Hier ist der Link zum Beschwerdeformular; die Benutzung würde ich empfehlen, da sie die Abläufe / Bearbeitung vereinfacht.
Ab welcher Verspätung ein Anspruch auf eine Entschädigung gem. der EU VO 261/04 bestehen kann, ist nach Entfernung der geplanten Reise gestaffelt. Ob ein Anspruch tatsächlich besteht, muss geprüft werden. Sofern sogenannte "außergewöhnliche Umstände" ursächlich für eine Verspätung oder Anullierung des Fluges waren, bzw. höhere Gewalt, kann die Airline den Anspruch ablehnen.
Üblicherweise werden diese "außergewöhnlichen Umstände" nicht näher spezifiziert, dienen aber sehr häufig als Argument für die Ablehnung einer Ausgleichszahlung.
Damit sollte man also ggf. rechnen.
Edit: Selbstverständlich sind angekündigte Abflugverschiebungen nicht gem. der Fluggastrechteverordnung zu behandeln. Ausgenommen z.B. einer "empfindlich gestörten Nachtruhe" (anstatt um 15:00 Uhr fliegt man um 23:30 Uhr und kommt erst am frühen Morgen am Urlaubsort an) lassen sich aus diesen Änderungen keine Ansprüche auf Ausgleichszahlungen und nur im o.g. Fall Reisepreisminderungen ableiten.