• gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1277240535000

    Zum Teil 1:

    ja, möglich, wollen die aber vermeiden, da sie dafür kräftig zahlen müssen. Diese Regelung wäre mir aber auch arg recht für den Charterflug. Und das hat hier der Richter in -zugegeben- kleinem aber erstem Umfang getan.

    Zum Teil 2:

    Na, dann frag mal die, die es getroffen hat. Dich wohl noch nicht ? Oder verteidigst du eine Interesse ? Wie dem auch sei: wenn die Linienflieger damit leben können ( mit den Strafzahlungen, und sie deswegen vermeiden  ) warum dann nicht die Charterfllieger ?

    Sei mir nicht böse, aber ich kann deine Argumentation ( die Verteidigung des status quo ) aus Sicht eines Verbrauchers nicht akzeptieren. Die sehen das wohl anders.

    Gruss Gabriela

  • YouRise
    Dabei seit: 1237766400000
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    geschrieben 1277241860000

    Ich nehme mal an du bist dir dessen bewusst das Linienflüge um einiges teuerer sind als Chartflüger oder? Und wir sprechen da nicht von kleinen abweichungen. Charterflüge hingegen sind günstig.

    Die Airline erhält für Charterflüge nicht gerade die größten Gewinne, um die Gewinnmarge oben zu halten wird eine lange Bodenzeit vermieden denn am Boden kostet die Maschine unglaublich viel Geld.

    Wenn die Maschine in der Luft ist wird Profit generiert ..

    Um das ganze realisieren zu können brauch die Airline genug Aufträge, um diese zu bekommen muss man möglichst günstig sein denn die Reiseveranstalter wollen ihre Pauschalreisen günstig an den Mann bringen um mehr Kunden anzuziehen.

    Da Linienflieger hingegen weitaus höhere Preise nehmen können diese sich dementsprechend auch mehr Zeit am Boden erlauben. Da die Leute auch möglichst Charterflüge buchen ist der andrang auch weitaus niedriger, es würde sich also nicht lohnen den Flugplan vollzustopfen da eine 1/4 gefüllte Maschine keinen Profit erwirtschaftet.

    Nun kannst du dir villeicht vorstellen wieso eine Linienflug Gesellschaft weniger Verschiebungen haben und warum eine Strafzahlung da nicht extrem die Gewinnmarge nach unten drückt.

    Die Charterflug Gesellschaft kann um Verschiebungen zu vermeiden nur mehr Bodenzeit einplanen da sie auf einige Aspekte wie bereits erwähnt keinen Einfluß haben.

    Da dies allerdings wie ebenfalls schon erwähnt sehr teuer ist, ist dies nicht rentabel. Deshalb wäre sofern soetwas beschloßen wird die Zeiten verbindlich zu machen die logische Konsequenz dass die Flüge teuerer werden.

    Der Verbraucher neigt dazu seine eigenen Interessen stets blind im vordergrund zu stellen .. Dass ihre weiteren Interessen durch die erfüllung einer einzelnen im nachhinein mehr geschwächt werden ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt dann uninteressant. Erst wenn es dann soweit kommt geht die meckerei los ..

    Hier gibt es einige Fälle von Usern die unzufrieden sind / waren aufgrund von Flugverschiebungen. Stellt man diese im Vergleich zu den zufriedenen Usern die keine Probleme hatten dann sollte man zur Ansicht kommen dass große Verschiebungen keinesfalls Alltag sind.

    Controller: »N 123YZ, say altitude.« Pilot: »Altitude.« Controller: »N 123YZ, say airspeed.« Pilot: »Airspeed.« Controller: »N 123YZ, say cancel IFR.« Pilot: »Eight thousand feet, one hundred fifty knots indicated.« Seit dem 7. Oktober 2010 endlich wieder über den Wolken :)
  • privacy
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    geschrieben 1277289024000

    @YouRise sagte:

     

    Der Verbraucher neigt dazu seine eigenen Interessen stets blind im vordergrund zu stellen ..  

