@fredocaldo sagte:
und die Verspätung war am Ankunftsort exakt 2 Stunden und 40Minuten.
bis vier Stunden läge grundsätzlich kein Reisemangel bei einer Pauschalreise vor. War nun Frankfurt der Endpunkt der gebuchten Pauschalreise oder war der Anschlussflug noch Bestandteil der Pauschalreise?
Dann nämlich liegt hier ein Reisemangel vor, den der Reiseveranstalter zu vertreten hätte (Ende der Reise nicht am vereinbarten Tag). Da kann man
a) den tatsächlich eintretenden Schaden (zusätzlicher Urlaubstag beim Arbeitgeber - muss schriftlich mit Geldbetrag vom Arbeitgeber bestätigt werden; Übernachtungskosten, sofern nicht von der Fluggesellschaft übernommen; zusätzliche Mahlzeiten u. ä.)
eine Entschädigung nach dem Gewährleistungsrecht, die etwa bei 5 bis maximal 10 % von einem anteiligen Tagespreis liegt
...vom Veranstalter verlangen
@fredocaldo sagte:
Der Ärger den Tom hier beschreibt resultiert eigentlich aus der Tatsache, dass Aida alle Passagiere der Weihnachtstour auf 4 Flieger verteilt hatte, wovon drei am späten Nachmittag/Abend abflogen und nur einer (nämlich der hier beschriebene) 10 Stunden früher, nämlich um 05:40 ab Aruba fliegen sollte. Hier wurde dem Aida-Passagier nicht nur ein Urlaubstag auf der Insel Aruba "gestohlen"
War ein bestimmter Flug im Reisevertrag versprochen?
An- und Abreisetag gelten nach herrschender Rechtsmeinung als Reisetage und nicht als Urlaubstage
@fredocaldo sagte:
mit quengelnden Kindern
das sollte man aber bei Fernreisen im Voraus bedenken, dass es grundsätzlich zu längeren Wartezeit oder Verschiebungen verschiedenster Art kommen könnte!
@fredocaldo sagte:
Aida verkauft laut Katalog 11 Übernachtungen. Ist die letzte Nacht mit Abholung um 02:00 Uhr eigentlich überhaupt noch eine "richtige" Nacht?
eine Hotel- oder Schiffsnacht beginnt mit dem frühest möglichen Check In, z. B. 14 Uhr und endet mit dem spätest möglichen Check-out, z. B. 12 Uhr; WANN dazwischen der Gast sein Zimmer, seine Kabine benützt, ist seine Sache - jedenfalls wird auch der Aufenthalt von nur einer halbe Stunde in dieser Unterkunft vor Ablauf der oben genannten Zeit als "Übernachtung" rechtlich betrachtet.
Nun gibt es schon auch Richter, die von einer ungebührlichen Verkürzung der Nachtruhe sprechen. Allerdings wurde hier jeder Fall einzeln abgehandelt und hatte seine spezifischen Gründe, warum so und nicht anders entschieden wurde.
Aber generell kann ich sagen, dass Abreise um 2 oder 3 Uhr in der Nacht als hinzunehmende Unannehmlichkeiten betrachtet werden.
Übrigens Deutschland - Aruba sind grob 7.000 km (flugmässig wahrscheinlich sogar mehr) - da muss man einfach mit "Störungen" rechnen! Das ist nun nicht mehr ein Ausflug in den Schwarzwald...
meint
Peter