Flug gestrichen ohne Passagiere zu informieren - welche Rechtslage?

  • Lexilexi
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    geschrieben 1221301339000

    @kielpinski

    danke für deine rückmeldung.

    erlaubt sei mir nur der hinweis, dass wahrscheinlich nicht deine verkehrsrechtsschutzversicherung dafür aufkam, sondern es wird die privatrechtsschutzvers. gewesen sein.

    die verkehrs rs kümmert sich nur um sachen im zusammenhang mit deinem fahrzeug.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • ginus
    Dabei seit: 1174953600000
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    geschrieben 1221330809000

    Hallo, nochmal ich,

    es ist mir noch eine Kleinigkeit im nachhinein aufgefallen. So wie ich das lese wolltet ihr ursprünglich von Hamburg aus starten und seid auch zum dortigen Airport gefahren. Deine Neubuchung beinhaltete aber einen Flug ab Lübeck (?) wo ihr dann auch wieder per Auto hingelangt seid.

    Ja? Habe ich das nun richtig verstanden, ihr habt die Fahrtkosten je hin und retour für beide Airports erhalten, die du - nach Weisung deiner RSV - schriftlich eingefordert hattest? Na dann doch wenigstens ein kleines Trostpflaster bei Übernahme aller 4 Fahrten, nachdem du schon den Ärger hattest (Ärger = privates Pech = allerseltenst durch Geldersatz gecovert).

    Auch eine interessante Variante; Forderungsschreiben selber erstellen aber duch die Versicherung mit (Fach?) Wissen unterstützt. Warum auch nicht, geht am schnellsten. Und wenn die Forderungsangelegenheit ne einfachere ist.

    @ Captain,

    ja, danke, ich weiß schon (zwischenzeitlich ganz gesichert). Aber wenn da halt ne Stelle, sprich, Vermittler o.Reisebüro zwischengeschaltet ist, und dieser/s erhaltene Informationen nicht weitergibt, dann ...? So auch leider bei mir schon, wenn auch wegen (komentarloser) Übersendung 2. Flugplan (zus. mit Vouchers) 10 Tage vor Flug von mir entdeckt. Hier jedoch nicht gecancelt sondern späterer Transitflug, daher Umbuchung auf 3 Std. früher schon Monate vor Flug ohne Info vorab an mich = Gesamtreisezeit (BCN) lächerliche 10 Std.

    PS: @ Kielpinski, wie war das mit der RSV? Verkehrsrechtschutz- oder Privat, würde auch mich interessieren?

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  • Kielpinski
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    geschrieben 1221343082000

    Hallo an Alle,

    schön, daß wir Euch damit eine Freude machen konnten - wir freuen uns ja auch immer über Eure Tipps!

    Bei uns ist es tatsächlich die Verkehrsrechtschutzversicherung, die u.a. auch Reiserecht mitabdeckt (vom größten Automobilverkehrsclub - hoffe, daß dieser Hinweis erlaubt ist, da HC eine scholche Versicherung nicht anbietet, oder?!). Und dann lief das so, daß ich erst mal Eure Antworten abgewartet habe und dann einen von der Versicherung benannten Anwalt angerufen habe.

    Nach telefonischer Schilderung des Falls teilte er uns mit, wie er die Rechtslage bewertet und was wir fordern könnten und sollten. Da wir erst einmal den diplomatischen Weg ausprobieren wollten, haben wir uns mit der Fachauskunft als Rückendeckung an das Portal, das uns den Flug vermittelt hat, persönlich gewandt.

    Ich denke, daß das Portal unserer Forderung gefolgt ist, da der Fall recht eindeutig ist und es sich hier eben um einen Linienflug gehandelt hat. Obwohl wir etwas Sorge hatten, wie sich das Angebot des Ersatzfluges am Abend auswirken könnte. Aber da dies ja nunmal nicht dem gebuchten Reisevertrag entsprach, haben wir wohl in vollem Umfang recht bekommen - ohne weitere Anwaltskosten zu verursachen. Oder eben auf Grund des entsprechenden Fachvokabulars :=)

    Und ja, es waren die kompletten Fahrtkosten hin und zurück, die erstattet wurden:

    von Zuhause zum Flughafen Hamburg dann nach Hause zurück und dann von dort nach Lübeck und dann auch nochmals retour nach Hamburg, da wir das Auto nicht in Lübeck stehen lassen wollten, so daß mein Vater es zurückfuhr. Das Ganze also zweimal (Summe ca. 170 €, wo wir mit etwas Gegenwind gerechnet haben, aber scheinbar hat sich der entsprechende Fahrtennachweis und der Hinweis auf Parkgebühren vor Ort gelohnt).

    Der Anwalt sagte uns auch, daß man darüber hinaus noch versuchen könnte, etwas mehr rauszuholen, aber wir wollten keinen Rechtsstreit riskieren, sondern unsere Kosten erstattet bekommen und den Fall abschließen.

    Falls Ihr noch Fragen habt, könnt Ihr Euch gerne melden.

