• YouRise
    Dabei seit: 1237766400000
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    geschrieben 1238421533000

    privacy wenn durch externe Dienstleister wie die Ground Handler oder den Flughafen verspätungen hinzunehmen sind dann kann die Airline da auch nicht viel machen und ich würde das als Außergewöhnliches Vorkommniss bezeichnen.

    Ob Lizet das Geld bekommt wird sich dann zeigen ...

    Controller: »N 123YZ, say altitude.« Pilot: »Altitude.« Controller: »N 123YZ, say airspeed.« Pilot: »Airspeed.« Controller: »N 123YZ, say cancel IFR.« Pilot: »Eight thousand feet, one hundred fifty knots indicated.« Seit dem 7. Oktober 2010 endlich wieder über den Wolken :)
  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1238422463000

    Natürlich ist die Airline in solchen Fällen berechtigt und wird es auch tun, sich am Verursacher schadlos zu halten. Wobei wir mal nicht hoffen, daß der Flugkapitän

    = eigenes Personal, mit der Durchsage bereits regreßpflichtig wird.

    Der Beförderungsvertrag besteht natürlich nur zwischen Kunde und Airline. Der muß sich mit dieser Problematik nicht auseinandersetzen.

    Lediglich "annulliert oder Flug durchgeführt" ist hier die Frage. ;)

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • lizet
    Dabei seit: 1236297600000
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    geschrieben 1238453019000

    @privacy sagte:

    Hallo Lizet, wenn - sind es 250 Euro - und natürlich kannst Du die aufgrund einer

    Flugstornierung bei der Airline anfordern.

    "Außergewöhnliche Vorkommnisse" oder "Höhere Gewalt" sind nach einem aktuellen EU-Gerichtshofurteil nur Probleme, welche auf nicht von der Fluggesellschaft beherrschbaren Vorkommnissen wie Sabotage oder versteckten Fehlern bei der Herstellung eines Jets beruhen. Ansonsten dürfe die Fluggesellschaft die Entschädigung nicht verweigern. Eine Flugzeitüberschreitung des Personals muß sich die Airline natürlich anrechnen lassen. Planung gehört zu deren Job.

    Mehr Infos hier und hier

    Gruß privacy

    Super, Danke für Deine hilfe. Ich will hier keine Welle schieben, es geht mir um die Kunden die dadurch leiden, wenn Fluggesellschaft irgendwelche Flüge streichen.

    Ich gibt Euch näheres Bescheid, wenn ich von der Fluggesellschaft genau erfahren habe, was der Grund gewesen ist.

    Ihr seid Klasse und Grüsse

    jb

  • lizet
    Dabei seit: 1236297600000
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    geschrieben 1238453218000

    @YouRise sagte:

    privacy wenn durch externe Dienstleister wie die Ground Handler oder den Flughafen verspätungen hinzunehmen sind dann kann die Airline da auch nicht viel machen und ich würde das als Außergewöhnliches Vorkommniss bezeichnen.

    Ob Lizet das Geld bekommt wird sich dann zeigen ...

    Lizet, braucht in diesem Fall nicht das Geld, es geht mir nur darum dem Fluggast zu helfen. Denn ich kann mir jetzt schon ausmalen, das mir die Fluggesellschaft mit

    höhere Gewalt ankommen wird.

    Dennoch Danke für den Beitrag

    jb

  • YouRise
    Dabei seit: 1237766400000
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    geschrieben 1238464302000

    Würde dennoch gerne mal Erfahren wieviel Zeit dabei flöten ging, also wielange die Kunden auf den Flug warten mussten.

    Controller: »N 123YZ, say altitude.« Pilot: »Altitude.« Controller: »N 123YZ, say airspeed.« Pilot: »Airspeed.« Controller: »N 123YZ, say cancel IFR.« Pilot: »Eight thousand feet, one hundred fifty knots indicated.« Seit dem 7. Oktober 2010 endlich wieder über den Wolken :)
  • lizet
    Dabei seit: 1236297600000
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    geschrieben 1238540540000

    @privacy sagte:

    Hallo Lizet, wenn - sind es 250 Euro - und natürlich kannst Du die aufgrund einer

    Flugstornierung bei der Airline anfordern.

    "Außergewöhnliche Vorkommnisse" oder "Höhere Gewalt" sind nach einem aktuellen EU-Gerichtshofurteil nur Probleme, welche auf nicht von der Fluggesellschaft beherrschbaren Vorkommnissen wie Sabotage oder versteckten Fehlern bei der Herstellung eines Jets beruhen. Ansonsten dürfe die Fluggesellschaft die Entschädigung nicht verweigern. Eine Flugzeitüberschreitung des Personals muß sich die Airline natürlich anrechnen lassen. Planung gehört zu deren Job.

    Mehr Infos hier und hier

    Gruß privacy

    Das würde ich genau so sehen, besonders bei der Planung. Aber es gibt auch einen Kölner LG Urteil AZ 11 S 176/07das in der NJW-RR Heft 22/2008 erschienen ist, das besagt... wenn die Airliner alles notwendiger getan hat. z.B. Interval Kontrolle der Maschine dann kann ein technisches Defekt außergewöhnlich sein.

    Entscheidung lohnt sich durchzulesen!!!

    schöne Grüsse

    jb

  • privacy
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    geschrieben 1238575816000

    EU-Gerichtshofurteil (aktuell) steht über Kölner Entscheidung.

    Viele Grüße privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • lizet
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    geschrieben 1238623139000

    @YouRise sagte:

    Würde dennoch gerne mal Erfahren wieviel Zeit dabei flöten ging, also wielange die Kunden auf den Flug warten mussten.

    Dabei gingen 15 Stunden flöten, der Passagier hatte ursprünglich sein Flug um 16.30 und wurde erst am nächsten Tag um 06.00 am Board gelassen. Airline hat Hotel Übernachtung übernommen, ist wohl das mindeste.

  • mosaik
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    geschrieben 1238675874000

    @privacy hat ohne Wenn und Aber Recht!

    Ich kenne die EuGH Erkenntnis im Detail und es ist so: keine außergewöhnlichen Umstände o. ä.

    Die Fluggastverordnung ist anzuwenden.

    meint

    Peter

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