• Sue1975
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1317585584000

    A (Erwachsener) und B (Kind) haben eine Kreuzfahrt mit individueller Anreise gebucht. Die Anreise erfolgte in einem großen Zeitrahmen, so dass man sie hätte zweimal durchführen können, Verspätungen waren eingeplant.

    A und B sind von Berlin nach Leipzig mit dem Zug, von dort mit dem Flieger nach TFS. Unterwegs hatte der Flieger (der schon 1,5 Stunden Verspätung hatte, aber bis hierhin war noch alles ok) technische Probleme, kehrte um, kreiste dreimal über MUC und flog dann nach TXL. Ab diesem Zeitpunkt war es nicht mehr möglich, das Schiff in TFS noch zu erreichen.

    A und B haben dann den von der airline angebotenen Flug abends nach TFS angenommen, das Schiff war dann allerdings weg. Es wurde von hier aus ein billiges HOtel für zwei Nächte und ein Flug von TFN nach La Palma gebucht (auch sehr preiswert), damit A und B auf La Palma  nach zwei verpassten Inseln auf ihr Schiff steigen können.

    Die Frage ist jetzt, haben A und B, die in einem Hotel wohnen, wo Frühstück extra kostet und sonst keine Verpflegung angeboten wird, ein Anrecht auf Erstattung der Verpflegungskosten, die ihnen ja nun aufgrund des Ausfalls des Fluges entstanden sind? Und auf Erstattung der anderen Reisekosten wie neue Flüge + Transfer zu den Flughäfen/Hotels?

    Es gab wirklich keine andere Möglichkeit als drei Tage später auf das Schiff zu steigen, alle Inseln, die sonst angefahren wurden, waren von Deutschland aus nicht mit dem Flieger zeitgerecht zu erreichen.

    Wie verhält es sich mit den drei Ausfalltagen auf dem Schiff? Die Reise hätte sieben Tage gedauert, besteht hier ein Ersatzanspruch durch die Airline? Außerdem wurden auf den zwei Inseln, die A und B jetzt eben mit dem Schiff nicht anfahren (können), Tagesausflüge gebucht, die bereits bezahlt wurden und nun ebenfalls nicht angetreten werden konnten.

    Es wurde alles quittiert von der Airline und alle Rechnungen aufgehoben - A und B sind noch unterwegs (nur eben noch nicht auf dem Schiff) - Vielen Dank.

    LG Sue
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1317586668000

    Tja, A, das ist hochkomplex ... und sehr ärgerlich!! :?

    Es steht dir zumindest von der Airline eine Entschädigung gem. der berühmten EUVO 261 zu, das wären dann 400€ für A und B. Da die Verpflegungsaufwendungen in der Wartezeit nur mittelbar mit der Verspätung zusammenhängen, wird die Airline hier kaum zu einer Leistung verpflichtet werden können - immerhin hast du diese Lösung selbst gewählt, wenn auch "nicht ganz freiwillig"...

    Frage: Für welche Flüge sollt ihr in Anspruch genommen werden? Da hänge ich gewaltig ... schwarz sehe ich auch für Transferkosten, es sei denn, die Airline zeigt sich kulant.

    Die versäumten Schiffstage wird man euch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht "ersetzen", hier lieferst du eher ein Beispiel, warum nicht "alles schlecht" ist an pauschal gebuchten Arrangements. Auch ein Super GAU, wie der trotz aller Puffer von dir beschriebene gehört leider zum selbst gewählten Risiko einer individuell geplanten Anreise.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1317586754000

    Die Anreise war individuell: Das heißt, der Flieger sollte euch von A nach B bringen. Mehr nicht.

    Für diese Leistung ist die Airline verantwortlich - für den Rest m. E. nicht, da getrennt gebucht.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Sue1975
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1317587508000

    nur zur Klarstellung: ich bin nicht A, ich bin C :) A ist mein Freund mit seinem Kind B.

    Die Airline hat bereits die Übernahme des Fluges von TFS nach La Palma zugesichert, wenn auch nur mündlich, ebenfalls das Hotel in TFN, wo A und B jetzt sind und auf ihren Flug warten. Man müsse dann eben Rechnungen einreichen... Mir ging es jetzt um die Verpflegung... 

     

    Nur WÄRE das ja alles nicht passiert, wenn die Airline die Beiden nach TFS geflogen hätte - haben sie nicht... Den ganzen anderen Käse, der jetzt entstanden ist, haben sie ja der airline zu verdanken. Man kann A und B auch nicht vorwerfen, zu wenig Zeit eingeplant zu haben... 

     

    Der Flug am Abend nach TFS wurde angenommen, weil es eben, wenn auch Tage später, eine Möglichkeit gab, die Beiden auf den Kutter zu bringen... ansonsten wären nämlich bei der Kreuzfahrtgesellschaft Stornokosten entstanden, die eigentlich gar keine mehr sind, weil die Reise fünf Stunden vor Abfahrt hätte storniert werden müssen (wir haben auch mit der Kreuzfahrtgesellschaft telefoniert) und somit am Ende nichts mehr übrig geblieben wäre. Und was sowas kostet, was ja jeder.

    LG Sue
  • Gabi2001
    Dabei seit: 1181260800000
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    geschrieben 1317589152000

    A und B haben Flug und Kreuzfahrt getrennt gebucht, das ist der Fakt, wenn dann was schief geht hat man immer die A.... Karte.

