ich persoenlich wuerde der fa ein fax senden nochmals kuendigen mit der bitte um ausstellung einer stornorechnung
als anhang wuerde ich die bereits versandte mail anhaengen
und zusaetzlich einen einschreibebrief
und ja, ich habe gelesen das die fa in finnland sitzt
im zweifel ist deine kuendigung per mail naemlich nicht rechtswirksam, ein fax wird dagegen sogar bei gericht anerkannt wenn du einen ordnungsgemaessen sendebericht vorweisen kannst
viel erfolg und berichte mal wie das ganze ausgegangen ist