Davon abgesehen ist der Unmut von Offe bar jeder rechtlichen Relevanz ...
Sofern ein Streik nicht von einem Gericht verboten wird ist er ein vollkommen legitimes Mittel zur Durchsetzung von Forderungen der Arbeitnehmer.
Die Auswirkungen auf die Urlaubsreise bzw. die resultierenden Ansprüche hängen von betrieblichen Position der Streikenden ab, was hier auch schon erörtert wurde.
Ebenfalls gibt es einen Thread zu Streik im Airlineforum.
Man musste also nicht unbedingt einen aus dem Jahr 2009 ausbuddeln um sein Missfallen kundzutun ...