    Bis auf das Wörtchen "blind" Zustimmung. Was soll er sonst auch tun. Auf keinen Fall dazu neigen, die Interessen der Reiseindustrie in den Vordergrund zu stellen. Die können ja gut auf sich selber aufpassen ;) .

    Noch eine kurze Stellungnahme zum Charter- und Linienflieger.

    Auf den deutschen Markt bezogen sind die überwiegende Zahl aller Urlaubsflüge ebenfalls Linienflüge. Das heisst mit festen Slots und Flugzeiten. Gerade die deutschen Airlines sind ein Mix aus Einzelverkauf der Sitzplätze und Aufbuchung von Pauschalreisenden. Feste Zeiten, feste Abflüge. Von daher kein Unterschied. 

    Was Du beschreibst, sind die verbliebenen "echten" Charterflieger. Die eben "nach Bedarf" fliegen. Da sie auf optimale Auslastung achten, häufig die Zielflughäfen wechseln und Zeiten ändern, sorgen sie bei eigentlich erholten Urlaubern oft für große Unruhe. Nicht nur bei Familien, die mit Kindern unterwegs sind, ist das eine nervenaufreibende Vorgehensweise. Man kann es gut nachvollziehen, dass eigene Interessen dann im Vordergrund stehen.

    YouRise, so wie Du das darstellst und verteidigst - fliegst du selbst auf solchen Chartermaschinen? Ich meine beruflich?

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • YouRise
    Dabei seit: 1237766400000
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    geschrieben 1277420031000

    Die Diskussion hat etwas abgeflaut, hätte ich ja nicht vermutet :) Aber ok es wurde ja auch so gut wie alles gesagt. Fand die Diskussion aber aufjedenfall sehr ansprechend.

    @privacy:

    Korrekt.

    Controller: »N 123YZ, say altitude.« Pilot: »Altitude.« Controller: »N 123YZ, say airspeed.« Pilot: »Airspeed.« Controller: »N 123YZ, say cancel IFR.« Pilot: »Eight thousand feet, one hundred fifty knots indicated.« Seit dem 7. Oktober 2010 endlich wieder über den Wolken :)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1277423677000

    Bitte um Korrektur, wenn ich mich irre ... aber m.E. werden hier Problematiken vermischt!?

    :frowning:

    Auf der einen Seite gibt es "echte" Verschiebungen der Flüge beim gebuchten Arrangement (also wird der "Mangel" ggf. von der Airline verursacht), einigermaßen häufiger aber sind es die Veranstalter, die die Kunden aus Auslastungsgründen auf eine andere Maschine (ggf. auch die einer anderen Airline und womöglich von einem nahegelegenen aber anderen Flughafen!) umsetzen. Die Gründe für dieses Prozedere sind vielfältig und sollten hier nicht detailliert beschrieben werden, jedoch erhält der Kunde der Einfachheit halber meist die Info, sein Flug sei verschoben oder fiele gar ganz aus. Sehr häufig stimmt das nicht und die Maschine der ursprünglich "gebuchten" Airline hebt wie vorgesehen ab - nur ohne den Kunden.

    Für "echte" Verlegungen von über 10h gibt es meist einen triftigen Grund und somit eher selten eine Regresspflicht. Auch im anderen Fall erstatten die RV im Falle einer Reklamation üblicherweise max. einen halben Tagessatz des Hotelpreises auf Kulanzebene. 

    Berechnungen über die Wirtschaftlichkeit am Boden oder in der Luft gelten auch für die Linien, immerhin sind auch die im Konkurrenzdruck gefordert.

    Das Urteil ändert,, außer vielleicht einer gewissen Signalwirkung, wenig bis nichts an den Abläufen und Risiken für Pauschalbucher - man sollte nur den Verursacher kennen.

