Also, Schadenersatz muss nur dann geleistet werden, wenn aufgrund einer Flugzeitverschiebung ein nachweisbarer, nicht vermeidbarer Schaden eingetreten ist!
Lassen wir einmal eine gewisse Grundmeinung stehen: ein geschlossener Reisevertrag - Flugzeiten - ist ein geschlossener Reisevertrag und muss eingehalten werden.
Gut.
Wie also bemisst man nun beispielsweise einen um sechs Stunden vorgezogenen Rückflug?
Fünf Prozent von einem Reisepreistag?
100 Prozent, weil es für den Betroffenen der wichtigste Tag im Urlaub wäre?
Nicht dass ich für die Reiseveranstalter spräche, aber jeder Reisende sollte sich auch mal Gedanken darüber machen, was er denn - eigentlich - wirklich verliert: nach sieben, nach 14 Tagen Urlaub!
Es wird niemals eine Lösung dafür geben, dass zehntausende Urlauber zeitgleich an ein und demselben Tag hin oder zurück transportiert werden können; zur "versprochenen" Zeit, um das "versprochene" Geld!
Nun entscheidet ein Richter nach ich-weiß-nicht-wie-vielen-anderen Entscheidungen, dass hier jemanden eine Entschädigung zusteht. Ich denke, das wird nicht wirklich für jede Zeitenänderungen gelten. Aber ich muss auch dazu sagen, dass ich das Urteil nicht in vollem Wortlaut kenne.
Eine unendliche Debatte...