...ist ein schöner Beitrag von der Seite N-TV, der die Rechtslage im Fall des Streiks für jeden recht einfach erklärt.
Ich hoffe, dass der Link ok ist, sonst bitte editieren! Danke schön!
Euer André
...ist ein schöner Beitrag von der Seite N-TV, der die Rechtslage im Fall des Streiks für jeden recht einfach erklärt.
Ich hoffe, dass der Link ok ist, sonst bitte editieren! Danke schön!
Euer André
Bin momentan schwer in Sorge,wegen der anstehenden Streiks im öffentlichen Dienst.Wir fliegen am 13.April von Düsseldorf aus und wie es aussieht,sind wir dann mittendrin.(Im Streik)Habe grade dein Posting gelesen,in dem Du schreibst,man hätte dann leider Pech gehabt.Die Flugesellschaften würden das als höhere Gewalt ansehen.Dem ist aber nicht so.Habe grad im Net einen Artikel von N24 gefunden,in dem darauf hingewiesen wird,das sich die Fluggesellschaften gerne damit herrausreden.Die Flugesellschaften sind in diesem Falle zur Beförderung der PASSAGIERE VERPFLICHTET,wenn die Umstände angekündigt und absehbar waren.Das heisst vielleicht keine Beförderung an diesem Tag aber es besteht ein nicht unerheblicher Schadensersatzanspruch.Und angekündigt sind die Streiks ja wohl.Bedeutet sicher ne Menge Schriftkram und Ärger aber in dem Fall würd ich auch meinen Anwalt bemühen.
Wollt nur noch mal darauf hinweisen,weil auch ich erst gedacht habe,das man in diesem Fall nichts unternehmen könnte.(Höhere Gewalt eben)
In diesem positiven Sinne ein schönes Wochenend.
Ich glaube kaum, dass Du hier einen Anwalt benötigen wirst. Alle Erfahrungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass die meisten Airlines im Streikfall so gut es geht für Ersatzbeförderung sorgen. Das kann auf der Kurzstrecke z.B. per Bahn oder mit einem angemieteten Bus erfolgen. Die Langstreckenflüge werden meistens noch soweit wie möglich abgefertigt (in der Regel sind Streiks auf Flughäfen ja von begrenzter Dauer).
Ansonsten sind es ja nicht die Mitarbeiter der Fluggesellschaften, die streiken, sondern der öffentliche Dienst (also die Mitarbeiter der Flughäfen). Darauf haben die Fluggesellschaften nun wirklich keinen Einfluss. Und selbst wenn es einige Tage vorher angekündigt wird: was können die Fluggesellschaften denn tun, außer eine Ersatzbeförderung auf dem Landweg zu organisieren oder einen ggf. auf einen späteren Flug umbuchen?
Gemäß dem Artikel von N24, den ich auch gelesen habe, kannst Du Dir als Flugpassagier den Preis des Flugtickets oder ggf. die Kosten für eine Ersatzbeförderung, soweit Du sie selbst getragen hast, erstatten lassen. Weitere Ansprüche wird man denke ich kaum herleiten können.
Ansonsten gilt meine bereits weiter oben angesprochene Devise: erstmal abwarten und sich nicht vorher verrückt machen. Lange andauernde Streiks auf Flughäfen hat es in der Vergangenheit in Deutschland kaum gegeben. Im Zweifel muss man eben etwas Geduld mitbringen. Auch ich fliege nächste Woche in den Urlaub, mache mir aber keine ernsthaften Sorgen.
Gruß
Chris
Nun,auch den Preis für die Flugtickets erstattet zu bekommen,ist doch schon mal was.Mir geht es auch nur darum,das man sich nicht gänzlich aus der Verantwortung zieht.Sicherlich muss man sich nicht gänzlich verrückt machen,aber Gedanken darüber mach ich mir schon.Find ich etwas unbedarft,daran keinen Gedanken zu verschwenden.Sicherlich hat die Vergangenheit gezeigt,das es noch keine länger andauernden Streiks auf Flughäfen gegeben hat aber ich kann nicht beurteilen,welche Geschütze man diesmal auffährt.Ich arbeite selbst im öffentlichen Dienst und bei allem Verständnis für die Situation,wenn es einen auf einmal selbst betrifft,sieht alles anders aus.So eine Fernreise kostet ne Menge Geld und ohne Ersatz auf alles Verzichten zu müssen,auf das man sich seit Monaten freut,stimm mich nicht grade froh.Man muss den ****** nicht an die Wand malen aber sich vorher zu informieren ist doch ok.Wie dem auch sei,vielleicht geht auch alles gut.Wenn Du nächste Woche fliegst,bist Du sicher nicht betroffen,die Streiks sollen ja erst ab 12.bzw.14. April beginnen.
Trotz allem,schönen Urlaub.
@fetmon sagte:
Wenn Du nächste Woche fliegst,bist Du sicher nicht betroffen,die Streiks sollen ja erst ab 12.bzw.14. April beginnen.
Auf dem Hinflug sicher nicht. Wenn überhaupt, dann auf dem Rückflug.
Auch Dir schönen Urlaub.
Gruß
Chris
Da isser.....
Also noch bin in frohen Mutes , denn ich fliege ja erst am 14 September Vie-JFK( Airberlin)!! Aber mich würde es interessieren das wenn der Flug verschoben wird( so wie die aktuellen Flüge ca 7-9 stunden verspätung) In diesem Fall würde ich um 1 Nächtigung umfallen in New York würde Airberlin mir das zahlen? Oder habe ich Anspruch? da ich ja nur 4 Tage in New York bin, spielt das für mich natürlich ein grosse Rolle:-)
Lg
BlackSeVen
es ist doch eine Unverschämtheit der Gewerkschaften den Streik auf dem Rücken der Fluggäste auszutragen.
Ich darf garnet dran denken wenn ich am Flughafen blockiert bin und verpasse mein Flug(Urlaub).
Mich würde mal interssieren wie der Herr Verdi^^ reagieren würde wenn sein Urlaub auf diese Weise ins Wasser fallen würde.
Leider geht es halt des öfteren nur auf die harte Tour um den Arbeitgebern etwas abzuringen .
Verstehst !
Wo kommt der Thread denn her?
Wir haben doch einen aktuellen in diesem Unterforum
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!