• Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28985
    geschrieben 1450427702000

    @ur5laubsfan

    Nein, du kannst die Fluggesellschaft nicht haftbar machen.

    Aber du kannst kostenfrei stornieren, wenn dir die Alternativen so gar nicht zusagen. Das geht normalerweise problemlos über die Bühne.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1450431119000

    niekohle0204:

    Hatten das selbe Problem.fliegen nun 2 Tage früher ab Düsseldorf.waren im Reisebüro und die haben das abgeklärt.müssen keine gebühr zur umbuchung. usw bezahlen.

    Allerdings habt ihr vermutlich eine Pauschalreise gebucht, da gelten andere Bedingungen und muss der Veranstalter aufpreisfrei eine Alternative anbieten.

    Bei Nur-Flug Buchungen besteht eine solche Einstandspflicht nicht.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • ur5laubsfan
    Dabei seit: 1193011200000
    Beiträge: 10
    geschrieben 1450431300000

    nein das war über einen Tauchsafari - Anbieter, der Alles,  aber über einzelne Bausteine,  angeboten hat. Ich würde ja eine Flugstornierung in Kauf nehmen und mir meinen eigenen Flug buchen, aber der behauptet ich muss den von ihm angebotenen Flug akzeptieren oder aufzahlen

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1450433735000

    Da hilft nur sich mal die Geschäftsbedingungen durchzulesen.

    An sich spielt es keine Rolle ob Bausteine oder nicht, wenn mindestens 2 Leistungen (beispielsweise Flug und Hotel) zusammen angeboten werden spricht man von einer Pauschalreise. Allerdings ist ein Alternativangebot dann tatsächlich ausreichend, und ich bezweifle, dass du einfach eigenmächtig einen Flug buchen kannst.

    Schlage dem Anbieter den XG Flug vor und nimm notfalls noch die paar Flocken mehr in die Hand, Regressmöglichkeiten gegen X3 bestehen jedenfalls nicht.

    Sollte die Änderung gar nicht passend gemacht werden können kannst du jedenfalls mit Anspruch auf komplette Erstattung des Reisepreises vom Vertrag zurücktreten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • ReinaDoreen
    Dabei seit: 1091491200000
    Beiträge: 354
    geschrieben 1450447884000

    @ur5laubsfan

    Auf Grund der Insolvenz von Sky waren wir von einem ähnlichen Problem betroffen.

    Unser gebuchter Flug von Berlin Schönefeld entfiehl und der Veranstalter (alltours) bot uns einen Flug ab Frankfurt/Main an.

    Wir haben das vom Veranstalter angebotene Flugangebot angenommen. Und folgendes ausgehandelt. Im  Vorfeld haben wir die Mehrkosten berechnet. Den Weg nach Berlin und den Weg nach Frankfurt. Die Differenz mit 0,30 Cent pro Kilometer angesetzt.

    Die Differenz der Parkgebühren beider Flughäfen aufgeführt, sowie die nicht zumutbare Zugverbindung bei der Rückreise mit beigelegt ( 6 Stunden Aufenthalt an einem Umsteigebahnhof). Wir haben, da wir erst nachts zurück gekommen sind, ein park-Sleep-Fly Angebot genutzt. Dies wurde uns nach Abzug der Parkgebühren, ebenfalls erstattet.

    Alltours hat uns die Mehrkosten der Aufwendungen anstandslos erstattet.

    Liebe Grüße

    reni

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1450462908000

    @reni

    Das ist alles lieb und nett (und zwar ganz und gar ohne Sarkasmus!) jedoch eine andere Ausgangslage, zumal ur5laubsfan nicht beabsichtigt das Operatin ex NUE zu akzeptieren.

    Wenn ich es richtig verstanden habe soll es einen sehr viel besser passenden XG Flug ex STR nach RMF geben, der nur ein paar Euro teurer ist, vom Veranstalter jedoch offenbar nicht optiert wird.

    Ein Deal in der Art wie ihr ihn vereinbart habt käme nur infrage, falls sich ur5laubsfan doch zur Annahme des AB Fluges entscheidet.

