• isoj2010
    Dabei seit: 1336953600000
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    geschrieben 1462268625000

    Hallo,

    ich habe eine Frage..

    Wir sind am 7.32016 mit Air Berlin nach Abu Dhabi geflogen. Aufgrund von Reifendruckproblemen verzögerte sich der Start in Berlin um mehr als eine Stunde. Wir verpaßten also unseren Anschlußflug in Abu Dhabi, und waren gezwungen 1 ganzen Tag in Abu Dhabi zu verbringen.

    Wie ist hier die Rechtslage? Steht uns eine Entschädigung von Air Berlin zu, auch wenn der Anschlußflug in Abu Dhabi startete?

    Air Berlin bot mittlerweile lächerliche 100€ Rabatt bei Buchung des nächsten Fluges.

    Danke Euch schon mal.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1462269496000

    Bei verpassten Anschlussflügen ist die volle Kompensation in Höhe von 600€ pro Ticket zu verlangen. War das Ticket teurer, kann man bei einer Verspätung von mehr als 5h alternativ die Erstattung des Flugpreises begehren.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • isoj2010
    Dabei seit: 1336953600000
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    geschrieben 1462270103000

    So sehe ich das auch...Der Vorgang ist mittlerweile beim Anwalt. Der meint allerdings, da der Anschlußflug im nichteuropäischen Raum startete, kann es doch sein, dass es keine Entschädigung gibt. Aber...der Fehler lag doch bei Air Berlin. Wären wir pünktlich gestartet, hätten wir auch den Anschlußflug geschafft.

  • zeitigweise
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    geschrieben 1462273349000

    Habt ihr die Flüge einzeln, also Berlin - Abu Dhabi und dann noch welche von Abu Dhabi nach z.Bps. Bangkok (Zielflughafen) gebucht. Oder habt ihr Start in Berlin und Ankunft in Bangkok, via Abu Dhabi gebucht?! 

    Bei zweiterem liegt, nach meiner laienhaften Einschätzung euer Anwalt falsch

    Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund
  • isoj2010
    Dabei seit: 1336953600000
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    geschrieben 1462274433000

    Die Flüge fanden innerhalb einer Pauschalreise statt.

    Nur am Rande: von Thomas Cook kam die Entschädigung bereits :)

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1462274589000

    Ich würde auf alle Fälle die Kompensation gem. VO(EG)261/04 verlangen.

    Schon wegen der Unverschämtheit, einen 100€ Gutschein anzubieten ...

    Der Abflugort liegt in der EU, der Anschlussflug war gar nicht betroffen, ging er doch pünktlich.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • zeitigweise
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    geschrieben 1462275083000

    Hat die Geschädigte Anspruch auf Schadenerstatz von der Airline, wenn bereits Thomas Cook entschädigt hat?!

    Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund
  • isoj2010
    Dabei seit: 1336953600000
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    geschrieben 1462275699000

    Aber ja, die Enschädigung von TOC ist ja für den entgangenen Urlaubstag.

  • zeitigweise
    Dabei seit: 1420156800000
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    geschrieben 1462276428000

    Verstehe!

    Bin des Weitern der Meinung von Vonschling ;-)

    100,00€ Gutschein ist ein Witz

    Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund
  • isoj2010
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    geschrieben 1462276681000

    Auf jeden Fall kümmert sich nun erstmal der Anwalt drum.

    Air Berlin will mich ja auch anrufen. Leider brauchen die aber 14 Tage um eine Nachtricht zu lesen. Also wird der Anruf sicher erst nächste Woche kommen.

    Mal sehen, was passiert.

    Ich halte Euch auf dem laufenden :)

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