• curiosus
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    gesperrt
    geschrieben 1271692776000

    ...hört, hört, das Statement von Gabriela klingt ja fast wie eine Lobeshymne auf die "viel gescholtenen" Reiseveranstalter. Wer hätte das je gedacht einmal so lesen zu können... ;)

  • gabriela_maier
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    geschrieben 1271696463000

    Einspruch, Euer Ehren !! Das war eine nüchterne Bewertung von Fakten,aber keine Lobeshymne auf die Reiseveranstalter. Das Produkt "Pauschalreise" hat eben nicht nur Nachteile, wo manche user gerne ihre Zeigefinger drauflegen, wenn es um hier oft besprochene Probleme geht. Gehörst du nicht auch dazu, weil du ebenfalls Individualbuchungen bevorzugst  ?

    Um aber auch zum x-ten Mal mich zu erklären: nein, ich habe nichts aber auch gar nichts gegen Reiseveranstalter. Ich geniesse mit grosser Freude seit vielen vielen Jahren ihre Vertriebsprodukte. Nur: ich habe was gegen ihre AGB, speziell gegen 3 oder 4 Passagen darin. Und dabei bleibt es !!

    Gruss Gabriela

  • Kugelblitzin
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    geschrieben 1271720301000

    Hallo zusammen,

    nochmal Rundreise mit Abwandlung :

    Auch getrennte Buchungen : Flug, Rundreise, Hotel.

    Aber bei mir ist es ein deutscher Verantstalter und ich gehe davon aus, daß die meisten - wenn nicht alle- Teilnehmer aus D anreisen.

    Angenommen, das Chaos bleibt, dann werden wohl die, die das Ganze pauschal gebucht haben, vom RV storniert. Die erscheinen also gar nicht. Alle anderen auch nicht (Anreise über Land halte ich für möglich, aber wird keiner machen, weil mehr als 24 Stunden Dauer).

    Also fällt dann die Rundreise doch wohl aus, weil ja keiner kommt.

    Wie sieht es da dann mit Erstattung des Rundreisepreises aus ? Bisschen sollte doch drinsitzen...

    LG Dagmar

    PS : Eine Mindestteilnehmerzahl gab es nicht

  • Alexa33
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    geschrieben 1271723171000

    @gabriela_maier sagte:

    Der kanadische Veranstalter wird mit an Sicherheit grenzeneder Wahrscheinlichkeit keinen jota rausrücken.

    gap-adventures ist nicht irgendeine kleine Klitsche, sondern ein Riesenveranstalter, und die legen Wert auf Kundenpflege. Einen Versuch, auf Kulanz zu plädieren, ist es wert.

    Z.B. fragen, ob man die Reise auf einen späteren Zeitpunkt umbuchen kann.

    Falls, wie bei gap üblich, ein halbes Doppelzimmer gebucht wurde, dann ist der Ausfall einer Person nicht so gravierend, weil eh das Zimmer gebucht werden muss.

    Da kann man sich vielelicht einigen, wenn man einfach mal freundlich fragt. ANsprüche hat man natürlich nicht.

  • sabgan
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    geschrieben 1271788795000

    Heute schrieb mir mein RV, der am Sonntag meine Pauschalreise in die Türkei nach dem nichterfolgten Flug am Samstag gekündigt hat:

    Wir als Reiseveranstalter dürfen jedoch nach § 651 e Satz 2 diejenigen Kosten in Rechnung stellen, die auf Grund der Kündigung wegen höherer Gewalt entstanden sind.

    Da diese Kosten teilweise von unseren Leistungsträgern abhängen, sind wir derzeit bemüht die Kosten in Erfahrung zu bringen, abzurechnen und den Reisepreis im Übrigen zurückzuerstatten.

    Selbstverständlich sind wir bemüht, die Kosten so gering wie möglich zu halten.

    Wir bitten um Verständnis darum, dass dies auf Grund der außergewöhnlich schwierigen und nicht vorhersehbaren Situation etwas Zeit in Anspruch nimmt.

