Hallo,
ich habe eine Frage..
Wir sind am 7.32016 mit Air Berlin nach Abu Dhabi geflogen. Aufgrund von Reifendruckproblemen verzögerte sich der Start in Berlin um mehr als eine Stunde. Wir verpaßten also unseren Anschlußflug in Abu Dhabi, und waren gezwungen 1 ganzen Tag in Abu Dhabi zu verbringen.
Wie ist hier die Rechtslage? Steht uns eine Entschädigung von Air Berlin zu, auch wenn der Anschlußflug in Abu Dhabi startete?
Air Berlin bot mittlerweile lächerliche 100€ Rabatt bei Buchung des nächsten Fluges.
Danke Euch schon mal.