Flug gestrichen ohne Passagiere zu informieren - welche Rechtslage?

  • Kielpinski
    Dabei seit: 1117584000000
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    geschrieben 1218408179000

    Hallo an Alle,

    seit 2 Jahren haben wir irgendwie Flugpech ;=)

    Diesmal wollten wir am 03.08.2008 von Hamburg nach Danzig mit LOT fliegen. Hatten den Direktflug im März gebucht und die Tickets - wg. unserer mitfliegenden kleinen Tochter auch "richtige" Tickets und nicht nur ein eTicket - bekommen.

    Und nun der Schock für uns: als wir am Flughafen ankamen, fanden wir den Flug nicht auf der Ablugtafel, so daß wir uns bei der Info danach erkundigten und erfahren mußten, daß LOT bereits im Juli die Direktflüge von HAM nach GDN eingestellt hat!!! "Ob man uns denn nicht informiert hätte...?" Stünden wir sonst mit Baby und Gepäck am Flughafen??? Nein, wir haben keine Info bekommen. Also handelt es sich hier nicht einfach um die sonst übliche Stornierung sondern eigentlich was?

    1. Gebucht haben den Flug über XXXX.de, wir haben neben der eMailadresse auch unsere Mobilnummer angegegen. Hätte uns nicht einer von beiden informieren müssen?

    2. Als wir bei XXXXXXX.de anriefen, sagte man uns, daß sie keine Info hätten und uns daher auch nicht informiert haben. Kann das angehen?

    3. Man bot uns darauf hin einen Abendflug via Warschau an (der anstelle der etwa 1:35 Std. Flugzeit direkt dann über 4 Stunden gedauert hätte mit Ankunft um Mitternacht) und entsprechend eine Woche später wieder einen via- Warschau-Flug an Stelle des Direktfluges. Oder eine kostenlose Stornierung unsererseits (aber wie können wir etwas stornieren, was die Airline bereits storniert hat?). Wir haben uns gegen den Flug via Warschau entschieden und wollten auf Wizzair umgebucht werden, was von xxxxxxx.de aus nicht ging. Wir haben dann am gleichen Tag den Flug selbst mit Wizzair gebucht, aber wer trägt die Mehrkosten? Flugkosten ursprünglich mit LOT 182,- Euro, nun 322,-. Es stand ja ein Ersatzflug zur Verfügung, aber nicht Direktflug und 2. erst auf unsere Initiative hin, nicht von der Airline oder vom Vermittler aus! (Das ist, finde ich, ist etwas Anderes, als wenn sie uns vorher von der Flugstornierunbg informiert hätten!).

    4. Im Verlauf des Gespräches mit der XXX-Hotline maulte uns der Mitarbeiter irgendwann mal an, wir hätten uns den Hinflug 3 Tage vorher ja auch bestätigen lassen MÜSSEN. Das stünde so in den AGBs. Mit unserem Ticket haben wir keine AGBs bekommen, aber auch in den Online-AGBs finde ich keinen Hinweis auf die notwendinge Rückbestätung des Hinfluges (und entsprechend des Rückfluges). In den englischen AGBs von LOT bin ich leider auch nicht fündig geworden - vielleicht kann mir jemand von Euch weiterhelfen? Welche AGBs gelten - die des Vermittlers oder der Airline oder beide?

    Welche Erfahrung habt Ihr? Hat jemand schon einmal diesen Fall gehabt?

    Uns würde Eure Meinung interessieren, da ich diesen Fall hier so noch nicht gefunden habe (hoffe, daß ich nichts übersehen habe!).

    Es ist bereits ärgerlich, wenn man vorher von einer Flugstornierung erfährt, aber mit Gepäck etc. am Flughafen zu stehen und nicht loszukommen, war so schockierend (ich schwankte zwischen Brüllen und Heulen, habe beides gelassen), daß mir mein liebes Fernweh echt vergangen ist und ich nicht bereit bin, das sowohl Lastminute als auch LOT ohne Konsequenzen durchgehen zu lassen. (Bin nicht streitlustig, aber die Unverbindlichkeit im Flugverkehr hat uns nun mehrfach getroffen und nervt!!!)