    Meine Frage: Dürfen sie wirklich Kosten einbehalten?

    Der Paragraph hat auch einen Satz 3, der besagt, die Kosten müssen in meinem Interesse sein? Und kann es sein, dass die wochenlang Geld einbehalten, wegen dieser Klärung?

    Anstatt das Reisegeschäft anzukurbeln und umgehend Geld zurück oder umbuchen anzubieten?

  • daeden78
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    geschrieben 1271794612000

    Hallo!

    Weiß jemand vielleicht ob der Flug trotz des Restrisikos verpflichtend ist? Oder habe ich eine Möglichkeit mit einer solchen Begründung vom Flug bzw der Pauschalreise zurückzutreten oder sie umzubuchen?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    Gruß

    daeden78

  • privacy
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    geschrieben 1271794954000

    Ein Flug birgt immer ein Restrisiko. Meinst Du jetzt aktuell den Sichtflugmodus, nach dem die Piloten fliegen? Oder die verbleibende Vulkanasche in der Luft? Jedenfalls, um das herauszufinden, müßtest Du vermutlich stornieren  -  und klagen.

    Erst dann hättest Du eine brauchbare Aussage, denn dies ist ja momentan für alle eher Neuland.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • R-Luethi
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    geschrieben 1271796019000

    @bernhard707 sagte:

    Die Klage gegen Petrus erscheint aussichtsreicher, denn Island hat ja bekanntlich keine "Asche" mehr ;)

    Dazu  gibt es einen Präsedenzfall aus den USA wo der Kläger gerichtlich gegen Gott vorgehen wollte. Der Prozess wurde niedergeschlagen, weil man dem Beklagten die Vorladung nicht zusenden konnte (Adresse unbekannt).

  • AntoniaW
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    geschrieben 1271840610000

    @Kugelblitzin sagte:

    Aber bei mir ist es ein deutscher Verantstalter und ich gehe davon aus, daß die meisten - wenn nicht alle- Teilnehmer aus D anreisen. ... Also fällt dann die Rundreise doch wohl aus, weil ja keiner kommt.Wie sieht es da dann mit Erstattung des Rundreisepreises aus ? Bisschen sollte doch drinsitzen..

     Realität:Wenn die Rundreise separat von den Deutschlandflug gebucht wurde, ist rein rechtlich keine Rückzahlung begründet. (Einen anderweitigen Passus im Reisevertrag kann ich mir nicht vorstellen.) Die Rundreise "wartet" ja auf Teilnehmer, nur wollen/können diese eben nicht erscheinen, wenn sie direkt und aus Deutschland/Europa kommen. Die vdieser Tage vielzitierten "unvorhersehbaren Ereignisse" finden ja nicht vor Ort statt. Hoffnungsschimmer: Wenn die personellen Möglichkeiten gegeben wären, könnte ein fürsorglicher Veranstalter alle Kunden abtelefonieren und nach deren Anreise fragen. Bliebe kein einziger Teilnehmer mehr übrig, setzten dann die Verhandlungen mit den Rundreisehotels, der Reiseleitung, den etwaigen Fähren/Schiffen, inländischen Fluggesellschaften, Besichtigungen/Events ein, ob und zu welchem Preis eine Stornierung/Umbuchung möglich sein könnte. Sehr kurzfristig ist dieses Projekt wohl nicht durch jeden Veranstalter und bei jeder Rundreise umzusetzen.

  • bounce1983
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    geschrieben 1271853717000

    Ich hatte mich bei GAP Adventures schon erkundigt, die verweisen auf eine Hotline. Ich habe dort nicht angerufen, da es nun so aussieht, als könnte ich fliegen. Ich glaube nicht, dass ich von denen was zurückbekommen hätte. Aber ich bin sicher, die hätten mir geholfen, falls ich erst ein paar Tage später angereist wäre. Dann hätte ich der Gruppe nachreisen müssen.

     

    Aber jetzt wird alles gut :D  

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