@ne75
Gute Entscheidung dich in fachkundige Hände zu begeben - vielleicht gelingt es ja deinem Anwalt, dir das scheinbar Unbegreifliche begreiflich zu machen?
Üblicherweise teilt man sich in einem Forum eingedenks des Risikos mit, dass zur Mitteilung Stellung genommen wird. Du hast einen Rat gefunden, der dir gefällt - also alles prima!
@Sokrates
Das Thema ist "Flugzeitenänderungen" wenn ich nicht irre, und um diese geht es wohl in der Causa ne75?
Solltest du mit o.t. das Missverständnis bezüglich des Mediums Urlauberforum gemeint haben, stimme ich dir voll und ganz zu ...
b.t.t.
Es spielt bei derzeitiger Rechtsprechung überhaupt keine Rolle, welche oder ob überhaupt spezifizierende Angaben zum Flug gemacht wurden, also über die Reisetage und Start- und Zieldestination hinaus.
Was an der Begrifflichkeit "voraussichtlich" in der Ausschreibung des Angebots so erklärungsbedürftig sein soll, habe ich im Laufe der Diskussion noch immer nicht begriffen.
Zum Zwecke der Anfechtung wegen Irrtums mangels verständiger Würdigung (gem. §119 BGB) müsste man jedoch plausibel erklären, dass der Begriff "voraussichtlich" nicht "verständig gewürdigt" werden konnte - möchte man das und was bedeutet es?
Wir reden hier wohlgemerkt nicht über seitenlange AGB, die - zugegeben! - gelegentlich etwas ungeschmeidig sein können, sondern über das Wörtchen "voraussichtlich" ... !?
Für mich ist das ganz unzweifelhaft ein Fall für den Skandalreporter Lars Hirnregnen - sorry für die Deutlichkeit!