Hallo Gabriela,
es ist nun einmal so, dass Ansprüche aus der EU-Fluggastrecht-Regelung 261/2004 alleine gegen die Airline angestrengt werden können.
Gruß privacy
Hallo Gabriela,
es ist nun einmal so, dass Ansprüche aus der EU-Fluggastrecht-Regelung 261/2004 alleine gegen die Airline angestrengt werden können.
Gruß privacy
Hallo privacy,
das sehe ich auch so. Aber steht dem im Wege, das man dieses Recht nicht doch auch abtreten kann ? Z.B. an den RV, der einen Schadensersatz insgesamt abwickeln muss, schliesst ja auch den Hotelaufenthalt ein. Wer im Schadensfall pauschal Ersatz leisten muss darf sich im Wege des Regresses immer wieder einen Teil von anderen Verantwortlichen zurückholen. Allein um diesen Scharmützeln aus dem Wege zu gehen bleibe ich dabei: mein Ansprechpartner würde immer mein direkter Vertragspartner sein. Soll der doch klarkommen in seinen Innenverhältnissen.
Gruss Gabriela
Die Fluggesellschaft muss alle Ansprüche aus der Fluggastverordnung erfüllen.
Der Reiseveranstalter alle aus der Gewährleistung.
Das sind zwei unterschiedliche, wenn du so willst, Schadenersatzforderungen, die an zwei verschiedene Stellen zu richten sind.
So ist das nun einmal und wer sein Geld sehen will, dem sei empfohlen, es auch so zu tun. Ansonsten - ich kann mich nur wiederholen - wird er einen Teil seines ihm zustehenden Geldes leider nicht sehen.
Hallo Ihr Lieben,
wir fliegen nächste Woche von MUC über BKK nach Kos Samui. Die Reise wurde bereits im März 2010 gebucht.
Gestern rief der Reiseveranstalter an und fragte, ob Sie uns wegen Überbuchung des Fluges umbuchen könnten auf eine andere Maschine. Allerdings einen Tag später ab Berlin und mit einem ganz anderen Fluzeug.
Jetzt meine Frage, kann ich drauf beharren, meinen gewünschten Abflugort und Abflugzeit und Airline zu behalten?
Schließlich wurde auch schon die Parkmöglichkeit für den PKW in München gebucht. Wenn ich diesen jetzt nicht antrete, bleibe ich auf den Kosten trotzdm sitzen.
Vielen Dank schon einmal.
Hey Bunny!
Ich würde ja sagen du kannst sicherlich kostenlos von der Reise zurücktreten bzw. auf den Flug beharren, aber wenn's kein Platz mehr gibt, muss irgendjemand umbuchen oder zu Hause bleiben... ist halt die Frage, ob du nun auf die schnelle noch eine geeignete Ersatzreise buchen kannst oder den langersehnten Urlaub (vermute ich mal) in Balkonien verbringen möchtest.
Die Parkgebühren bleiben wohl dennoch. Vielleicht werden diese ja vom Veranstalter übernommen? wer weiß? wie sollst du denn nach Berlin kommen? ist da wenigstens ein Rail & Fly Ticket inklusive?? das würde ich an deiner Stelle alles mal abklären, bzw. vom Reisebüro abklären lassen...
Hast du die Flüge getrennt gebucht oder ist das eine Pauschalreise?
Fliegt ihr am Freitag den 17.9., denn das ist der einzige Tag an dem die Thai, MUC-BKK in der Eco, ausgebucht ist. Bevor ich nach Berlin fahre, würde ich einen Thai Flug am Donnerstag oder Samstag verlangen. Alternativ könnt ihr auch auf gut Glück am Freitag zum Flughafen fahren. Wenn ihr bald genug dort seid, könnt ihr vermutlich sogar einchecken. Denn bei Überbuchung werden üblicherweise Passagiere in die Business und First gesteckt und da gibt es am Freitag noch Plätze.
Vorausgesetzt ist natürlich dass eure Reservierung vom RV nicht storniert wurde. Das solltest du aber mit einem Anruf bei Thai klären können.
Wir fliegen am 15.09.2010 (21:50 Uhr) ab München und haben eine Pauschalreise gebucht.
Haben auch unsere Tickets noch nicht bekommen und wie gesagt, gestern dann der Anruf.
Ich will auch keinen Fall an einem anderen Tag fliegen geschweige denn wie vorgeschlagen am 16.9. ab Berlin mit AB statt TH.
Da hört wirklich der Spaß auf. Ich befasse mich ja nicht umsonst damit, plane die Urlaubstage und stelle die Fahrt zum Flughafen zusammen (Hotel, Parkplatz etc.)
Ich muss noch was ergänzen.
Lt. Internetseite von Thai ist der Flug 15.9. (21:50 Uhr) nicht ausgebucht. Da gibt es noch Plätze in der ECO.
Häää? Muss man das verstehen?
Soll ich einfach bei Thai München anrufen und fragen ob meine Name drauf steht?
Sag ich doch dass es, zumindest laut Homepage der Thai, noch Plätze gibt. Und ja, ich würde dort anrufen und fragen ob es eure Reservierung gibt bzw jemals gab.
...nur weil das Kontingent des Veranstalters ausgebucht ist, heißt das nicht das der Flieger überfüllt ist...
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!