• Claudia86
    Dabei seit: 1150416000000
    Beiträge: 447
    geschrieben 1339871266000

    Super link und super informativ! Hoffentlich hatten beide genannte eine gute Rechtsschutzversicherung ;)

    Also zusammengefasst:

    Egal ob Flugverspätung oder Annullierung / danach wird im Prinzip nicht mehr unterschieden. Es gibt bei Verzug ab 3 Stunden Anspruch auf Ausgleichzahlung?

    De gustibus non est disputandum. Alle 60 Sekunden vergeht in Afrika eine Minute.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1339873702000

    Hier ist der Link zum Beschwerdeformular; die Benutzung würde ich empfehlen, da sie die Abläufe / Bearbeitung vereinfacht.

    Ab welcher Verspätung ein Anspruch auf eine Entschädigung gem. der EU VO 261/04 bestehen kann, ist nach Entfernung der geplanten Reise gestaffelt. Ob ein Anspruch tatsächlich besteht, muss geprüft werden. Sofern sogenannte "außergewöhnliche Umstände" ursächlich für eine Verspätung oder Anullierung des Fluges waren, bzw. höhere Gewalt, kann die Airline den Anspruch ablehnen.

    Üblicherweise werden diese "außergewöhnlichen Umstände" nicht näher spezifiziert, dienen aber sehr häufig als Argument für die Ablehnung einer Ausgleichszahlung.

    Damit sollte man also ggf. rechnen.

    Edit: Selbstverständlich sind angekündigte Abflugverschiebungen nicht gem. der Fluggastrechteverordnung zu behandeln. Ausgenommen z.B. einer "empfindlich gestörten Nachtruhe" (anstatt um 15:00 Uhr fliegt man um 23:30 Uhr und kommt erst am frühen Morgen am Urlaubsort an) lassen sich aus diesen Änderungen keine Ansprüche auf Ausgleichszahlungen und nur im o.g. Fall Reisepreisminderungen ableiten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • AnniAnnette
    Dabei seit: 1340236800000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1340302786000

    Bei Flugzeitenänderungen kann auch die Verordnung 261/2004 greifen. Ich habe keine Erfahrung damit, weiß es nur aus dem Bekanntenkreis. Wir alle waren bei der xx wie oft möchtest Du noch Werbung für eine Anwaltskanzlei machen?xx und damit sehr zufrieden.

    Kann ich nur empfehlen!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1340304501000

    @AnniAnnette

    Nein, im Rahmen von Flugzeitenänderungen bei Pauschalreisen kann die EUVO 261/4 nicht angewandt werden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • georgia123
    Dabei seit: 1340582400000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1340652804000

    Hallo Polini,

    Flugzeitänderungen Vtours nach Ibiza

    gebucht Januar ´12, voraussichtliche Flugzeiten Hin: 05:30 Uhr

    Rück: 19:00 Uhr

    nun bestätigte Flugzeiten Hin: 20:10 Uhr

    Rück: 08:35 Uhr

    Verlust von zwei Urlaubstagen ...

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28986
    geschrieben 1340654683000

    @georgia

    Hi,

    der Anreise- und der Abreisetag gelten nicht als Urlaubstage. Du buchst Übernachtungen. ;)

    Und ich zitiere mich aus einem anderen Thread:

    @'Kourion' sagte:

    Flugzeiten sind bei Buchung einer Pauschalreise immer vorausichtliche Zeiten. Dies müsste man dir - falls du in einem RB "vor Ort" gebucht hast - auch gesagt haben.

    Tätigst du deine Buchung z. B. hier bei HC, findest du einen entsprechenden Hinweis unter "Infos zu den Flügen".

    Weiterhin wirst du in den AGB deines RV auf diese Punkte aufmerksam gemacht und diese AGB hast du durch Unterschrift (falls im RB gebucht) oder durch Anklicken bei einer Online-Buchung akzeptiert.

    Letztendlich findest du einen Hinweis auf die "voraussichtlichen Flugzeiten" auf der Buchungsbestätigung - zumindest steht es stets auf meinen und zwar egal, ob im RB vor Ort oder in einem Online-RB gebucht.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • felixsusi
    Dabei seit: 1115769600000
    Beiträge: 738
    geschrieben 1340655770000

    Mittlerweile weiß man ja, dass An- und Abreisetage nicht als Urlaubstage gelten, man bucht Nächte. Wenn ich nun um 0.50 Uhr vom Hotel abgeholt werde, zählt dies als Nacht? War vom 10.-17.5. in der Türkei und flog am 17.5. so zeitig zurück, dass der Transfer eben schon um 0.50 Uhr war. Ich hatte somit nur 6 Nächte, aber 7 gebucht und bezahlt.

    Man reist nicht nur um anzukommen, sondern vor allem, um unterwegs zu sein.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28986
    geschrieben 1340656288000

    @felixsusi

    Auf jeden Fall gilt die Abflugzeit.

    Und der Tag des Abfluges beginnt um 0.01 Uhr.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • HC-Mitglied985931
    Dabei seit: 1287100800000
    Beiträge: 18216
    gesperrt
    geschrieben 1340682027000

    felixsusi, wenn Ihr am 16.5. Euer Zimmer noch bis zur Abreise nutzen konntet, zählt es als geleistete Nacht!

    Anders sieht es aus, wenn Ihr am 16.5. bis ca.12 Uhr auschecken musstet, dann wären es faktisch nur 6 "Nächte".

    Ist ja auch logisch, wie hätte das Hotel das Zimmer denn sonst diese Nacht nochmal vergeben sollen? Nächte zählen in der Regel von 14/15 Uhr (Check In) bis 11/12 Uhr (Check Out) des Folgetages.

    Falls man Euren Rückflug kurzfristig vorverlegt hat, gibt es aber dennoch Urteile, die schon pro Reisenden ausgefallen sind und hier im Thread/Forum angesprochen wurden, einfach mal ein wenig zurückblättern und stöbern, wobei die Zahlungen in diesen Fällen m.E. in keinem gesunden Verhältnis zum Aufwand/Stress waren und somit der Mühe für mich nicht wert wären. Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden...

  • felixsusi
    Dabei seit: 1115769600000
    Beiträge: 738
    geschrieben 1340698087000

    Danke für die Antworten. Ich habe ja gar nicht vor mich wegen einer Entschädigung an den Reiseveranstalter zu wenden. War nur mal so eine Frage, weil eben immer von Nächten die Rede ist.

    Man reist nicht nur um anzukommen, sondern vor allem, um unterwegs zu sein.
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!