    Freue mich auf Eure Tipps und bedanke mich bereits im Voraus dafür!

    Liebe Grüße

    Vio

    Anm. d. Admins:

    Name des Vermittlers gemäß der Verhaltensregeln unkenntlich gemacht

  • deifi
    Dabei seit: 1214697600000
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    geschrieben 1218451082000

    Hallo,

    habe dass jetzt mal auf der HP in den Agbs gefunden und kopier das jetzt mal hier rein, denn da stehts ganz deutlich:

    8.4

    Wir empfehlen Ihnen bei Charter- und Linienflügen etwaige Abflugdaten innerhalb von 72 bis 24 Stunden vor Abflug gegenüber dem jeweiligen Anbieter telefonisch rückzubestätigen. Einzelheiten können Sie dem jeweiligen Flugticket entnehmen.

    LG

    Yvonne

    14.03.-18.03. Centerparcs Zandvoort, 30.05.-06.06. Centerparcs Port Zélande, 11.09.-18.09. Alanya, Hotel Savk
  • maximax
    Dabei seit: 1118188800000
    Beiträge: 1242
    geschrieben 1218453263000

    Bei Linienflügen - und Dein Flug war einer - ist keine Rückbestätigung erforderlich.

    Da Dein Veranstalter sich offensichtlich wenig Mühe gibt, die Sache unjuristisch aus der Welt zu schaffen, befürchte ich, daß Du einen Rechtsbeistand benötigen wirst. Auf keinen Fall würde ich dem Veranstalter (er ist Dein Vertragspartner) das durchgehen lassen.

    Suaviter in modo, fortiter in re.
  • ADEgi
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    geschrieben 1218455752000

    Hallo,

    also normalerweise informiert die Fluggesellschaft das Reisebüro und dieses dann wieder die Kunden. Wer was unterlassen hat ist hier aber erst einmal nicht relevant.

    Die LOT hat eine zeitnahe Beförderung mit Umstieg und einen kostenlosen Storno angeboten. Wobei die Betonung hier nicht auf Storno, sondern kostenlos liegt. Einen Flug mit einer anderen Gesellschaft muß die Airline meines Wissens nicht anbieten, sofern sie eine akzeptable eigene Verbindung hat.

    Bezüglich der Flüge mit der Wizz Air wirst Du dich also an Dein Reisebüro halten müssen. Inwieweit sich das dann aber wieder lohnt ist eine andere Frage.

    Denn als Geschädigter bist Du verpflichtet den Schaden auch möglichst gering zu halten. Hier könnte aber der Haken sein. Denn den Flug via Warschau, der keinerlei Kosten verursacht hätte, hast Du ja abgelehnt. Somit glaube ich weniger, daß Du hier eine Erstattung erstreiten kannst.

    Bezüglich der Linienflüge bist Du nicht dazu verpflichtet, diese bestätigen zu lassen. Schon gar nicht von Deutschland aus, wenn Deine ganzen Kontaktdaten vorhanden sind. Vom Ausland eigentlich auch nicht, doch hier ist es durchaus ratsam, denn man will ja wieder heim... ;)

    Gruß

    Berthold

  • Paul-UH
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    geschrieben 1218455940000

    Ich denke es könnte auch mit Anwalt schwierig werden, da ein Ersatzflug angeboten wurde. Der Preis hätte dann sicherlich gemindert werden können.

    Die Mehrkosten liegen nach meinem Rechtsverständnis bei euch und nicht bei der Airline oder dem VA.

    Versuchen würde ich es jedoch auf alle Fälle.

    Unverbindlichkeit gehört nicht nur im Flugverkehrt zum alltag sondern auch bei "unseren tollen deutschen Bahn".

    Dies wird sich hoffentlich bald ändern...

