Es sind insbesondere frühzeitig gebuchte Reisen betroffen, da sich über den längeren Zeitraum leider mehr Anpassungen - sei es nun seitens der Airline oder der Veranstalterkontingente - ergeben können.
Alle Angebote, die du jetzt noch mit dem CONDOR Operating siehst, haben ebenfalls "voraussichtliche Angaben" zu den Reisedaten, wie ihr sie hattet.
Auch sie können von einer Änderung noch betroffen sein, die Angabe in Buchungsportalen ist kein Indiz dafür, dass der Flug tatsächlich durchgeführt wird oder gar dafür, dass der Veranstalter Kontingente dafür hat. Sie sind ausdrücklich als "unverbindlich" gekennzeichnet.
Zudem sind derlei Änderungen zumeist in den AGB der Veranstalter ebenso vorbehalten wie auch die den ABB der Airlines. Die Regelung bei den Veranstaltern ist zwar gerichtlich angegriffen worden und war das auch schon teilweise erfolgreich, jedoch ist noch kein rechtskräftiges Urteil ergangen.
Eure Erfolgsaussichten bei Einrede sind daher eher gering - vermutlich ist es besser, den Ärger auszublenden und sich auf den Urlaub zu freuen?!