abholl:..... Wollen wir das?
Leider sind auf HC Umfragen nicht gerne gesehen, sonst würde ich Dir antworten - mach halt eine Umfrage, dann weiß Du es ganz genau.
abholl:..... Wollen wir das?
Leider sind auf HC Umfragen nicht gerne gesehen, sonst würde ich Dir antworten - mach halt eine Umfrage, dann weiß Du es ganz genau.
Du hast aber schon verstanden, was ich mit dem Beispiel sagen wollte?
Brigitte:
@Domino, sicher macht der Ton die Musik, aber die Musik, die aus Anwaltskanzleien kommt, ist in der Regel auch nicht freundlich, sondern ziemlich unhöflich.
Genau deswegen sollte man ja nicht gleich zum Anwalt rennen sondern eben selbst mit dem RV Kontakt aufnehmen und versuchen eine Lösung zu finden.
"Nicht jeder Urlauber hat studiert und versteht, das was in diesen AGBs drinnen steht"
Dafür muss man nicht studiert haben. Ich gehe davon aus, dass der Durchschnittsdeutsche sehr wohl vesteht, wenn er denn liest.
Aber - man muss ja nicht einmal die AGB lesen, um zu wissen, dass die Flugzeiten voraussichtliche sind. Das ist bei Online-Buchungen unter "Infos zu den Flügen" nachzulesen und die schaut sich doch hoffentlich jeder vor der Buchung an.
Weiterhin ist dieser Hinweis dann nach der Buchung auf der Buchungsbestätigung zu finden...
... womit ich die "Überraschung" vieler Beschwerdeführer bezügl. dieses Punktes nicht verstehe....
In Zeiten wo selbst vor dem Kauf eines Wasserkochers "37 Monate lang 465966385 Testberichte und 5597603 Produktbeschreibungen" konsumiert werden, will ein Verbraucher (der zudem noch ernstgenommen werden möchte) wirklich öffentlich erklären, daß er keine AGB liest, diese nicht für schlüssig und gültig hält und selbst im Falle von Unverständnis der Verkäufer schuld ist und ggfs. halt Justizia belästigt wird um (nicht bestehendes) Recht einzuklagen zu versuchen??? ...ja neee...is' klar!
mkfpa:
Auf eine Kulanz von € 30.- für einen Abflugsänderung auf 23:55 verzichte ich aber liebend gerne.
Aber ist ja Pauschalreise und da habe ich ja dann die Schnau..... zu halten. Selbst dann wenn ich erst am 1sten Urlaubstag (Bitte nicht verwechseln mit Anreisetag - der war ja um 23:55) irgend wann um 6 Uhr morgens im Hotel ankomme.
Aber ist ja sicher alles in den AGB's geregelt und ich, als Pauschalurlauber, bin einfach nur der Depp.
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Ja, es mag vereinzelt (in seltenen Fällen und unter diversen Umständen auch gehäuft) zu Ärgernissen kommen - aber warum sollte hier der Pauschalurlauber als Depp im Sinne eines allgemeingültig Geschädigten zu sehen sein...zumal er die Folgen des Preiskampfes ja nun auch gerne "mitnimmt". Aber dessen Folgen zu erkennen - dazu "reicht" es dann leider bei so manchem Verbraucher nicht. Schade eigentlich!
Ich sehe eine Endlosschleife ebenfalls bei der Berufung auf nicht ausreichende Bildung.
Wenn die Bildung nicht ausreicht um die Formulierung "vorläufig" oder "unverbindlich" oder "beispielhaft" gem. §119 BGB "verständig zu würdigen", dann ist ein Kunde nicht geschäftsfähig.
Ebenso verhält sich die "der Kunde ist rechtlos und geknechtet von vertraglichen Bedingungen" Endlosschleife.
Sofern ich nicht in der Lage bin, mir einen genauen Überblick über meine Rechte und Pflichten aus einem Reisevertrag zu machen, setzte ich mich in ein Reisebüro / hänge mich an die Strippe und perforiere den Berater solange mit Fragen, bis ich über alles genauestens informiert bin.
Das setzt allerdings voraus, dass der Ansprechpartner nicht rät, die Reise A zu nehmen, da man da ja "die besseren Flugzeiten bekomme" ...
Ich habe auch Verständnis für ärgerliche Kommentare, wenn (wie in einem hier geschliderten Fall) alle naslang neue Flugzeiten übermittelt werden, es mangelt mir nur daran, wenn der Pauschalurlauber sich als entrechtet, übervorteilt und von den Bestimmungen total überfordert erklärt - gleichzeitig aber flux im Net einen Deal macht, weil ihn Beratung womöglich was kosten könnte ...
Streng genommen sind viele bestätigte Flugzeiten zudem gar keine Änderung sondern erst die eigentliche Festlegung - nach den unverbindlichen/ vorläufigen / beispielhaften in der Angebotsausschreibung.
"Die Veranstalter legen sich nicht gerne fest."
Wenn man das weiß und als störend empfindet, sehe man von der Buchung schlicht und ergreifend ab!
Nein, ich habe an diesen Satz von dir angeknüpft:
"Nicht jeder Urlauber hat studiert und versteht, das was in diesen AGBs drinnen steht"
Das ist etwas, was ich nie (!) hier schreiben würde.
Ich kenne die hier anfragenden User nicht, würde mir nie erlauben, von ihren Beschwerden auf ihren Bildungsstand zu schließen...
... wobei ich auch keinen wirklichen Zusammenhang zwischen Beschwerde und Bildungsstand sehe.
Du sprichst mir aus der Seele.
Es ist nur seltsam, dass diese unbedarften Menschen, die ohne ein Studium der Juristerei, nicht in der Lage sind AGB zu verstehen, bei Ihren Beschwerden, die Sie dann, mit dem beratenden Advokaten Ihrer Wahl, zu Klagen formulieren, hier im Forum innerhalb kürzester Zeit zu Volljuristen mutieren, die absolut beratungsresistent sind.
Meine Meinung zu dem ausstehenden BGH-Urteil, auch wenn es eventuell eine Wiederholung ist:
- besser für den Verbraucher wird gar nichts, da eben in Zukunft nur noch Abflugtag und Flughafen angegeben werden. Da weiß man noch wesentlich weniger als heute, denn bei mir persönlich, wurde bei ca. 40 Pauschalreisen, noch nie der Abflugtermin verschoben, habe halt Glück gehabt.
- gegen entsprechendes Entgelt, wird man zukünftig wohl auch bei Pauschalreisen, die Möglichkeiten haben, festgelegte, nicht mehr unverbindliche Flugzeiten und Fluggesellschaften zu bekommen. Nur dass es sich dabei nicht um dreieurofünfzig handelt, sollte auch jedem klar sein. Es dürfte also Pauschalreisen mit und ohne Flugzeiten geben.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!