    Zukünftig hoffen wir auf verbindlichere Reisen von der Buchung bis zur Ausführung ;=)

    Liebe Grüße

    Vio

  • Evil_Eva
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    geschrieben 1221393179000

    Hallo,

    ich hoffe, es ist okay, wenn ich diesen Thread nutze, um auch eine Frage zum Thema Linien-/Charterflug und Rückbestätigung zu stellen.

    Ich habe ein Last Minute Angebot gebucht, dass 7 Hotelübernachtungen beinhaltet sowie Hin- und Rückflug mit Lufthansa (durchgeführt wird´s wohl von einer anderen Fluggesellschaft). Transfer ist bei diesem Angebot nicht inbegriffen.

    Ich würde gerne wissen: muss ich diesen Flug (der ja eigentlich ein Linienflug ist) rückbestätigen lassen, da er im Rahmen einer Pauschalreise gebucht wurde? Geht das nur telefonisch oder auch per Internet?

  • ADEgi
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    geschrieben 1221398035000

    Hallo,

    also nach meiner Meinung müsstest Du das nicht machen. Die Rückbestätigung dient ja dazu, Dich rechtzeitig von Flugzeitenänderungen wissen zu lassen. Hier sollten aber auch die AGB des Veranstalters aufschluß geben. Denn normalerweise ist die Rückbestätigung ja eigentlich mit den Transferinformationen abgedeckt.

    Da diese entfällt würde ich mich einmal dort erkundigen. Wie es rechtlich ausschaut kann ich nicht definitiv beantworten, würde aber dazu neigen, daß der Veranstalter hier in der Informationspflicht ist. Hast Du denn eine Reiseleitung vor Ort? Hier vielleicht die entscheindende Frage.

    Gruß

    Berthold

  • bernhard707
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    geschrieben 1221399045000

    Der einfachste Weg ist 2 Tage vor Rückflug die Hotel-Rezeption zu bitten, die telefonische Rückbestätigung bei der Airline zu machen. Man erhält dann auch eine Bestätigungsnummer.

    Das hat bisher noch nie ein Hotel abgelehnt.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • WonderfulNZ
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    gesperrt
    geschrieben 1221402159000

    Freu dich über einen Tag mehr Urlaub und opfer 8 Überstunden für den nächsten Tag ;)

    Aus Freundschaft wurde Liebe und aus Liebe wurde Hass! Nun sitz ich 1.000 km entfernt von dir, schaue aufs Karibische Meer und DU bist nicht da :(
  • Evil_Eva
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    geschrieben 1221420358000

    Ja, danke, ich denke, so werd ich´s machen.

    Ehrlich gesagt, weiß ich gar nicht, ob ich eine Reiseleitung habe. Der Veranstalter ist, wenn ich das hier kund tun darf, Fünf vor Flug. Bin noch nie mit denen gereist...

    Auf deren Website steht:

    Flugzeitenänderungen

    Manchmal werden die Flugzeiten von den Airlines kurzfristig geändert. Falls sich Ihre Flugzeiten nachträglich ändern sollten oder etwas anderes Unvorhersehbares passiert, informieren wir Sie natürlich sofort per E-Mail oder Telefon.

    Wenn sich die Flugzeiten nur wenig ändern, schicken wir Ihnen die Informationen zu Ihren neuen Flugzeiten per E-Mail. Wenn es sich um eine größere Änderung handelt, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und finden gemeinsam eine Lösung. Falls der Flug ganz ausfällt, wird die Airline auf jeden Fall versuchen, Sie auf einen anderen Flug umzubuchen. Auch in diesem Fall werden wir uns sofort bei Ihnen melden.

    Demnach wäre keine Rückbestätigung nötig, aber sicher ist sicher...

  • Kielpinski
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    geschrieben 1221577569000

    Hallo Eva,

    nach unserer Erfahrung werden wir uns, auch wenn es nicht vorgeschrieben ist, in Zukunft immer die Flugzeiten des Hin- und Rückfluges bei der Airline bestätigen lassen, denn die Schuldfrage kann man hinterher klären, aber am Flughafen stehen und nicht befördert zu werden, war "grotesk".

    Wenn ich z.B. in unserem Fall vor der Abfahrt zum Flughafen im Videotext geprüft hätte, ob unser Flug pünktlich ist, hätten wir vorab festgestellt, daß es den Flug nicht gibt und uns den Weg zum Flughafen und den dortigen Schock erspart - glaub mir, allein das ist den Anruf schon wert!

    Sollte es beim Linienflug zu Abweichungen kommen, hast Du dann ja immer noch die Möglichkeit, das hinterher zu regeln; beim Charterflug ist die Verschiebung von bis zu 14 Stunden erlaubt, so daß hier immer eine Rückbestätigung persönlich oder durch Reiseleitung/Hotel zu empfehlen ist. Schont die Nerven! :=) Und wenn es mal eine Verschiebung nach hinten ist, verschwendest Du keine Zeit am Flughafen.

    Schönen Urlaub!

    Liebe Grüße

    Vio

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