vonschmeling:
"Sammelklage" gibt´s in der deutschen Rechtsprechung auf dieser Ebene nicht ...
Der Vorteil von solchen Untermehmen ist der, dass sich der Vertretene nicht intensiv mit der Thematik befassen muss und ihm fast alles abgenommen wird. Auch geht er kein großes Kostenrisiko ein, womit sich Streitwerte um beispielsweise 250€ eher "lohnen" als bei eigenmächtiger Beitreibung.
Allerdings gehen diese Dienstleister auch nicht über´s Wasser und scheitern öfter als sie glauben machen wollen.
Ich für meinen Teil bin sehr gespannt, ob ggf. ein Gericht die Umkehr wegen randalierender Passagiere als exkulpierend für die Airline betrachten wird.
Meine ganz persönliche Meinung:
Wenn man sich in einem solchen Fall beschwert und damit erreicht, dass die Airline künftig das Risiko einer Entschädigungszahlung dem Risiko für die anderen Passagiere entgegenstellen muss setzt man sehr kurzsichtig ein falsches Signal.
Womöglich wird im Falle eines Zuspruchs des Entschädigungsanspruchs die Airline die Kosten an die Verursacher durchreichen?
Wie gesagt - spannende Sache!