• bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1371689049000

    Bei Ankunft im Hotel spät in der Nacht war die Rede von 50% des Tagespreises als Erstattung, und darum bittest du höflich den Reiseveranstalter am besten per Brief mit Angabe deiner Reisedaten.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • sebkremm
    Dabei seit: 1370822400000
    Beiträge: 19
    geschrieben 1371716841000

    @miran07

    am besten, man lässt dieses schreiben von einem anwalt aufsetzen, der wird auch gleich die rechtlichen grundlagen begründen, kein user kann dir genau sagen, wie du es formulieren sollst.die aussagen haben keine rechtliche relevanz, das sind nur forum user, keine anwälte!

    und nun bitte keine hetzjagd, das sommerloch ist noch weit....

    mfg

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28984
    geschrieben 1371718853000

    @sebkremm

    Nix Hetzjagd... ;)   Warum auch ?

    Aber eine kleine Anmerkung: Anwälte nehmen ein Honorar für ihre Beratung und kein Anwalt setzt dir aus reiner Menschenliebe umsonst ein Schreiben auf. Und je nach Reisepreis können 50% eines Tagessatzes recht nah an die anfallenden Anwaltskosten kommen.  ;)

    Außerdem reagieren RV schon mal unangenehm berührt, wenn gleich "große Geschütze" (per Anwalt) aufgefahren werden.

    Was dann bedeuten könnte, dass die ansonsten aus Kulanz geleistete Erstattung - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ! - eben nicht geleistet wird.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • TommyA
    Dabei seit: 1093996800000
    Beiträge: 4003
    geschrieben 1371719566000

    Stellt sich halt auch die Frage, ob es überhaupt den Aufwand wert ist, für 50% des Tagespreises, ein Schreiben aufzusetzten....

    Wäre mir glaub' ich zu blöde ;)

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1371727566000

    Ich hoffe, die "kleine Wichtigkeit" des Tagespreises wurde mittlerweile erkannt und verstanden ... und zur Sicherheit mal gegengerechnet.

    Ansonsten sorgt das Anschreiben vermutlich für einen unerwarteten Heiterkeitsausbruch beim zuständigen Sachbearbeiter in Reihen des RV :laughing:

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Sokrates
    Dabei seit: 1083888000000
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    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1371729478000

    @miran07 sagte:

    @all

    wie formuliere ich solch ein Schreben an den Reiseveranstalter bezüglich der Erstattung von 50% des Reisepreises?

    Ich nehme zugunsten von miran07 mal an, dass das mit dem "50% des Reisepreises" der späten Stunde geschuldet war! ;)

    LG

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1371729877000

    Hoffen wir es...

    ...oder auf einen simplen Schreibfehler, welcher selbstverständlich immer mal passieren kann!

    Ansonsten gönnen wir dem RV-Mitarbeiter einfach seinen Lachanfall ;)

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • miran07
    Dabei seit: 1221782400000
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    geschrieben 1371773475000

    ooooo na klar war 50% des Tagespreises gemeint :D   war ein Tippfehler, sorry. 50% des Reisepreises wäre aber auch nicht schlecht :laughing:

    wer ist noch der Meinung, dass so ein Schreiben per Brief an den RV geschickt werden soll? Ich werde es dann wohl selbst verfassen und mir keinen Anwalt dafür besorgen. Mit Nettigkeit bekomm ich das eventuell hin.

    Wir fliegen schon morgen abend. Muss der Antrag vor der Reise an den RV geschickt werden?

    Thanks @ all

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1371775511000

    ...oder die Hoffnung war die Mutter des Gedankens. ;)

    Ein freundliches Schreiben wegen der Erstattung solltest du spätestens bis 4 Wochen nach Beendigung deiner Reise an den Veranstalter schicken.

    Ich würde bis zur Rückkehr warten, ob/falls hoffentlich nicht noch zusätzliche Gründe dazukommen.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • reisehexe1
    Dabei seit: 1371859200000
    Beiträge: 5
    geschrieben 1371932932000

    Hallo,

    ich habe eine Pauschalreise in die Türkei gebucht. 

    Jetzt habe ich mir im Reisebüro meine Reiseunterlagen, da wurde mitgeteilt das der von mir gebuchte Flug geändert wurde.

    Statt wie geplant am Vormittag zu fliegen, wurde der Flug jetzt in die Nacht verlegt, sodaß ich erst um 1.00Uhr nachts in Hotel und mir dadurch ein Tag verloren geht.

    Der Rückflug  wurde von vormittags auf nachmittags verlegt.

    Begründung des Reisebüros ist die Pleite der türkischen Airline.

    Meine Frage lautet: Haben wir Anspruch auf ein Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden? Oder andere Ansprüche?

    Über zahlreiche Antworten mit hilfreichen Tips wäre ich sehr dankbar.

    lg Reisehexe1

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