Kürzlich gab es ein Urteil des OLG Celle, dass Reiseveranstalter die Abflugszeiten einzuhalten haben, s. http://www.focus.de/reisen/flug/urteil-pro-reisende-veranstalter-muessen-abflugzeiten-einhalten_aid_917989.html oder http://www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=13597&article_id=112759&_psmand=54. Leider ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig, aber der BGH wird ja hoffentlich bald entscheiden.
Flugzeitänderung vor der Reise
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geschrieben 1363454665000
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geschrieben 1363459340000
Ja toll, und?
Life is too short to limit your vision ... indeed -
geschrieben 1363460807000
Viaje,
dann solltest Du nochmal das Urteil lesen und den Sachverhalt, den Ferienwohnung geschildert hat. Auch die diversen Posts wären aufschlussreich, wenn man sie lesen und verstehen wollte.
Es hat nämlich in diesem Fall nicht der Veranstalter die Abflugzeit geändert, die Flugnummer ist ja die selbe geblieben, sondern die Airline.
Im Urteil steht auch etwas von einem triftigen Grund. Der wäre bei einer Flugänderung der Airline ebenfalls gegeben.
Leider machen die Verbrauchervertreter darauf nur ungern aufmerksam und lassen sich für die vermeintliche Rettung der Reisenden vor der Willkür der bösen Touristiker feiern. In Wirklichkeit haben die Herrschaften auch nur ein einziges Ziel, nämlich ihre Pöstchen zu sichern.
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geschrieben 1363462942000
Abgesehen davon, dass das Urteil hier schon x-mal verlinkt und auch ausgiebig diskutiert wurde:
Wie @abholl rät - einfach mal lesen, verstehen und dann erst die Retter feiern!
Selbst ein rechtskräftiges Urteil hätte nämlich auf das zuletzt vorgetragene Ärgernis keinen Einfluss, in ihren AGB behalten die Airlines sich ebenfalls Änderungen/ Anpassungen vor, wenn auch mit wesentlich weniger weit gefassten Duldungsspielräumen.
Danke übrigens für deine Darstellung!
Es ist in der Tat so, dass viele Fluggäste spätere Abreisen als komfortabler empfinden.
Das spiegelt sich z.T. auch in der Preisgestaltung im EPV der Airlines wieder, wo die ganz zeitigen Dispatches oft preiswerter angeboten werden.
Gelegentlich glaube ich, dass durch die "Urlaubszeitoptimierer" ein etwas schiefes Bild der tatsächlichen Begehrlichkeiten entsteht. Es ist nicht jedermanns Sache, in tiefster Nacht an den Check-In zu taumeln und womöglich von 9 bis 15 Uhr vor Ort auf sein Zimmer zu warten. Zudem bin ich sicher, dass es die umgekehrte Verlegung von mittel auf ganz früh genauso häufig gibt - nur mit einem deutlich geringeren Beschwerdenpotenzial.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1365498133000
Es wird immer über die negative Veränderung der Flugzeiten berichtet, hier mal ne positive!
Unsere Flugzeiten wurden von Düsseldorf nach Mallorca im Juli Hinflug 3 Std. vorverlegt auf 8.40 Uhr und der Rückflug nur eine Stunde vorverlegt auf 13.45 Uhr. Super Zeiten, und das beste(!) auch von Germanwings(4U) auf Lufthansaflüge(LH).
Also kann es auch mal positiv sein , wenn die Flugzeiten und Fluggesellschaften vom Reiseveranstalter geändert werden. :rofl:
<<< Leben ist zeichnen ohne zu radieren ! >>> -
geschrieben 1365504142000
Freu dich nicht zu früh. Da es bis Juli ja noch eine Weile hin ist, kann durchaus noch eine Änderung von Flugzeiten zu deinen Ungunsten stattfinden. Und ob Lufthansa unbedingt besser ist als Germanwings sei dahin gestellt.
"Es gibt nix Bessas wia wos Guads." -
geschrieben 1366125467000
Hallo alle Miteinander,
ich wurde vom Administrator freundlich darauf verwiesen, hier meine Erfahrungen zu schildern. Hatte sie versehentlich an der falschen Stelle gepostet. Nun also..
Mein Flug von Frankfurt nach Ägypten wurde gestrichen, sodass ich einen anderen Flug mit einer anderen Maschine 2,5h später nehmen musste.
Da mir mein Anwalt gesagt hat, dass ich Anspruch auf Entschädigung habe, dies aber nicht zu 100% gewährleistet ist, habe ich mich an eine Verbraucherschutz-Agentur gewandt, die sich auf Flug und Reise-Recht spezialisiert hat. Für den Fall, dass ich den Prozess verliere, enstehen für mich keine Kosten. Für den Fall dass ich gewinne muss ich ein Viertel meiner Aufwandsentschädigung an die Agentur abgeben, habe aber keinen Papierkram und nichts am Hut.
Warte gespannt auf das Ergebnis..
Würde mich freuen, wenn in der Zwischenzeit andere von Ihren Erfahrungen berichten können.
Viele Grüße
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geschrieben 1366126219000
Hi,
falls es sich um eine Pauschalreise handelt:
Bei Pauschalreisen sind Flugzeiten voraussichtliche Zeiten, die sich nach der Buchung ändern können. Und 2,5 Std. später werden gewiss auch als "zumutbar" betrachtet.
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1366128923000
Auf den Ausgang der Sache bin ich allerdings auch gespannt ...
Inzwischen wäre es hilfreich zu wissen, mit welchem Argument der Anwalt deinen Anspruch auf Entschädigung geltend machen möchte - kannst du darüber Aufschluss geben?
Nach gängiger Rechtsauffassung besteht weder bei einem im Rahmen einer Pauschalreise noch im EPV der Airline direkt gebuchten Mittelstreckenflug ein Anspruch auf Entschädigung bei einer Verschiebung oder Verspätung von weniger als 3h.
Es wäre überaus spannend zu erfahren wie dieser in deinem Fall begründet wurde ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1366132671000
Wir haben jetzt auch die ersten Änderungen rein: Hin- und Rückflug sind jeweils um 13 Stunden vorverlegt also hei sst es wegen einem zusätzlichen Urlaubstag betteln (mein Mann kommt Freitas immer 14.00 Uhr von Montage - dafür gehts in der Woche länger abends, und Hinflug sollte 22.00 Uhr sein, und da immer nur Sa-Sa Urlaub genehmigt wird.......) zum Hinflug, und beim Rückflug quasi keine Nachtruhe. Ich plane ja schon immer 6 h Flugverspätung ein, aber 13 h ist schon heftig.
Na vielleicht ändert es sich noch mal, mich ärgerts nur, weil wir es nur durch Zufall und dann konkrete Nachfrage beim Veranstalter erfahren haben.
Birgit