Nun mal im richtigen Thread ...
Wesentlich für die Kosten einer Flugumbuchung ist die Buchungsart.
Falls du ein Angebot aus dem dynamischen Paket eines Veranstalters gewählt hast ist es nicht möglich den Flug zu ändern. Stattdessen muss die Reise komplett storniert und neu gebucht werden - dafür fallen ggf. enorme Kosten an.
Ich vermute mal, dass das in deinem Fall ursächlich für den Mehrpreis ab MUC ist - und nein, das kann unter gar keinen Umständen "verlangt werden" im Sinne der Gleichstellung.
Solltest du die Änderung hinnehmen kannst du um eine Minderung von 40-50% eines Tagessatzes für den An- und Abreisetag erbitten, das entspricht in etwa der Entschädigung, die in diversen streitigen Vereinbarungen maximal erzielt wurde.
Maßgeblich sind Faktoren wie "erhebliche Störung der Nachtruhe" (trifft imho nur auf den Rückflug zu) oder erhebliche Beeinträchtigungen bei der An- und Abreise zum / vom Flughafen.
Aus meiner unmaßgeblichen Sicht kannst du nur max. 50% eines Tagessatzes der Reise für den viel früheren Rückflug fordern mit gewissen Chancen auf einen Erfolg.