• Oberlix
    Dabei seit: 1199059200000
    Beiträge: 29
    geschrieben 1218140855000

    Also ich würds schon schildern wie es halt war.

    Also ohne Schloss die können das auf Protokollen von Röntgen Geräten oder so bestimmt sehen.

    Aber trotzdem solltest du vieleicht wirklich die kamera lieber in den Rucksack packen nicht nur wegen Diebstahl, aber mit dem Gepack wird ja nicht zimperlich umgegangen da kanns ja auch mal kaputt gehen.

    Wird zwar ersetzt aber trotzdem ärgerlich oder?

    Ich stecke meinen Laptop z.B. nie in den Koffer wegen a)Diebstahl und b) Beschädigung.

    Gruss: Christian

    Etwaige Rechtschreibfehler sind Absicht, sie dürfen behalten, es darf sich an ihnen hochgezogen und sie dürfen sich sonst wohin gesteckt werden.
  • fraenni
    Dabei seit: 1192924800000
    Beiträge: 9134
    geschrieben 1218216735000

    @Oberlix,

    ......aber mit dem Gepack wird ja nicht zimperlich umgegangen da kanns ja auch mal kaputt gehen.

    Wird zwar ersetzt aber trotzdem ärgerlich oder?

    Vorsicht mit solchen Aussagen, da sind die AGB`s der Beförderungsunternehmen bezgl. Haftung massgebend.

    Auszug aus AGB`s der AB

    Das Luftfahrtunternehmen haftet für die Zerstörung, den Verlust oder die Beschädigung von Reisegepäck bis zu einer Höhe von 1 000 SZR (gerundeter Betrag in Landeswährung: ca. 1.200 EUR).

    Es wird empfohlen, Wertgegenstände, Medikamente, verderbliche oder zerbrechliche Gegenstände im Handgepäck (bis max. 6 kg erlaubt) zu befördern.

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
  • royalplanet
    Dabei seit: 1210291200000
    Beiträge: 348
    geschrieben 1218443014000

    Guten Morgen,

    ich habe jetzt mit der airline gesprochen,

    egal ob schloss oder nicht, sie erstatten mir den wert des parfums, der zigaretten etc..ohne anzeige..ich muss nur den wert und die marken angeben.

    aber angebl. werden, laut irgendwelchen agb's kameras etc, die im gepäck befördert wurden, nicht ersetzt

    finde ich ein bisschen schwach...und ich weiss nicht ob das so passt..

    den oben nennt fraenni ja, dass bis zu einer best. höhe gehaftet wird...

  • fraenni
    Dabei seit: 1192924800000
    Beiträge: 9134
    geschrieben 1218444614000

    Die grundsätzliche Haftung für aufgegebenes Gepäck ist schon richtig.

    Aber wie bei jeder Versicherung gibt es auch hier Ausschlüsse, die entweder eine Haftung ganz ausschließen oder einschränken.

    Es wird empfohlen, Wertgegenstände, Medikamente, verderbliche oder zerbrechliche Gegenstände im Handgepäck (bis max. 6 kg erlaubt) zu befördern.

    Dieser Satz in den AGB`s der AB deutet auf so einen Ausschluss schon hin.

    Du müsstest die AGB`s Deiner Airline mal genau durchlesen.

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
  • panguitch
    Dabei seit: 1163980800000
    Beiträge: 3784
    geschrieben 1218450948000

    Kameras und Wertgegenstände gehören wirklich nicht ins Gepäck. Das steht immer dabei. Zumindest aufgrund meiner bisherigen Infos.

    LG

    Elke

    Schöne Reise!
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!