• stsp
    Dabei seit: 1410480000000
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    geschrieben 1423399048000

    Flugzeitänderung

    Wir haben bereits im Dezember 2014 unsere Flüge direkt bei der Airline gebucht und heute erhielt ich die Mitteilung, dass es aus operativen Gründen eine Änderung im Flugplan gegeben hat und man uns auf einen anderen, früheren Rückflug gebucht hat. Der ursprünglich Flug ist z.Zt. nicht mehr im Flugplan zu finden. Zudem ist die jetztige Flugkombination auch noch billiger, als die von uns gebuchte zum Buchungszeitpunkt 12/2014.

    Bei der Umbuchung handelt es sich um eine Änderung von des Rückfluges von 19:05 auf 15:50.

    Muss man das so akzeptieren?

    V.G.

  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
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    geschrieben 1423401038000

    Laut AGB der meisten Gesellschaften ja.

  • Medelon
    Dabei seit: 1209081600000
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    geschrieben 1423403866000

    Wir hatten das gleiche Problem bei unseren Flügen nach PMI - die Airline hat uns auf andere Flugzeiten gebucht, da sich die ursprünglichen Flüge geändert haben. Ich habe dann mit dem Servicecenter telefoniert: es war überhaupt kein Problem, uns auf noch andere Flüge zu buchen (diese Flugzeiten waren für uns angenehmer) - wir haben sogar den Abflughafen ändern können - ohne irgendwelche Kosten.

  • stsp
    Dabei seit: 1410480000000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1423406678000

    Danke, für die raschen Antworten.

    In den AGB's steht, dass es zu geringfügigen Abweichungen kommen kann. Aber sind 3:15 Stunde denn geringfügig? :question:

    Wir haben uns den späteren Rückflugzeit 19:05 gezielt ausgesucht, da wir halt erst am Abend zurück wollten. Am gebuchten Termin gibt es leider keinen späteren Rückflug. Man hat uns ja eigentlich auch nicht umgebucht, sondern der gleiche Flug hat jetzt eine andere Abflugzeit.

    Die Änderung des Flughafens in Deutschland käme leider auch nicht in Betracht. Das habe ich gerade mal nachgeschaut.

  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
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    geschrieben 1423407434000

    Wenn der Slot verlegt wurde, kannst Du nun mal nichts machen.

    Und 3 Std. sind geringfügig, hat aber mit der Änderung eh nix zu tun.

  • roxe67
    Dabei seit: 1318636800000
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    geschrieben 1423585588000

    Ende September 2014 Pauschalreise von Stuttgart nach Antalya gebucht für September 2015. Im Januar d. J. haben wir unsererseits den Abflughafen von Stuttgart auf Saarbrücken umgebucht, die dadurch entstehenden Mehrkosten akzeptiert und Umbuchungsgebühr gezahlt.

    Wir haben Saarbrücken deshalb nachträglich gewählt und Mehrkosten akzeptiert, weil wir diesen Flughafen direkt vor der Nase haben, Frankfurt und Stuttgart aber mit einer zusätzlichen Reisezeit von 2,5 Stunden verbunden sind. Bei der ursprünglichen Buchung stand Saarbrücken noch nicht zur Auswahl.

    Heute erhalten wir die Nachricht, das 1-2-Fly unseren bereits bestätigten Rückflug nach Saarbrücken auf Frankfurt umgebucht hat (ohne Begründung).

    Welche Möglichkeiten bleiben uns jetzt?

    Können wir vom RV verlangen, dass er uns auf einen anderen Wochentag umbucht, um Hin- und Rückflug wie geplant in Saarbrücken zu haben? Wer trägt die evtl. Mehrkosten?

    EDIT: Gerade kam die Mitteilung, dass auch unser Hinflug auf Frankfurt umgebucht wurde. Wozu habe ich denn für die Buchung ab Saarbrücken mehr Geld gezahlt? Frankfurt hätten wir schon im voraus billiger haben können... :disappointed:

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1423597046000

    Zu den Mehrkosten bei der Entscheidung nur für ein spezifisches Operating und ihrer Sinnhaftigkeit ist schon sehr viel beigetragen worden...

    Wenn du den Grund wissen willst frag doch einfach danach!?

    Vermutung:

    "Ihr gebuchter Flug ab SCN ist leider von der beauftragten Airline gestrichen worden."

    Pech gehabt.

    Du kannst einseitig kündigen - ich nehme jedoch an, dass die alternativen Flugverbindungen ex SCN nicht gerade wie Perlen auf der Schnur hängen und du womöglich noch einen preislichen Vorteil abgreifen kannst?!

    Sorry ... :disappointed:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • jankiel1970
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    geschrieben 1423597053000

    Hallo. Folgender Sachverhalt:

    Anfang Januar nach langer Vorrauswahl Flüge für den Türkei-Sommerurlaub gebucht. Danach ab und zu die HP besucht um interessehalber die Preisentwicklung zu beobachten.

    Gestern habe ich leider eine signifikante Änderung der Abflugzeit beim Rückflug entdeckt.

    Muss die Airline mich sofort über die Änderung unterrichten, obwohl der Flug erst in 6 Monaten stattfindet?

    Gehe ich richtig in der Annahme, daß es für mich folgende Auswahl gibt:

    a) kostenlose Stornierung, um woanders zu buchen (leider viel teurer)

    b) kostenlose Umbuchung (leider kein anderer Flug am selben Tag mit der Airline)

    c) Flug vom/zu einem anderen deutschen Flughafen (noch schlechtere Abflugzeiten)

    d) Teilstornierung (nur geänderter Rückflug) ???

    und natürlich:

    e) jaaaaa, ich weiß: es hinzunehmen :p

    Kurz zur Flugdaten:

    Hin: CGN-AYT am 02.08.15 um 5.10 Zurück 13.08.15 um 17.30 (geändert auf 10.55)

    Die Vorverlegung beträgt somit 6h 40min.

    Gebucht wurde direkt bei der Airline (TUIfly).

    Die Änderung erscheint mir für ein Linien/Halbcharter Flug doch ziemlich krass.

    Da kommt einem gleich der Gedanke: wofür die Mühe mit der Bausteinbuchung, nächstes Mal doch wieder Pauschal :?

  • Urlauber61
    Dabei seit: 1140134400000
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    geschrieben 1423597837000

    Wenn eh kein anderer Flug in Frage kommt und ein Teil-oder Komplettstorno ebenso wenig, verstehe ich den Sinn nicht ganz.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1423598486000

    Die Airline muss dich unverzüglich informieren - wird sie wohl auch tun wenn die Slots so erhalten bleiben.

    Die Ansprüche im Einzelnen:

    a)Kostenlose Kündigung: Ja

    b)Kostenlose Umbuchung: Nein, du kannst ggf. Mehrkosten akzeptieren oder den (neuen) Vertrag insgesamt ablehnen.

    c)Umbuchung auf einen anderen Flughafen: Nein!

    d)Teilstornierung - leider nein.

    e)Hinnahme ist keine Pflicht, die Angemessenheit kann durchaus in Abrede und einer übergeordneten Prüfung anheim gestellt werden!

    Wie kommst du bloß auf die Beurteilung "krass" - außerhalb deiner persönlichen Interessen?

    Das Prädikat "Linien- Halbcharterairline" ist zudem deine Erfindung und gibt es so etwas schlichterdings nicht - schon gar nicht im Sinne der Betrachtung rechtlicher Ansprüche!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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