A (Erwachsener) und B (Kind) haben eine Kreuzfahrt mit individueller Anreise gebucht. Die Anreise erfolgte in einem großen Zeitrahmen, so dass man sie hätte zweimal durchführen können, Verspätungen waren eingeplant.
A und B sind von Berlin nach Leipzig mit dem Zug, von dort mit dem Flieger nach TFS. Unterwegs hatte der Flieger (der schon 1,5 Stunden Verspätung hatte, aber bis hierhin war noch alles ok) technische Probleme, kehrte um, kreiste dreimal über MUC und flog dann nach TXL. Ab diesem Zeitpunkt war es nicht mehr möglich, das Schiff in TFS noch zu erreichen.
A und B haben dann den von der airline angebotenen Flug abends nach TFS angenommen, das Schiff war dann allerdings weg. Es wurde von hier aus ein billiges HOtel für zwei Nächte und ein Flug von TFN nach La Palma gebucht (auch sehr preiswert), damit A und B auf La Palma nach zwei verpassten Inseln auf ihr Schiff steigen können.
Die Frage ist jetzt, haben A und B, die in einem Hotel wohnen, wo Frühstück extra kostet und sonst keine Verpflegung angeboten wird, ein Anrecht auf Erstattung der Verpflegungskosten, die ihnen ja nun aufgrund des Ausfalls des Fluges entstanden sind? Und auf Erstattung der anderen Reisekosten wie neue Flüge + Transfer zu den Flughäfen/Hotels?
Es gab wirklich keine andere Möglichkeit als drei Tage später auf das Schiff zu steigen, alle Inseln, die sonst angefahren wurden, waren von Deutschland aus nicht mit dem Flieger zeitgerecht zu erreichen.
Wie verhält es sich mit den drei Ausfalltagen auf dem Schiff? Die Reise hätte sieben Tage gedauert, besteht hier ein Ersatzanspruch durch die Airline? Außerdem wurden auf den zwei Inseln, die A und B jetzt eben mit dem Schiff nicht anfahren (können), Tagesausflüge gebucht, die bereits bezahlt wurden und nun ebenfalls nicht angetreten werden konnten.
Es wurde alles quittiert von der Airline und alle Rechnungen aufgehoben - A und B sind noch unterwegs (nur eben noch nicht auf dem Schiff) - Vielen Dank.