Ich möchte nochmals näher auf meine Aussagen eingehen:
hier die Fluggastverordnung, die dem Passagier ein Recht einräumt
dort
... ein "exotischer" Flughafen, wo sich die Frage stellt, was dort "normal" ist
... die Frage, ob eine Rückbestätigung seitens des Passagiers 48 Stunden vorher vorgeschrieben war
... die Frage, wann Air France von der Schließung erfahren hat
... die Frage, selbst wenn es Umbuchungsmöglichkeiten gegeben hätte, diese nicht nur in begrenzter Menge zur Verfügung gestanden sind
Aber ich bleibe bei meiner Meinung, dass man einfach mit Unwägbarkeiten in Schwarzafrika rechnen muss.
Ich bleibe bei meiner Meinung, dass man nicht in allen Teilen der Welt eine "Sorgepflicht", eine "Vorsorge", eine "Organsationspflicht" voraussetzen und erwarten darf.
Gerechtfertigt sind sicherlich Feststellungen, dass der eine bessere Lösungen in solchen Fällen anbieten kann als ein anderer.
Aber wenn ich eine soziale Absicherung in allen Lebenslagen und überall auf der Welt erwarten, meine ich, wird man deren Erfüllung nur durch Einsatz persönlicher Energie und Kosten erreichen. Heißt für diesen Fall, man kann sich an die Schlichtungsstelle in Deutschland wenden und seinen Fall überprüfen lassen. Sollte diese Information unzufriedenstellend ausfallen, kann man einen Anwalt einschalten und Air France auf Erfüllung der Fluggastverordnung klagen.
Alle diese Aussagen sehe ich nüchtern und emotionslos
meint
Peter