    Die Hoffnung, es könne pauschal geschlossene Beförderungsabkommen "bindender" gestalten, halte ich für überaus trügerisch!?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • ormin01
    Dabei seit: 1238198400000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1277765438000

    Tschuldigung, wenn ich Fragen stelle, die eventuell schon diskutiert wurden.

    Aber ich bin mit meinem Latein am Ende ...

    Sachverhalt:

    - Pauschalreise Türkei über GTI (14 Tage, 2 Personen)

    - alles soweit i.O., bis auf die Rückreise am 11.06.2010

    - Gebucht: SHY 513 AntalyaLeipzig 15.30 - 18.05 Uhr

    - erfolgter Rückflug: SHY 561 Antalya – Dresden 05.10 - 09.30 Uhr

    mit Zwischenlandung in Rostock

    - über die Annullierung des Fluges wurde wir "informiert" durch einen Aushang

    an der Rückreiseinfo am 10.06.2010 ab 15.00 Uhr

    - von der Zwischenlandung in Rostock erfuhren wir erst am Flughafen

    - Transfer von Dresden nach Leipzig wurde nicht angeboten

    Beschwerdebrief an GTI:

    - keine Info über Annullierung

    - kein Transfer zum eigentlichen Zielflughafen

    - keinerlei Nachtruhe, da 1.20 Uhr Ortszeit Abholung am Hotel

    - Beschwerde, da Abreise am Vortag vorbereitet worden musste

    - Einforderung der zusätzlichen Kosten für die Heimfahrt

    AW von GTI:

    - günstige Preise für Pauschalreisen kann GTI nur bieten, durch u.a.

    Zusammenlegung von Flügen

    - wir waren die Einzigsten, die nach Lpz. mussten, daher kein Bus o.ä.

    - Kosten wurden in Höhe von 24,30 €/Pers. (ICE kostet 30,00 €/Pers.

    - 50 % von Tagesreisepreis pro Person, da durch Vorverlegung Urlaub

    am Vortag verloren ging

    - da lediglich Unannehmlichkeit -> keine weitere Ausgleichszahlung

    Unsere Frage:

    Ist das rechtens? Müssen wir die Flugvorverlegung um 10 Std., die daraus resultierende fehlende Nachtflug und die Gesamtreisezeit von über 11 Std. ohne Einspruch akzeptieren?

    Wir wollen GTI nicht schröpfen, wollen uns aber auch nicht mit Almosen abspeisen lassen, wenn wir im Recht sind.

    Die Rückreise hat nicht nur durch den fehlenden Schlaf genervt, sondern halt auch durch den ganzen Ärger, weil einfach keiner für uns da war.

    Sky Airline ist ja nun mal keine EU-Fluggesellschaft. Greift trotzdem die EU-Verordnung?

    Wir wissen einfach nicht, wie weiter.

    Vera.. uns GTI? Und müssen wir uns doch an das Luftfahrtbundesamt wenden??

    Mein Beitrag länger geworden als geplant - sorry.

    Wenn irgendwer uns nen Tipp geben könnte bzw. konkret weiss, was in unserem Fall angebracht ist, wären wir echt dankbar.

    Danke vorab + LG

  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
    Beiträge: 829
    geschrieben 1277810678000

    Hallo ormin01,

     

    klassisch vermasselte Rückreise! Klar seid ihr über diesen Ablauf verstimmt und ganz eindeutig macht es sich GTI hier etwas zu leicht.

     

    - Die Informationspflicht zum Rückflug sehe ich schon gewahrt. Aushänge am Vortag/Vorabend sind üblich und in der Praxis ausreichend, wenn auch nicht ideal.

     

    - Die Nachtruhe und das verpasste Frühstück sind ebenso ein Thema. Hierfür wurde ja auch eine Rückzahlung gewährt.

