Mein Rückflug ( 1.11., 23.50 Uhr ) von Bamako ( Mali/ Wastafrika ) nach München wurde annuliert, da der Flughafen von Bamako für 1 Woche ( 1.11 - 6.11. ).geschlossen wurde( Grund hierfür unbekannt ) und ich wurde durch die Air France auf einen Flug am 8.11. umgebucht. Über diese Umbuchung wurde ich nicht informiert, auch nicht über die Schließung des Flughafens; ich hatte einen bestätigten Rückflug für den 1.11. Meine Ansprüche ?[
Flugannulierung
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geschrieben 1194446785000
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geschrieben 1194461052000
Keine!.....weil höhere Gewalt....oder hätte AF für Dich einen extra Flughafen bauen sollen?
[b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size] -
geschrieben 1194464795000
@Thorben-Hendrik sagte:
Keine!.....weil höhere Gewalt....oder hätte AF für Dich einen extra Flughafen bauen sollen?
Du bist an schwarzem Humor nicht zu überbieten ich liebe den
aber ehrlich wer kommt für die Tage auf zb. Hotel
gruss fred
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geschrieben 1194466909000
Nein, es sei denn der gehört AF persönlich....
AF KONNTE ja nicht fliegen, aus Gründen die nicht in deren Einflussbereich liegen....da gibt es gar nix, noch nicht mal eine Dose Cola!
Die AF können einem Leid tun, was das für ein Verlust und Zusatzkosten waren die Leute umzubuchen........
Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit gegen den Betreiber des Flughafens in Mali Schadenersatz einzuklagen, sofern dem ein Verschulden nachzuweisen ist....GOOD Luck
[b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size] -
geschrieben 1194477798000
Auszug Lufthansa als Beispiel: Höhere Gewalt sind ungewöhnliche und unvorhersehbare Umstände, die nicht unserem Einfluss unterliegen,
und die auch bei Anwendung aller Sorgfalt unvermeidbar sind
Die Airline hat offenbar ihre Sorgfalts- und Informationspflichten nicht
so genau genommen und nicht zur Schadensminimierung im
Interesse des Fluggastes beigetragen.
In welcher Form auch immer, vielleicht wäre ein Rückflug des
Kunden vor dem 01.11. eine sinnvolle Alternative gewesen.
Jedenfalls, so kann man sich nicht seinen
vertraglichen Verpflichtungen entziehen,
zumal so eine Flughafenschließung
normalerweise geplant und
entsprechend bekannt
sein dürfte ...
Schreibst Du noch aus Afrika oder wie bist Du zurückgekommen?
Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970) -
geschrieben 1194480036000
nun falls du es noch nicht weißt, der fluggast - grade in afrika- muß sich seinen rückflug rückbestätigen lassen, falls er dies getan hat und af nicht der beförderung nachkommen sollte, hast du recht, in diesem fall aber ist af nicht haftbar zu machen, da hier kein verschulden seitens af vorliegt.
wie du es ja auch selber schreibst:
Höhere Gewalt sind ungewöhnliche und unvorhersehbare Umstände, die nicht unserem Einfluss unterliegen,
und die auch bei Anwendung aller Sorgfalt unvermeidbar sind.
eine flughafenschließung zählt darunter, und da herr af nicht persönlich am flughafen sitzt, und bamoko nicht unter europ. standard fallen wird, sollte es auch dir klar sein, dass hier ein verschulden des apt vorliegt.
aber ne cola werden sie ihm schon spendiert haben..so kulanz sind sie schon, aber leider sind sie zu mehr auch nicht verpflichtet.......
nicht hinter jeder windmühle verbirgt sich auch ein drache....don quichotte privacy....
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geschrieben 1194506557000
@chiara saluta
eines würde mich jetzt allerdings noch interessieren:
wird der flughafen aus höherer gewalt geschlossen (bspw. die landebahn steht unter wasser, etc), dann verstehe ich das.
was ist denn aber, wenn die schließung von langer hand geplant war? wegen umbauarbeiten oder ähnliches? hätte die fluggesellschaft darauf nicht achten müssen???
Das "F" in Montag steht für Freude. -
geschrieben 1194518900000
Macht es noch einfacher:
Air France hatte einem Kunden, der in Florida urlaubte, per SMS eine Flugplanänderung geschickt. Die der Kunde aus welchen Gründen auch immer nicht erhalten hat.
Air France musste die Entschädigung lt. Fluggastverordnung bezahlen, weil sie nicht nachweisen konnte, dass der Passagier zeitgerecht informiert wurde.
Ich sehe das in diesem Fall auch so.
Das einzige, was ich halt hier schon wieder anbringen muss: Da reist jemand nach Mali, wohl weitab von üblichen Flugströmen im Weltgeschehen. Dass man auf solchen exotischen Flughäfen mit Überraschungen leben müsste, wäre mir aber dann wohl auch klar. Hier also nach mitteleuropäischen Entschädigungsmaßstäben zu fragen, belustigt mich - selbstverständlich sollte geltendes Recht Anwendung finden, aber in Ausnahmefällen sollte man zumindest nicht darauf bestehen...
meint Peter
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geschrieben 1194526247000
...... ja, hätte sie, aber das ist hier nicht bindend der punkt.
die frage ist aber hätte sie den psg. erreichen können, hat der psg seine rückmeldepflicht erfüllt, und wann hat sie davon erfahren, dass der apt. geschlossen wird..... fragen über fragen, die einer event. entschädigung voran gehen....die ich aber nicht beantworten kann. in dubio pro reo findet zwar bei uns anklang, aber garantiert nicht in afrika.....deswegen finde ich es hier müßig darüber zu spekulieren, ob und wieviel dem psg zusteht........