• chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1194528196000

    Hallo zusammen,

    auf der Seite des Auswärtigen Amtes findet sich folgender "aktueller" Hinweis: Der Flughafen Bamako wurde kurzfristig wegen Reparaturarbeiten an der Start- und Landebahn vom 1. November bis einschl. 6. November 2007 gesperrt.

    .

    Allerdings muss das schon sehr kurzfristig gewesen sein, denn der threaderöffner schreibt:

    ich hatte einen bestätigten Rückflug für den 1.11.

    Und ich kenne es eigentlich so, dass man sich den Rückflug ab 48Std. vorher bestätigen lassen kann.

    chepri

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1194550067000

    Ich möchte nochmals näher auf meine Aussagen eingehen:

    hier die Fluggastverordnung, die dem Passagier ein Recht einräumt

    dort

    ... ein "exotischer" Flughafen, wo sich die Frage stellt, was dort "normal" ist

    ... die Frage, ob eine Rückbestätigung seitens des Passagiers 48 Stunden vorher vorgeschrieben war

    ... die Frage, wann Air France von der Schließung erfahren hat

    ... die Frage, selbst wenn es Umbuchungsmöglichkeiten gegeben hätte, diese nicht nur in begrenzter Menge zur Verfügung gestanden sind

    Aber ich bleibe bei meiner Meinung, dass man einfach mit Unwägbarkeiten in Schwarzafrika rechnen muss.

    Ich bleibe bei meiner Meinung, dass man nicht in allen Teilen der Welt eine "Sorgepflicht", eine "Vorsorge", eine "Organsationspflicht" voraussetzen und erwarten darf.

    Gerechtfertigt sind sicherlich Feststellungen, dass der eine bessere Lösungen in solchen Fällen anbieten kann als ein anderer.

    Aber wenn ich eine soziale Absicherung in allen Lebenslagen und überall auf der Welt erwarten, meine ich, wird man deren Erfüllung nur durch Einsatz persönlicher Energie und Kosten erreichen. Heißt für diesen Fall, man kann sich an die Schlichtungsstelle in Deutschland wenden und seinen Fall überprüfen lassen. Sollte diese Information unzufriedenstellend ausfallen, kann man einen Anwalt einschalten und Air France auf Erfüllung der Fluggastverordnung klagen.

    Alle diese Aussagen sehe ich nüchtern und emotionslos

    meint

    Peter

  • Dagwyna
    Dabei seit: 1193616000000
    Beiträge: 5
    geschrieben 1197400695000

    Warum denn gleich zum Anwalt rennen?

    Selbst ist die Frau!

    Mir helfen immer die rechtssicheren Vorlagen vom

    http://www.reisemängel-portal.de

    empfiehlt die

    Dagwyna

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