@privacy sagte:
Hallo Lizet, wenn - sind es 250 Euro - und natürlich kannst Du die aufgrund einer
Flugstornierung bei der Airline anfordern.
"Außergewöhnliche Vorkommnisse" oder "Höhere Gewalt" sind nach einem aktuellen EU-Gerichtshofurteil nur Probleme, welche auf nicht von der Fluggesellschaft beherrschbaren Vorkommnissen wie Sabotage oder versteckten Fehlern bei der Herstellung eines Jets beruhen. Ansonsten dürfe die Fluggesellschaft die Entschädigung nicht verweigern. Eine Flugzeitüberschreitung des Personals muß sich die Airline natürlich anrechnen lassen. Planung gehört zu deren Job.
Mehr Infos hier und hier
Gruß privacy
Super, Danke für Deine hilfe. Ich will hier keine Welle schieben, es geht mir um die Kunden die dadurch leiden, wenn Fluggesellschaft irgendwelche Flüge streichen.
Ich gibt Euch näheres Bescheid, wenn ich von der Fluggesellschaft genau erfahren habe, was der Grund gewesen ist.
Ihr seid Klasse und Grüsse
jb