     

    - Auf keinen Fall ist der Rückflug nur nach Dresden akzeptabel. Für die Weiterbeförderung (Organisation und Finanzierung) sehe ich GTI eindeutig in der Pflicht. Eigentlich vorab und nicht hinterher.

     

    - Bei der Flugannulierung/Flugzeitenänderung bin ich ehrlich gesagt, nicht so entscheidungsfreudig. Ein aktuelles Urteil, das hier im Forum dieser Tage gerne zitiert wird, bringt mich zum Grübbeln. Mal sehen, was andere HCler schreiben.

     

     

     

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1277814883000

    Hallo ormin01,

    Antonia hat ja zu den meisten Punkten schon geantwortet.

    EU-Verordnung:

    Gilt nicht für Flüge von Airlines ausserhalb der EU bei Flügen von Flughäfen ausserhalb der EU. Also in Eurem Fall leider nicht anwendbar.

    Zusätzlich noch der Hinweis, dass die rechtliche Situation bei Flugannullierungen in Verbindung mit Reiseveranstaltern noch der letztlichen Klärung bedarf. Weil, wenn Reiseveranstalter intern ihre Paxe umbuchen, man nicht unbedingt die Airline dafür verantwortlich machen kann. Aber wie gesagt, da steht noch eine, glaube EU-Gerichtshof-Entscheidung an.

    Gruß privacy (kein HCler ;) , sondern eigenverantwortlich tätig )

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Lugansk
    Dabei seit: 1247184000000
    Beiträge: 685
    geschrieben 1277830133000

    Hallo!

     

    Der erste und letzte Tag einer 14 tägigen Urlaubsreise sind offiziell Reisetage und keine Urlaubstage.

     

    Eine Verkürzung des Urlaubes fand in Eurem Fall also nicht statt.

     

    Flugzeiten und Fluggesellschaften sind bei Pauschalreisen immer unverbindlich. Ein Schadensersatzanspruch entsteht daher auch nicht.

     

    Für die Kosten der Fahrt zwischen Flughäfen Leipzig und Dresden muß der Veranstalter aufkommen. Ob er für die Taxi Kosten aufkommen muß oder die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel in Eurem Fall zumutbar war, ist eine andere Frage.

  • ormin01
    Dabei seit: 1238198400000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1278108702000

    Vorab: vielen Dank für die Infos.

    Zwecks vertaner Urlaubszeit - da hat GTI ja sofort reagiert.

    Auch zwecks Erstattung der Rückreisekosten (auch wenn es nicht der Fahrpreis für den ICE war).

     

    Uns ärgert halt die lapidare Begründung von GTI für die Flugverlegung, auch dass eigentlich keine Entschuldigung von der Reisegesellschaft kam, geschweige denn, irgendeine Betreuung während der Rückreise.

     

    Zwecks EU-Recht und Sky: da sind wir uns halt auch unsicher.

    Wir haben einen Anwalt angeschrieben, allerdings nur angefragt, inwieweit GTI uns rechtens entschädigt hat. Er hat sich u.a. auf die Fluggastrechteverordnung bezogen und meinte, er würde uns vertreten. Die AW war uns allerdings zu allgemein.

    Klar, warum soll er kostenlos ggf. wertvolle Tipps geben.

    Wir haben auch eine Rechtsschutzversicherung, wollen es aber eigentlich nicht auf die Spitze treiben.

     

    Wir sind vorerst bei GTI in Einspruch gg. die Entschädigung gegangen, eine AW steht noch aus.

     

    Wie schon erwähnt, wir wollen GTI nicht sinnlos schröpfen, allerdings auch nicht verzichten, wenn uns ggf. eine weitere Entschädigung zusteht.

    Letzendlich käme dies ja auch anderen Urlaubern zu Gute, die auch so "nette" Erfahrungen machen mussten.

     

    Nochmals Danke für alle AW.

    Ich melde mich, wenn ich was Neues erfahre.

    Bis dahin ... LG 

     

     

     

     

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