• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1397384706000

    Die betreffenden Urteile haben den "Geschädigten" eine Reisepreisminderung von ca. 40% eines Tagessatzes der Kosten beschert - und auch nur dann, wenn die Nachtruhe "erheblich beeinträchtigt" wurde. Das ist imho beim Paar nicht der Fall.

    Vom "Nachklopfen" würde ich dringend abraten - besser ist eine sachliche Klärung und die höfliche Bitte um die v.g. Erstattung auf Basis der Kulanz.

    Eine "Frechheit" kann ich soweit auch nicht erkennen - zumal nicht klar ist, ob der Grund für die Verschiebung überhaupt der Sphäre des Veranstalters zuzuschreiben ist. Sehr wahrscheinlich hat die Airline die Reisezeiten geändert und das lässt sie sich in ihren ABB nun einmal offen ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • xXIceTXx
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    geschrieben 1397520714000

    Hallo Leute,

    ich hoffe ihr könnt mir helfen.

    Wir( meine frau und unsere 2Kinder) haben einre reise nach zypern gebucht.

    Hinflug sollte am 11.4.2014 um 21.55 Uhr mit der Lufthansa nonstop von Frankfurt nach Larnaca gehen.

    Nun kam der Streik der Lufthansa dazwischen. das heisst:

    hinflug wurde umgebucht auf 11.4.2014 11:05 uhr mit Aegean air und zwischenlandung in Thessaloniki. Nach einem ca. 2 stündigem aufenthalt ging es dann weiter nach Larnaca.

    Wir haben uns extra für den flug entschieden, weil er nonstop sein sollte ( der Kinder wegen).

    In meinen Augen ist es ein Reisemangel.

    Was kann man geltend machen?

    Ich muss dazu sagen, dass wir knapp 500 km anfahrt hatten, und das Ticket für die Bahn war gebucht. Wir waren gezwungen ein neues Ticket zu kaufen weil eine umbuchung nicht möglich war.

    vielen dank im voraus....

  • bernhard707
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    geschrieben 1397522176000

    Warum solltest du etwas geltend machen können und wieso Reisemangel?

    Dein Veranstalter konnte dich sogar am gleichen Streik Tag auf einen anderen Flug zum gebuchten Ziel umbuchen.

    Bei einer Nur-Flug Buchung hat LH dir schnell und flexibel eine Ersatzbeförderung zum gebuchten Ziel besorgen können.

    Bei einer Pauschalreise kann der Veranstalter für die Durchführung der Flüge ohnedies sowohl die Airline ändern, als auch Flüge mit Zwischenlandungen durchführen lassen, ausser ein Nonstop Flug war ausdrücklicher Bestandteil des Reisevertrags.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • xXIceTXx
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    geschrieben 1397523640000

    danke für die antwort... das sehe ich nicht so.. werde es auf jeden fall an den Veranstallter und an die LH wenden...

    habe das  gefunden "AG Hannover, 11.04.2011 - 512 C 15244/10"

    und "OLG Celle vom 7. 02.2013, Az. 11 U 82/12"

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1397525339000

    Dann lies mal die von dir bei der Reisebuchung akzeptierten AGB des Veranstalters wegen der Änderung des Carriers und hier!

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1397527143000

    Es gibt inzwischen auch ein Urteil des BGH zum Sachverhalt (einfach mal im Thread nachlesen) - welches allerdings ebensowenig nützlich ist für den hier vorgetragenen Sachverhalt ...

    :?

    Ebenfalls gem. einer Entscheidung des BGH ist ein Streik der Piloten den sogenannten "außergewöhnlichen Ereignissen" zuzuordnen und exkulpiert damit die Airline bezüglich Ansprüchen aus der VO(EG)261/04 (BGH, Urteil v. 21.08.2012, Az.: X ZR 138/11).

    Dessen ungeachtet kann der Veranstalter für Verspätungen ab der fünften Stunde und für jede weitere in Höhe von je 5% eines Tagessatzes der Reisekosten in Anspruch genommen werden - und zwar verschuldensunabhängig.

    Edit:

    "Verfrühungen" werden leider nicht entschädigt ... :laughing:

    (Manche Ansprüche sind schon echte Brüller!?)

    Vielleicht sollte man anregen, dass "Geschädigte" für eine zeitigere Ankunft am Ziel je 5% eines Tagessatzes aufzahlen müssen?

    :p

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • thomas139
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    geschrieben 1398350887000

    Hallo Zusammen,

    habe einen Flug mit Condor in die Türkei gebucht. Jetzt kam eine Mail, das sich unser Abflug von Frankfurt um 9 Stunden verschiebt!

    Mehr wie eine kostenlose Umbuchung ist nicht möglich, oder???

    Vielen Dank!!!

    Thomas

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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1398366224000

    Korrekt. Ausgenommen ihr wollte morgen fliegen ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • thomas139
    Dabei seit: 1125705600000
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    geschrieben 1398367027000

    Nee, morgen leider nicht. Erst am 29.7.

    Vielen Dank für die Antwort!!!

    LG

    Thomas

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  • thomas139
    Dabei seit: 1125705600000
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    geschrieben 1398448786000

    Hab jetzt nochmal nachgesehen, an diesem Tag geht noch eine Condormaschiene nach Antalya, nur später. Mal angenommen, in 4 Wochen wird der spätere Flug in den frühen Morgen verlegt, kann ich dann noch immer kostenfrei umbuchen oder ist das an eine Frist gebunden?

    Vielen Dank

    Thomas

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