     

    Wenn jetzt AB so kulant ist A und B nach La Palma zu fliegen und auch noch die Hotelkosten zu übernehmen ist dies höchst löblich, kann ich mir aber beim bestem Willen nicht vorstellen.

     

    Um so was zu umgehen entweder Flug und Kreuzfahrt zusammenbuchen, dann muß sich der Veranstalter einen Kopf machen, oder eben immer eine Hotelvorübernachtung buchen, was aber auch noch keine Garantie für eine Erreichung des Kahns ist, siehe Aschewolke etc.

     

    Grüßle Gabi 2001 ( Franz )

    man lebt nur einmal, erben braucht auch keiner, deshalb lebe jetzt !!!, denn es nützt nichts, der Reichste auf dem Friedhof zu sein.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1317590334000

    Joh, so ist das ... wem ihr was zu "verdanken" habt, spielt keine Rolle, denn der Leistungsträger Flug kann nicht im Einzelfall abschätzen, welche Folgerisiken mit der bei ihm gebuchten Leistung verbunden sind. Würde er es tun, lautete die Ansage "Oh, Herr Freund von Sue, da sie anstreben, mit unserem Operating ihr Kreuzfahrtschiff zu erreichen, unterschreiben Sie doch bitte vorher folgende Ausschlussklauseln der Haftung." ...

    Es wurden zwei Leistungsteile unabhängig gebucht, ein Flug (für dessen Ausfall die Airline gem. EUVO aufkommen muss) und eine Schiffsreise, deren Teilnahmebedingung das rechtzeitige Erscheinen der Passagiere zum Ablegen darstellt. Das lässt sich nicht vernetzen, denn ansonsten könnte man die Haftung für Folgen verspäteter oder ausgefallener Flüge ja endlos treiben. 

    Ich sach ja ... nicht alles ist schlecht an pauschalen Arrangements!

     

    Sofern die bisher zugesicherten Kulanzen von der Airline zu erwarten sind, frage ich mich, was du denn eigentlich noch an Erstattungen forderst - vor allem welche Flüge?

    Ich sagte ja, ich hänge spätestens da ...

     

    Nein, leider, sofern ich mich nicht völlig irre, ist wahrlich keine noch weiterreichende Leistungsübernahme zu erwarten!

    Überdies ist es selbstverständlich, dass der Anbieter der Kreuzfahrt auch bei No-Show den vollen Reisepreis einbehält.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1317591050000

    Zu den Flügen - das habe ich so verstanden.

    1. Flug nach TFS entfällt.

    2. Flug nach TFS findet statt, Schiff ist weg, 2 Nächte im Hotel

     

    3. (steht wohl noch an / sie sind noch im Hotel lt. TO) Flug von TFN nach La Palma, um das Schiff dort verspätet zu erwischen.

     

    Wenn die Airline angeboten hat (mündl. lt. TO), die Kosten für diesen Zusatzflug zu erstatten, ist das m. E. schon sehr kulant.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Sue1975
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1317591441000

    genau so ist es, Kourion.

    A und B (ich bin nicht bei A und B, ich BIN NICHT A und B und so weiter *gggg*) gehts halt noch ums Essen, aber gut, WENN die airline zahlt, ist ja der größte Teil schon gedeckt und ja, wahrscheinlich ist das sogar mehr Kulanz, als man erwarten kann. Ok, die Tagesausflüge, zwei Stück an der Zahl, sind hin und es kommen eben noch Verpflegungskosten dazu.

    Mit den Flügen, vonschmeling, hatte ich was doppelt gemoppelt, also die Flüge sind - laut airline - sicher... im Sinne von "zahlen wir" und wir reden hier GsD nicht von hohen Kosten, da muss ich dem Reisebüro und mir selbst auf die Schulter klopfen, dass wir innerhalb von einer Stunde Ersatz oder Alternativen gefunden haben...

    LG Sue
  • vonschmeling
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    geschrieben 1317594656000

    Verstanden, wobei vollkommen unerheblich ist, ob du C oder gar Y gibst! ;)

     

    Sofern du das Krisenmanagement verantwortest, kannst du dir geflissentlich mehrfach auf die Schulter klopfen ... die Mehrzahl wäre - das erlaube ich mir zu konstatieren! - an der Aufgabe gescheitert!

    Im herkömmlichen Sinne bist du so weit voran, dass ein Zubrot in Sachen Verpflegung gänzlich unvorstellbar anmutet ... aber wenn du dich als Meister in der Quadratur des Kreises bewiesen hast, sollte es einen Versuch wert sein!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mcgee
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    geschrieben 1317598538000

    @Sue1975 sagte:

    A (Erwachsener) und B (Kind) haben eine Kreuzfahrt mit individueller Anreise gebucht. Die Anreise erfolgte in einem großen Zeitrahmen, so dass man sie hätte zweimal durchführen können, Verspätungen waren eingeplant.

    Scheinbar doch nicht... :shock1:

    Toll, dass Flüge zum nächsten, möglichen Hafen bereitgestellt wurden.

    Verpflegung ist nicht Vertragsleistung sondern nur die Beförderung zum gebuchten Ort.

    Das ist eben das Risiko einer Individualbuchung zu einer Kreuzfahrt.

    Dafür war der Preis etwas günstiger, gelle ? Sorry, sollte Ironie sein... :disappointed:

    LG

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