

    Allerdings gehen diese Dienstleister auch nicht über´s Wasser und scheitern öfter als sie glauben machen wollen.

    Ich für meinen Teil bin sehr gespannt, ob ggf. ein Gericht die Umkehr wegen randalierender Passagiere als exkulpierend für die Airline betrachten wird.

    Meine ganz persönliche Meinung:

    Wenn man sich in einem solchen Fall beschwert und damit erreicht, dass die Airline künftig das Risiko einer Entschädigungszahlung dem Risiko für die anderen Passagiere entgegenstellen muss setzt man sehr kurzsichtig ein falsches Signal.

    :?

    Womöglich wird im Falle eines Zuspruchs des Entschädigungsanspruchs die Airline die Kosten an die Verursacher durchreichen?

    Wie gesagt - spannende Sache! ;)

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  • de la Diva
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    geschrieben 1406049625000

    @Heike2711

    Ist denn zu erwarten, dass hier die EU-Vo greift?

    Soweit ich weiß, muss da ein Grund angegeben werden. Betrunkene, randalierende Passagiere sind doch m.E. nach ein unvorhersehbares Ereigniss...na ja fast wie ein Gewitter....

    Bin wirklich gespannt, ob man damit durchkommt.

    Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1406065738000

    Eigentlich geht´s in dieser letzten Sache nicht um flightright und Konsorten, sondern um die Frage, ob im Falle einer Entscheidung zugunsten des Passagierwohls der Anspruch auf Entschädigung Vorrang hat oder nicht.

    Da sich solche Fälle häufen würde ich es begrüßen, den Sachverhalt aus dem Threadthema zu lösen.

    Meines Wissens gibt es noch keine gerichtlichen Entscheidungen für oder gegen den entsprechenden Anspruch.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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