Laut BGH gibt es, bei versäumten Anschlussflug in einem nicht EU Land, keine Entschädigung.
Flug verpaßt - Entschädigung?
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geschrieben 1462277725000
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geschrieben 1462283837000
Das ist richtig, das Urteil verweist aber auch auf eine frühere BGH Entscheidung die das gleiche für eine Verspätung ab Frankfurt und dadurch verpassten Anschlussflug bestätigt.
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geschrieben 1462284113000
So ist es. Der Anschlussflug war nicht verspätet, er wurde wegen der Verspätung des Zubringers verpasst. Demnach hat die Causa nicht die geringsten Berührungspunkte mit den ergangenen Entscheidungen.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1462285006000
Sofern die Flüge erkennbar als eine Leistung gebucht wurde, besteht Anspruch auf eine Ausgleichsleistung gegen die Zubringerairline.
So entschied beispielsweise das LG Berlin (Az 54 S 22/13) in einem vergleichbaren Fall.
Maßgeblich für den Anspruch ist die Verspätung am Zielort, nicht die Verspätung am Transferflughafen.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
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geschrieben 1462292440000
mkfpa:
Laut BGH gibt es, bei versäumten Anschlussflug in einem nicht EU Land, keine Entschädigung.
Google hin Google her - diese Aussage ist schlicht falsch.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1462320479000
Ja du hast Recht, ich haette sagen muessen "Es gibt dabei nicht in jedem Fall eine Entschaedigung"
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geschrieben 1464960771000
Hallo...ich möchte mal aktualisieren:
Der Anruf von Air Berlin kam. Sie haben sich entschuldigt. Gesagt das uns das Geld zusteht, die Überweisung erfolgt. Es kam natürlich nichts. Unser Rechtsanwalt hat Air Berlin aufgefordert zu zahlen, ist nun auch schon wieder die Frist abgelaufen...
Für mich ist Air Berlin kein seriöses Unternehmen mehr. 1x und nie wieder.