Danke, Tangomaus! Volle Zustimmung. Wie unterschiedlich doch die Menschen sein können.
Flugverspätung wegen Feuer(fehl)alarm am BER
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geschrieben 1639210573662Wenn du einen Fehler suchst, benutze einen Spiegel und kein Fernglas!
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geschrieben 1639212378149
Selbstverständlich ist das LFU nicht auf Kompensation in Anspruch zu nehmen.
Die Auslegung der VO durch die Gerichte (einschl. Vogelschlag oder Beschädigung durch die Anbringung der Fluggasttreppe ist so oder so hinreichend bizarr.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.