• lizet
    Dabei seit: 1236297600000
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    geschrieben 1238252511000

    Hallo,

    hattet jemand schon den Fall, dass ein Flug vom Capitän storniert wurde, weil er

    seine Flugzeit überschrieten hat.

    Würde hier die EU-Verordnung 261/2004 eingreifen, dass man bei 1500 km 200,- Entschädigung von der Fluggesellschaft erhält?

    Danke für Eure mithilfe.

  • Ronny87
    Dabei seit: 1109203200000
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    geschrieben 1238254012000

    Wichtig dabei wäre denke ich zu wissen, warum der Kapitän die Flugzeit überschritten hat.

    Grüße

    Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.
  • gastwirt
    Dabei seit: 1157414400000
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    gesperrt
    geschrieben 1238254695000

    Weil er zu lange in der Luft war :laughing: :kuesse:

  • MasiMark
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    geschrieben 1238254853000

    dann fliegt ein anderer Captän den Flieger nach Hause....

    03.06.-11.06.13 Madinat Jumeirah DXB 23.12.-30.12.13 GrosvenorHouse DXB
  • lizet
    Dabei seit: 1236297600000
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    geschrieben 1238265171000

    Wichtig dabei wäre denke ich zu wissen, warum der Kapitän die Flugzeit überschritten hat.

    Grüße

    Es könnte auch gewesen sein, dass wenn er weiter geflogen wäre, dass er seine Flugzeit überschrieten hätte. Was ist, wenn auch kein Ersatzpilot da ist?

    Grüsse

  • lizet
    Dabei seit: 1236297600000
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    geschrieben 1238265264000

    @MasiMark sagte:

    dann fliegt ein anderer Captän den Flieger nach Hause....

    Kein schlechter Gedanke, leider gab es keine Ersatzcrew am Flughafen.

    Grüsse

  • Waldschrat
    Dabei seit: 1086739200000
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    gesperrt
    geschrieben 1238286913000

    1500km . Das ist ungefähr die Entfernung Berlin-Zürich. Könnte mir aber für Zürich so ein Szenario nicht vorstellen. In welchem Land warst Du (Flughafen)? Welche Airline? (das wäre wichtig zu wissen,nach welchem "Recht" Du (erfolgversprechend?) rufen könntest...

    Seit dem ich die Menschen kenne,liebe ich die Tiere
  • lizet
    Dabei seit: 1236297600000
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    geschrieben 1238348116000

    Es war Madrid Barajas Airport, bzgl. das Recht wäre denke ich die EU Verordnung 261/2004. Leider gab es keinen Ersatzcrew und daher wurde der Flug gecancelt.

    Kann ich mich jetzt als Fluggast auf EU Verordnung 261/2004 berufen und 200,- von der Airline verlangen?

    Vielen Dank im voraus für Eure Unterstützung

    jb

  • YouRise
    Dabei seit: 1237766400000
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    geschrieben 1238370923000

    Servus Lizet,

    Diese Reglung die du ansprichst ist ziemlich schwammig, es gibt da noch eindeutig Lücken.

    Du hast leider nicht erläutert was die folge des ganzen war, wielang du auf den nächsten Flug warten musstest etc.

    Bei Aussergewöhnliche Vorkommnisse greift die Reglung nicht, ob die überschreitung der Flugzeit des Piloten soein aussergewöhnliches vorkommniss ist muss dann geklärt werden.

    Sofern die Maschine an diesen Tag viele verspätungen hatte und der Pilot diese nicht aufholen konnte und deshalb euren Flug nicht durchführen konnte sieht es meiner Meinung nach schlecht für dich aus.

    Da du auch nicht gesagt hast bei welcher Airline dieser Fall aufgetreten ist kann man auch schlecht mutmaßen ob eine Ersatzcrew hätte bereitstehen müssen.

    Aber jetzt mal Hand auf Herz:

    Wenn dadurch keine hohen Kosten (z.b eine weitere Nacht im Hotel) entstanden sind und du auch keinen Verdienstausfall dadurch hattest würd ich die Sache mal auf sich beruhen lassen. Solche Sachen geschehen, das ist Menschlich. Ich vermute mal das es nicht soviele Stunden gewesen sind da du es sonst sicher hervorgehoben hättest.

    Kann dann nicht nachvollziehen warum man dann so eine Welle schiebt, sorry.

    Controller: »N 123YZ, say altitude.« Pilot: »Altitude.« Controller: »N 123YZ, say airspeed.« Pilot: »Airspeed.« Controller: »N 123YZ, say cancel IFR.« Pilot: »Eight thousand feet, one hundred fifty knots indicated.« Seit dem 7. Oktober 2010 endlich wieder über den Wolken :)
  • privacy
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    geschrieben 1238415499000

    Hallo Lizet, wenn - sind es 250 Euro - und natürlich kannst Du die aufgrund einer

    Flugstornierung bei der Airline anfordern.

    "Außergewöhnliche Vorkommnisse" oder "Höhere Gewalt" sind nach einem aktuellen EU-Gerichtshofurteil nur Probleme, welche auf nicht von der Fluggesellschaft beherrschbaren Vorkommnissen wie Sabotage oder versteckten Fehlern bei der Herstellung eines Jets beruhen. Ansonsten dürfe die Fluggesellschaft die Entschädigung nicht verweigern. Eine Flugzeitüberschreitung des Personals muß sich die Airline natürlich anrechnen lassen. Planung gehört zu deren Job.

    Mehr Infos hier und hier

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
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