Die betreffenden Urteile haben den "Geschädigten" eine Reisepreisminderung von ca. 40% eines Tagessatzes der Kosten beschert - und auch nur dann, wenn die Nachtruhe "erheblich beeinträchtigt" wurde. Das ist imho beim Paar nicht der Fall.
Vom "Nachklopfen" würde ich dringend abraten - besser ist eine sachliche Klärung und die höfliche Bitte um die v.g. Erstattung auf Basis der Kulanz.
Eine "Frechheit" kann ich soweit auch nicht erkennen - zumal nicht klar ist, ob der Grund für die Verschiebung überhaupt der Sphäre des Veranstalters zuzuschreiben ist. Sehr wahrscheinlich hat die Airline die Reisezeiten geändert und das lässt sie sich in ihren ABB nun einmal offen ...