Nein, kannst Du nicht. Schau einfach mal in die von Dir akzeptierten AGB des Veranstalters, speziell zu Flugzeiten, Airlines und Routing.
Schönen Urlaub.
Nein, kannst Du nicht. Schau einfach mal in die von Dir akzeptierten AGB des Veranstalters, speziell zu Flugzeiten, Airlines und Routing.
Schönen Urlaub.
Willkommen im Forum von HolidayCheck, @Benjaminsmama!
Bezüglich der von dir gebuchten Strecke gelten Flugzeitenverschiebungen kleiner/gleich 3h als "zumutbar".
Frage einfach höflich beim Veranstalter an, inwieweit er dir bezüglich der Kostenerstattung entgegenkommen würde.
Die Verschiebung von Abflugzeiten = Anlangen an der Zieldestination liegt zwar noch in der "Grauzone" der EUVO 261/04, ist aber durchaus ein Argument.
Ansprüche an die Airline sind leider wohl nicht realistisch, eine Kulanz des Veranstalters jedoch durchaus.
Hallo an Alle
Hätte auch mal eine Frage.
Wir fliegen am 23.8 - 06.9. in die Türkei.
Abflugzeiten haben sich fast nicht geändert (1Std).
Aber der Rückflug wurde jetzt von 11:50 Uhr auf 3:15 Uhr vor geschoben.
(mit zwei Kids super )
Jetzt zu meiner Frage.
Wir müssen ja bekanntlich zwei Stunden früher am Flughafen sein,
zusätzlich haben wir zwei Stunden Transfairzeit.
Was ja dann heist, das wir am 5.9. spätestens um 23:00 Uhr abgeholt werden.
Was ist den dann mir unseren letzten Tag im Hotel,
da sind wir ja keine Minute mehr dort.
Eine Bekannte meinte man könnte evtl. die Fluggesellschaft/RV haftbar machen???
Hat jemand einen Rat/Hinweis dazu?
Schon mal Danke im vorraus.
LG
maßgeblich ist nicht die Abholzeit im Hotel sondern die Abflugzeit, somit Thema durch...
da wir auch erst kürzlich davon getroffen waren, hatte ich
bei einem RA angefragt und der hat uns durchaus
gesagt das man bei "erheblicher störrung der Nachtruhe"
(was ja bei euch eindeutig der Fall ist)
eine Reisepreisminderung verlangen kann.
Allerdings fällt dir oft leider sehr gering aus
Link gem. Forenregeln entfernt.
es ist im Prinzip nun eine Frage ob man diese mittlerweile ja fast
gängige Vorgehenweise einfach so hinnehmen will,
oder ob man sich, trotz nur geringem finanziellen Ausgleich, gegen
diese "Willkür" wehren will, nur dann kann sich auf Dauer daran
etwas ändern. Den ich bin der Meinung das es nicht sein kann
das, das unternehmerische Risiko quasi voll und ganz auf die
Verbraucher abgewälzt wird.
Was ja der Fall ist wenn die RV beliebig Flüge streichen und verlegen dürfen
weil sie sonst nicht zu 100% ausgelastet sind.
Gleiches gilt für die Hotelbelegung, nur hat man da ja etwas bessere
Möglichkeiten das nicht einfach hinnehmen zu müssen.
LG
meer_fan
deswegen wie schon so oft der Hinweis...
Pauschalreisen meiden, Hotel, Flug (Linienflug, gell @curi) und Transfer einzeln buchen.
Dann ist die Chance darauf das zu bekommen was man möchte auch gegeben...
sorry, wenn ich was falsches verklinkt haben sollte
Ihre Rechte als Kunde
Doch nicht alles muss klaglos hingenommen werden. Erhebliche Einschnitte in die Nachtruhe oder eine verspätete Ankunft erst am nächsten Tag sind unzulässig. Sie haben daher als Kunde das Recht, sich gegen diese Mängel zu wehren und einen Anwalt einzuschalten. Prof. Dr. Führich der Hochschule Kempten führt als Beispiel ein weiteres Gerichtsurteil des Amtsgericht Bad Homburg an, wonach die Vorverlegung eines Rückflugs von 22.10 auf 5.30 Uhr (Az. 2 C 3667/97) nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
nichts desto trotz kann und sollte man sich auch bei Pauschalreisen
nicht alles einfach so gefallen lassen und hinnehmen....meiner Meinung
nach jedenfalls.
Das hier sehr viele das anders sehn kann ich lesen.
LG
meer_fan
Ich behaupte ausserdem, dass es bei einem Großteil der Pauschalreisen nicht zu einer derartigen Verschiebung von Flugzeiten kommt.
Wenn das anders wäre, dann würden die Internetforen diesbezüglich aus allen Nähten platzen und die Charterflüge die tagsüber stattfinden gähnend leer sein.
wenn jemand hier liest das er eh keine Chance hat, wieso
sollte er sich dann hier noch zu Wort melden?!
und meine Erfahrungen, sowohl was die eigenen Reisen angeht,
als auch die im Verwandten, Bekannten , Freundes- und Kollegenkreis,
zeigt einen deutlichen "Trend" dazu "schöne" unverbindliche Flugzeiten
anzuzeigen um diese dann in die "unbeliebten" Zeiten zu ändern.
Es wäre sicher mal interssant dies längerfrist zu "beobachten"
Wäre doch mal nee nette (und durchaus machbare) Sache für Holidaycheck.
Oder nicht?
zwischen gefallen lassen und gefallen lassen besteht immer, zumindest für mich, ein Unterschied. Und zwar ob es sich lohnt...
Aber das muß jeder für sich selbst entscheiden, für was er "böse Briefe" schreibt, Anwälte bemüht oder ähnliches anstrebt.
Ob es "sehr viele" anders sehen ist für mich mehr wie flüssig, denn eine Schwalbe macht zwar noch keinen Sommer (frei nach Aesop), aber auch in vielen Fällen sind 100 kein Argument (frei nach meinem Deutschlehrer)...
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!