    Allerdings ist das von dir beschriebene Verhalten des Veranstalters alltours außerordentlich zuvorkommend. Ich kenne deutlich mehr Fälle, in denen den von einem Flughafenwechsel betroffenen Pauschalreisegästen noch nicht einmal ein kostenloser Rücktritt angeboten wurde!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • ReinaDoreen
    Dabei seit: 1091491200000
    Beiträge: 354
    geschrieben 1450468086000

    „Bei einer Änderung des Abflug- oder Zielflughafens sind allerdings die zusätzlich entstehenden Kosten vom Veranstalter zu tragen, gegebenenfalls kann außerdem der Anspruch auf Reisepreisminderung bestehen“, so der Reiserechtsexperte weiter. Doch egal, ob die Flugzeiten oder der Flughafen geändert wurden: Bevor man die Reise antritt, sollte man unbedingt der Änderung widersprechen und sich Ansprüche vorbehalten, am besten schriftlich per Einschreiben und Rückschein. „Unterbleibt eine solche vorsorgliche Anzeige an den Reiseveranstalter, können Ansprüche durch den vorbehaltlosen Reiseantritt verloren gehen“, warnt Noll. Geht es um den Rückflug, sollte man sich entsprechend an den zuständigen Reiseleiter wenden.

     

    Ich habe jetzt nicht gleich die dementsprechenden Urteile parat, aber ich habe mich gemäß diesen Infos im Vorfeld an den Veranstalter gewandt, habe auch dessen Bereitschaft zur Klärung nach Beendigung der Reise erhalten.

    Ich habe wirklich nur exakt die Mehrkosten zwischen Berlin und Frankfurt berechnet.

    Das Ur5laubsfan einen anderen Flug als den vom Veranstalter bezahlt bekommt bezweifle ich ebenfalls.  Das hab ich dieses Jahr auch probiert, da mein gebuchter Flug nicht mehr existiert, aber fast zeitgleich eine Condor Maschine fliegt. Der Veranstalter war bereit mir diesen Flug zu Mehrkosten zu buchen. Die allerdings waren relativ hoch, so das ich mich für den späteren Flug, den der Veranstalter bot, entschieden habe.

    Ich persönlich empfehle  ur5labubsfan das Angebot des Veranstalters anzunehmen und im Vorfeld die Übernahme der Mehrkosten zu klären.

    reni

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1450468723000

    Leider ist der erste Abschnitt deines Beitrags etwas ungeordnet?!

    Im Übrigen konnte ich Urteile bislang durchaus zitieren, die Beschwerdeführer (hier!) jedoch nur bedingt zu einem Bestehen auf ihr Recht bewegen.

    Dieses ergibt sich zudem auch nicht aus vorausgegangenen Urteilen sondern ganz zweifellos aus den Bestimmungen des BGB.

    Urteile ergehen immer inter partes, man sollte sich nicht unvorbereitet darauf berufen sofern man nicht auf die Nase fallen will.

    Welche Option ur5laubsfan für sich als die ideale betrachtet können wir wohl nur von ihm erfahren ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Stefan1366
    Dabei seit: 1347321600000
    Beiträge: 12
    geschrieben 1450535226000

    Hallo

    Habe auch eine Frage zur Flugezeitänderung

    Wir wollen nächstes JAhr wieder für einen Kurzurlaub nach Mallorca fliegen. Am 11.08.2015 buchte unser Reiseplaner für 16 Personen Flüge auf Tuifly.com von München nach MAllorca

    Ablfugstag 16.06.2016 Uhrzeit 6uhr morgens

    Rückflug 20.06.2015 8uhr 45

    Buchungsbestätigung und rechnung kam umgehend

    4Wochen später

    dann eine Umbuchung der Flüge

    Abflug München 16.06.2016 17uhr30

    Rückflug 20.06.2016 15uhr35

    Wie ist die aktuelle Rechtslage in so einen Fall

    Denn wir verlieren ja einen ganzen Tag

    und auch der Rückflug ist ja später. Da ja einige vonuns Abends schon weider arbeiten sollen

    Wäre sehr dankbar für eure Hilfe

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1450543169000

    Ihr könnt vom Vertrag zurücktreten und habt Anspruch auf Erstattung der gesasmten Flugkosten. Ansprüche darüber hinaus bestehen meiner Ansicht nach nicht bei so langfristiger Vorankündigung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!