  • holzwurm
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    geschrieben 1218461293000

    Wenn jemand einen Flug von A nach B gebucht hatte, dann hat er auch Anspruch auf gleichwertigen Ersatz.

    Und gleichwertigen Ersatz heißt nicht ein Flug von A nach B über C, sondern vielmehr ein Flug von A nach B unter Umständen mit einer anderen Airline.

    Und dem entsprechend hat die stornierende Airline die Kosten zu übernehmen.

    LG

  • Kielpinski
    Dabei seit: 1117584000000
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    geschrieben 1218482974000

    Hallo,

    vielen lieben Dank für Eure Statements.

    Da wir eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben, die auch Reiserecht inkludiert, werden wir auf alle Fälle einen Anwalt bemühen.

    Vor allem bin ich von xxxx.de enttäuscht, denn die haben ja bestätigt, daß sie uns keine Info geschickt haben, wenn aber der Flughafen Bescheid wußte, werden die es wohl auch gewußt haben...

    Danke an Dich, Yvonne, für den AGB-Auszug - konnte ich online nicht finden und wie schon geschrieben, haben wir keine zusätzlichen AGBs mit den Tickets erhalten. Und unter "empfehlen wir" versteht man ja auch keine Pflicht!

    Wenn jemand von Euch noch einen Tipp hat, freuen wir uns über weitere Beiträge.

    Werden berichten, was sich auf unserer Seite tut.

    Liebe Grüße

    Vio

  • Kielpinski
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    geschrieben 1221261005000

    Hallo an Alle,

    wie versprochen, wollte ich Euch gerne berichten, wie unser Fall ausgegangen ist:

    Nach Rücksprache mit der Rechtschutzversicherung haben wir uns ersteinmal dafür entschieden, das Portal ........de/com, über das wir den Flug gebucht haben, selbst anzuschreiben und uns den Anwalt für den Notfall auszuheben.

    Die Rechtschutzversicherung hatte uns mitgeteilt, daß wir die Erstattung der Mehrkosten für den teureren Flug mit Wizzair, den wir direkt gebucht haben, sowie die Fahrtkosten zum Flughafen Hamburg, dann zurück und dann nach Lübeck und retour (mit 50 Cent pro km) verlangen sollen.

    Genau das haben wir gemacht und heute kam ein Schreiben mit einer Entschuldigung sowie der Zusage der Überweisung aller geforderten Kosten.

    Nun schließen wir den Fall einfach ab und hoffen, beim nächsten Flug einfach mal wieder mehr Glück zu haben.

    Liebe Grüße

    Vio

  • ginus
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    geschrieben 1221265976000

    Hallo Kielpinski,

    erstmal ein ganz dickes Lob an dich, dass du hier im Forum noch gepostet hast wie die Sache ausging. Ich hatte dein Posting/diesen Thread vor einem Monat ebenfalls gelesen.

    Aufgrund des xxx in allen (deinen) Beiträgen weiß ich jetzt natürlich nicht wo du gebucht hattest, ich nehme mal an ein Vermittler und nicht ein ganz normales Reisebüro. Aber schön, dass du mit deiner Sturheit (nicht negativ gemeint) und durchgeführten Neubuchung und der jetzigen Kostenübernahme durch das Buchungsportal Erfolg hattest . Die Durchführung gebuchter Flüge und Flugzeiten sind doch nicht so ganz unverbindlich ;) wie manche hier glauben (machen wollen?).

    LG Ginus

    Meine Passion *Belle Époque* als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8
  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1221267251000

    Auch von mir Danke für die Rückmeldung zum Ausgang der Sache.

    @ginus: Im Linienflugbereich ist selbstverständlich fast alles verbindlich, jedenfalls was die Flugzeiten angeht. Daher bucht man ja auch Linienflüge und hat auch entsprechende Forderungen falls mal was nicht klappt.

    Im Charterflugbereich bei Pauschalreisen sieht das schon wieder ganz anders aus ...

    Viele Grüße!

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
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