und sich vielleicht um den Rückflug kümmern, nicht das Garuda sagt No-Show.
Flug verpasst wegen Flugzeitenänderung
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geschrieben 1534699971661"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
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geschrieben 1534701455665
Danke dir, meine Erfahrungen sind ähnlich aber noch deutlich älter. Deswegen würde ich ja gerne den Platz 10 im aktuellen Ranking verstehen.
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geschrieben 1534701552565
Wenn du den ersten der TK seinerzeit ebenfalls nicht verstanden hast können wir vielleicht eine Meinung bilden über das Skytrax-Ding ...
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geschrieben 1534702343922
... daher rührte meine Frage, ob Zülles jetzt one-way gebucht habe, was mir bei dem Preisunterschied eher unwahrscheinlich erschien ...
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geschrieben 1534743393116
Die Mitarbeiterin von Garuda in Frankfurt teilte uns mit wenn wir den ersten Flug verpassen werden die anderen auch storniert.
Also habe ich bei Emirates einen komplett neuen Flug gebucht. Den hat uns die Dame sogar empfohlen da Garuda erst 3 Tage später Plätze frei gahabt hätte. was mir schon etwas seltsam vorkam.
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geschrieben 1534745116909
Gestern Mittags und um 23 Uhr hat auch noch unser Bungalow gewackelt und es sind Haarrisse drin das hat uns jetzt noch gefehlt zu unserem Traumurlaub!
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geschrieben 1534783609025
Herrjeh, hätteter mal besser noch n paar Lichter für den Feriengott angezündet ... tut mir aufrichtig leid.
Allerdings wiederhole ich meinen Rat, wenigstens die Sache mit dem vergeigten Flug aus dem erholungsbedürftigen Hirn zu verbannen.
Wenn du mit vollen Akkus wieder zuhause bist, schreibst du schön neutral die Missgeschicke auf, bittest Garuda um eine Kopie der Info an den Ticketdealer und den Ticketdealer um eine Stellungnahme zum Sachverhalt - möglichst schon gleich mit Lösungsvorschlägen.
Persönlich! Verbindlich formuliert.
Garuda muss sich zumindest zurechnen lassen, die in der App hinterlegten Daten offenbar nicht aktualisiert zu haben, der Ticketdealer hingegen höchst wahrscheinlich, eine elementare Information von Garuda nicht an euch weitergegeben zu haben.
So ganz ohne Hand und Fuß ist deine Einrede demnach nicht, u.U. könnte ein Gericht sogar befinden, du hättest mit der Verlässlichkeit der Daten über die App rechnen dürfen und deshalb aufgrund der Versäumnisse (die es zweifellos gab!) Anspruch auf eine Erstattung der zusätzlichen Kosten.
Ich drücke euch jetzt von ganzem Herzen die Daumen, dass die Erde nicht mehr bebt und ihr loslassen könnt. Im Grunde wäre der worst case doch ein komplett versauter Urlaub für ein Mordsbuget?!
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geschrieben 1534783798353
@zuelle321 sagte:
Die Mitarbeiterin von Garuda in Frankfurt teilte uns mit wenn wir den ersten Flug verpassen werden die anderen auch storniert.
Ja, das ist leider das übliche Prozedere bei basic Tarifen ... hatte mir das schon gedacht.
Also habe ich bei Emirates einen komplett neuen Flug gebucht. Den hat uns die Dame sogar empfohlen da Garuda erst 3 Tage später Plätze frei gahabt hätte. was mir schon etwas seltsam vorkam.
Vielleicht ist die Dame von Garuda schon mal mit Garuda geflogen?
In dem Fall würde ich mich eher nicht wundern, dass sie euch Emirates empfohlen hat ...
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geschrieben 1535225737517
@zuelle321 sagte:
Hallo C + S.
Garuda hat die flugzeiten nach Jakarta geändert(vorgezogen). KLM war nur der Zubringer, das sind Linienflüge. Wir wurden einfach auf den früheren flug umgebucht, ohne Info zu bekommen. Wir haben unsere Buchuung ja auch in der Garuda-App aufgerufen hier war auch am Abflugtag nix von der Verschiebung ersichtlich. Nach einem Telefonat mit Garuda, hätte uns der Ticketvermittler breits im Februar informieren sollen.
Grüße Zülle
Ich habe dazu ein Urteil gefunden
Fluggesellschaft haftet für verspätete Weiterleitung einer Information über Flugannullierung durch Reisevermittler
Der Gerichtshof der Europäischen Union verwies zunächst darauf, dass ein Anspruch auf Ausgleichszahlungwegen einer Flugannullierung gemäß Art. 5 Abs. 1 c) VO nicht bestehe, wenn der Fluggast über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet werde. Auf diese Vorschrift könne sich ein Luftfahrtunternehmen aber nicht berufen, wenn es zwar den Reisevermittler rechtzeitig informiert habe, diese aber nicht innerhalb der Frist die Information weitergeleitet habe.
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 11.05.2017
- C-302/16 -
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geschrieben 1535231597123 , zuletzt editiert von vonschmeling
Hier der Link zum Inhalt der gegenständlichen Entscheidung.
Zwar geht es in der Entscheidung um eine Annullierung und folgend den Kompensationsanspruch gem. VO(EG)261/04 und nicht um eine Vorverlegung der Reisezeit und damit das Begehren der gesamten Ticketpreiserstattung, trotzdem dürfte sie die Argumentation der Betroffenen unterstützen.
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