• tannetania
    Dabei seit: 1157500800000
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    geschrieben 1271861603000

    Ich habe den Thread jetzt quergelesen, aber nichts zu meiner Frage gefunden.

    Hätte da mal eine "Was wäre wenn" Frage.

     

    Wir haben unseren Flug nach Koh Samui als Gesamtpaket gebucht, ohne Aufenthalt in Bangkok, direkt weiter nach Samui.

    Wenn der Flug nach Bangkok nun annuliert worden wäre, hätten wir nur den Preis für den Flug nach Bangkok oder auch den für den Weiterflug erstattet bekommen?

     

    tannetania

     

     

     

    "Ich bin nicht überall gewesen, aber es steht auf meiner Liste" - Susan Sontag
  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1271861964000

    Wenn für die Flüge nur ein E-Tix ausgestellt wurde hättest Du den kompletten Preis erstattet bekommen.

    Zum Glück hat sich's ja erledigt ;)

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • tannetania
    Dabei seit: 1157500800000
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    geschrieben 1271862255000

    Na, das beruhigt mich ja jetzt im Nachhinein ungemein. Nun weiß ich ja für den Rückflug Bescheid ;)

    "Ich bin nicht überall gewesen, aber es steht auf meiner Liste" - Susan Sontag
  • samanas
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    geschrieben 1271886229000

    Ich habe gerade mal quer gelesen. Wenn also GTI den Kunden 50 Euro Stornogebühr für Reisen abknöpfen will, die sie als RV selbst wegen höherer Gewalt storniert haben, dann ist das doch nicht rechtens, oder?

  • Caro66
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    geschrieben 1271939935000

    Ich lese hier immer über Buchungen über ein RV.

    Aber was ist, wenn ich als Privatperson ein Hotel direkt gebucht habe? Kann ich eine kostenlose Stornierung erwarten und meine Vorauszahlung zu 100% erstattet bekommen oder muss ich auf die Kulanz des Hotels hoffen? Die regulären Stornobedingungen sind doch bei dieser "höheren Gewalt" außer Kraft gesetzt, oder?

  • privacy
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    geschrieben 1271944180000

    Die Möglichkeit, nicht mit dem Flugzeug anreisen zu können und die Hotelbuchung sind zwei verschiedene Dinge. Wenn das Hotel abgebrannt wäre, könntest Du Deine Anzahlung zurückverlangen. So bist Du auf Kulanz angewiesen.

    Besser ist es in jedem Fall, Hotels so zu buchen, daß keine Änderungs- oder Stornogebühren anfallen, aber dazu ist es diesmal ja zu spät. Für die Zukunft dran denken, daß noch so mancher Vulkan ausbrechen kann.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Inge50
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    geschrieben 1272058549000

    Hallo,

    wir sind am Mittwoch aus Hurghada zurück gekommen, hatten eine Pauschalreise gebucht.

    Unser Rückflug sollte eigentlich am So. den 18.4. sein.

    2 Tage Hotelaufenthalt hat der RV übernommen, 1 Tag wir. Das fand ich auch ok so.

    Aber für den Rückflug mussten wir 90 € pro Person zusätzlich zahlen, weil es wohl eine Sondermaschine sei.

    Ist das rechtens?

    Irgendwie verstehe ich es nicht. Warum darf eine Sondermaschine gegen Aufpreis fliegen, aber nicht die Maschine die im Pauschalpreis enthalten ist?

    Viele Grüße

    Inge

  • AntoniaW
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    geschrieben 1272121686000

    @Inge50Mit dem Deal seid ihr gut weggekommen. - Rein rechtlich darf der Veranstalter (nqach einer Kündigung) die vollen zusätzlichen Hotelkostenan euch abtreten bzw. euch gleich bezahlen lassen. - Die hälftige Zuzahlung beim Rückflug ist auch rechtens, wenn eben die Sondermaschine wirklich eine solche ist und kein regulärer Flug. Ich gehe mal davon aus, dass ihr auf eine zweite Maschine gebucht wurdet. Diese durfte ebenso wie die ursprüngliche fliegen.

  • privacy
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    geschrieben 1272125194000

    @inge50

    Einerseits hatte der RV, wie schon geschrieben, das Recht, den Reisevertrag zu kündigen. Auf der anderen Seite ist der Rückflug aber auf alle Fälle zu gewähren. Ob da ein Aufpreis gerechtfertigt ist, möchte ich zunächst mal hinterfragen. Das ist eher intern zu regeln zwischen RV und Airline. Aufpreis, so denn wirklich angefallen, nur gegen Nachweis und Effektivabrechnung. An wen erfolgte denn die Zahlung Aufpreis 90€ ? Gibt es darüber eine Quittung?

    Zu den Hotelkosten siehe hier die Stellungnahme vom Bundesministerium für Justiz.

    Gruß privacy

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  • Inge50
    Dabei seit: 1112918400000
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    geschrieben 1272146392000

    Hallo,

    unser Vertrag wurde vom Reiseveranstalter nicht gekündigt.

    Die Mehrkosten für den Flug haben wir an unseren Reiseleiter gezahlt.

    Als Quittung haben wir einen handschriftlichen Vermerk, auf einer Kopie unserer Hoteleincheckung. Das der Reiseleiter den Betrag x für das Zimmer und für den Flug (Charter) erhalten hat.

    Viele Grüße

    Inge

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