Bei Ankunft im Hotel spät in der Nacht war die Rede von 50% des Tagespreises als Erstattung, und darum bittest du höflich den Reiseveranstalter am besten per Brief mit Angabe deiner Reisedaten.
Flugzeitänderung vor der Reise
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geschrieben 1371689049000Life is too short to limit your vision ... indeed
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geschrieben 1371716841000
am besten, man lässt dieses schreiben von einem anwalt aufsetzen, der wird auch gleich die rechtlichen grundlagen begründen, kein user kann dir genau sagen, wie du es formulieren sollst.die aussagen haben keine rechtliche relevanz, das sind nur forum user, keine anwälte!
und nun bitte keine hetzjagd, das sommerloch ist noch weit....
mfg
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geschrieben 1371718853000
Nix Hetzjagd... Warum auch ?
Aber eine kleine Anmerkung: Anwälte nehmen ein Honorar für ihre Beratung und kein Anwalt setzt dir aus reiner Menschenliebe umsonst ein Schreiben auf. Und je nach Reisepreis können 50% eines Tagessatzes recht nah an die anfallenden Anwaltskosten kommen.
Außerdem reagieren RV schon mal unangenehm berührt, wenn gleich "große Geschütze" (per Anwalt) aufgefahren werden.
Was dann bedeuten könnte, dass die ansonsten aus Kulanz geleistete Erstattung - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ! - eben nicht geleistet wird.
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1371719566000
Stellt sich halt auch die Frage, ob es überhaupt den Aufwand wert ist, für 50% des Tagespreises, ein Schreiben aufzusetzten....
Wäre mir glaub' ich zu blöde
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geschrieben 1371727566000
Ich hoffe, die "kleine Wichtigkeit" des Tagespreises wurde mittlerweile erkannt und verstanden ... und zur Sicherheit mal gegengerechnet.
Ansonsten sorgt das Anschreiben vermutlich für einen unerwarteten Heiterkeitsausbruch beim zuständigen Sachbearbeiter in Reihen des RV
“Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln! -
geschrieben 1371729478000Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
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geschrieben 1371729877000
Hoffen wir es...
...oder auf einen simplen Schreibfehler, welcher selbstverständlich immer mal passieren kann!
Ansonsten gönnen wir dem RV-Mitarbeiter einfach seinen Lachanfall
“Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln! -
geschrieben 1371773475000
ooooo na klar war 50% des Tagespreises gemeint war ein Tippfehler, sorry. 50% des Reisepreises wäre aber auch nicht schlecht
wer ist noch der Meinung, dass so ein Schreiben per Brief an den RV geschickt werden soll? Ich werde es dann wohl selbst verfassen und mir keinen Anwalt dafür besorgen. Mit Nettigkeit bekomm ich das eventuell hin.
Wir fliegen schon morgen abend. Muss der Antrag vor der Reise an den RV geschickt werden?
Thanks @ all
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geschrieben 1371775511000
...oder die Hoffnung war die Mutter des Gedankens.
Ein freundliches Schreiben wegen der Erstattung solltest du spätestens bis 4 Wochen nach Beendigung deiner Reise an den Veranstalter schicken.
Ich würde bis zur Rückkehr warten, ob/falls hoffentlich nicht noch zusätzliche Gründe dazukommen.
Life is too short to limit your vision ... indeed -
geschrieben 1371932932000
Hallo,
ich habe eine Pauschalreise in die Türkei gebucht.
Jetzt habe ich mir im Reisebüro meine Reiseunterlagen, da wurde mitgeteilt das der von mir gebuchte Flug geändert wurde.
Statt wie geplant am Vormittag zu fliegen, wurde der Flug jetzt in die Nacht verlegt, sodaß ich erst um 1.00Uhr nachts in Hotel und mir dadurch ein Tag verloren geht.
Der Rückflug wurde von vormittags auf nachmittags verlegt.
Begründung des Reisebüros ist die Pleite der türkischen Airline.
Meine Frage lautet: Haben wir Anspruch auf ein Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden? Oder andere Ansprüche?
Über zahlreiche Antworten mit hilfreichen Tips wäre ich sehr dankbar.
lg Reisehexe1