• Lemgor
    Dabei seit: 23.10.2017
    Beiträge: 89
    geschrieben am 10.12.2021 um 16:01 , zuletzt editiert von Ahotep

    Ich bin vor wenigen Wochen am neuen Berliner Flughafen in die Türkei geflogen, mit mehr als 4 Stunden Verspätung. Ursache war ein Feueralarm, der sich als Fehlalarm herausstellte.

    Totales Chaos, kaum offizielle Durchsagen, Menschen über Menschen. Die kleinere Halle ,Bereich 5 mit mehreren Schaltern vor dem Sicherheitsbereich, war vollkommen überfüllt mit Menschen. Passagiere, die bereits durch die Sicherheitskontrolle waren, mussten sich wieder vor dem Sicherheitsbereich anstellen.Dazu kam, dass es an dem Tag kein Trinkwasser auf den Toiletten gab.(Das war eine der wenigen Durchsagen). Man konnte sich verbilligtes Wasser im DutyFree kaufen, das ist aber bekanntlich erst hinter der Sicherheitskontrolle. Also auch kein Trinken während der langen Wartezeit.

    Mein Flieger hat gewartet, bis auch der letzte Passagier an Bord war.

    Das Szenario Feuerfehlalarm mit dem Chaos hat ein umstehender Passagier wenige Tage zuvor schon mal am BER erlebt.

    Hier nun meine Anfrage an die Experten:

    Ist ein Feuerfehlalarm am Flughafen mit dieser Verspätung kompensationswürdig? An wen habe ich meinen Wunsch zu richten? War eine Pauschalreise....mein Reisevermittler sagt, dass ist an die Fluggesellschaft zu richten, obwohl der Verursacher der Verspätung der Flughafen war. Wie lange habe ich Zeit dafür? Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen.

  • HABERLING
    Dabei seit: 30.08.2010
    Beiträge: 9.979
    geschrieben am 10.12.2021 um 17:29

    Nach meiner unmaßgeblichen Einschätzung der jenige der den Fehlarlam ausgelöst hat, aber den zu finden ?

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Lemgor
    Dabei seit: 23.10.2017
    Beiträge: 89
    geschrieben am 10.12.2021 um 18:17

    @HABERLING

    Ich denke nicht, dass der Feueralarm durch einen Passagier ausgelöst wurde....eher dass der schon so oft am BER kritisierte Brandschutz ( wie geplant und verbaut) die Ursache ist.

    Und traurig, das es nach solchen Ereignissen kein Konzept zu geben scheint, wie die Situation zu händeln ist.

  • wukovits
    Dabei seit: 10.07.2004
    Beiträge: 1.940
    geschrieben am 10.12.2021 um 18:40

    Hallo Lemgor

    Ich könnte mir vorstellen das eine Verspätung welche auf einen Feueralarm zurückzuführen ist vom Gericht als höhere Gewalt eingestuft wird.

    Schließlich muß die Feuerwehr zuerst nachsehen ob es nicht wirklich brennt bevor es weitergehen kann.

    Ich kann mir nicht vorstellen das die Argumentation es dürfe keine Fehlalarme geben vom Gericht geteilt wird.

    Gruß

    Karl

  • Ahotep
    Dabei seit: 27.09.2004
    Beiträge: 31.450
    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben am 10.12.2021 um 19:15 , zuletzt editiert von Ahotep

    Es war kein Fehlalarm. Der Feueralarm wurde durch einen Besucher auf der Toilette ausgelöst. klick

    Wenn man mal ein wenig die Presse dazu quer liest, ging ein intakter Feuermelder in einer Toilette im Sicherheitsbereich los. Vermutlich durch eine qualmende Zigarette ausgelöst.

    xxxHabe Fehlalarm mal in Klammern gesetztxxx

  • vonschmeling
    Dabei seit: 13.12.2004
    Beiträge: 58.983
    geschrieben am 10.12.2021 um 20:51 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Dazu Folgendes:

    Die Situation Feueralarm im Airport unterfällt soweit nicht der Sphäre der LFU oder dem Rahmen üblicher flugbetrieblicher Vorkommnisse, die für einen Anspruch auf Kompensation gem. VO(EG)261/04 erforderlich wären.

    Demnach könnten allenfalls Ansprüche gegenüber dem Airport infrage kommen, allerdings ohne jegliche Relevanz betreffend die zuvor genannten Regularien.

    Kosten beziffern, belegen und die Forderung an den Airportbetreiber richten. Eine pauschale Entschädigung gibt es nicht.

    Vorhersage: Seitens des Flughafens wird jeglicher Anspruch verneint werden.

    Fristen: Für eine Einrede gem. VO(EG)261/04 beträgt die Frist komfortable 3 Jahre. Die Einrede gegenüber dem Flughafenbetreiber muss unmittelbar erfolgen, also ohne schuldhaftes Zögern.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • Lemgor
    Dabei seit: 23.10.2017
    Beiträge: 89
    geschrieben am 10.12.2021 um 21:01 , zuletzt editiert von Lemgor

    Am 06.11.21 schreibt die Berliner Morgenpost...nach neuerlichen Abfertigungschaos (wahrscheinlich dem vom 05.11.21) kann Zigarettenrauch auf einer Toilette nicht ausgeschlossen werden. Auch der Sicherheitsbereich wurde geschlossen, um ihn nach verdächtigen Gegenständen abzusuchen. Wenn ein bzw. mehrere benachbarte Rauchmelder auslösen ist der Bereich, wo es brennen könnte abgegrenzt. Wieso wird im Sicherheitsbereich "gesucht", wenn es auf einer Toilette gewesen sein soll.

    Wenn Wirklichkeit und Plan übereinstimmen, ist der auslösende Rauch-/ feuermelder sehr schnell zu orten. Das dauert nach Eintreffen der Feuerwehr Minuten, keine Stunden. Und was mich zusätzlich stutzig macht....da muss aber Jemand ordentlich geraucht haben ,um einen relativ großen Vorraum mit guter Deckenhöhe und gutgehender Klimaanlage + Toilettenraum so zu verrauchen, dass Alarm ausgelöst wird.

    Also Chaos paar Taage zuvor ( auch Feuer(fehl)alarm?), dann am 05.11.21 und am 14.11.21 ( ohne Chaos stand in der Zeitung). Bisschen viel los am BER.

    Nun noch mal ...an wen habe ich meinen Anspruch zu richten und wie lange habe ich Zeit? Danke von schmeling, habe ich gerade gelesen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 13.12.2004
    Beiträge: 58.983
    geschrieben am 10.12.2021 um 21:20

    Gerne ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • Ahotep
    Dabei seit: 27.09.2004
    Beiträge: 31.450
    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben am 10.12.2021 um 21:24

    Na wenn alle Betroffenen sich jetzt an den BER zwecks Kompensation wenden, ist der in Rekordzeit wieder zu. Die Airline hatte ja keine Verspätung, sondern musste ebenfalls stundenlang auf ihre Gäste warten:smirk: So muss man das auch mal sehen.

    Befürchte, man braucht gutes Sitzfleisch um das auszusitzen bis zur Kompensation.

  • Tangomaus
    Dabei seit: 08.02.2005
    Beiträge: 5.507
    Verwarnt
    geschrieben am 11.12.2021 um 08:06

    Typisch "Refinanzierung",

    Auf die Idee muss man erst einmal kommen

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