• curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
    Beiträge: 53003
    gesperrt
    geschrieben 1343508070000

    Nein, kannst Du nicht. Schau einfach mal in die von Dir akzeptierten AGB des Veranstalters, speziell zu Flugzeiten, Airlines und Routing.

    Schönen Urlaub. ;)

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1343511902000

    Willkommen im Forum von HolidayCheck, @Benjaminsmama!

    Bezüglich der von dir gebuchten Strecke gelten Flugzeitenverschiebungen kleiner/gleich 3h als "zumutbar".

    Frage einfach höflich beim Veranstalter an, inwieweit er dir bezüglich der Kostenerstattung entgegenkommen würde.

    Die Verschiebung von Abflugzeiten = Anlangen an der Zieldestination liegt zwar noch in der "Grauzone" der EUVO 261/04, ist aber durchaus ein Argument.

    Ansprüche an die Airline sind leider wohl nicht realistisch, eine Kulanz des Veranstalters jedoch durchaus.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • marvin9804
    Dabei seit: 1179619200000
    Beiträge: 59
    geschrieben 1344495543000

    Hallo an Alle

    Hätte auch mal eine Frage.

    Wir fliegen am 23.8 - 06.9. in die Türkei.

    Abflugzeiten haben sich fast nicht geändert (1Std).

    Aber der Rückflug wurde jetzt von 11:50 Uhr auf 3:15 Uhr vor geschoben.

    (mit zwei Kids super :( )

    Jetzt zu meiner Frage.

    Wir müssen ja bekanntlich zwei Stunden früher am Flughafen sein,

    zusätzlich haben wir zwei Stunden Transfairzeit.

    Was ja dann heist, das wir am 5.9. spätestens um 23:00 Uhr abgeholt werden.

    Was ist den dann mir unseren letzten Tag im Hotel,

    da sind wir ja keine Minute mehr dort.

    Eine Bekannte meinte man könnte evtl. die Fluggesellschaft/RV haftbar machen???

    Hat jemand einen Rat/Hinweis dazu?

    Schon mal Danke im vorraus.

    LG

  • shippysly
    Dabei seit: 1304812800000
    Beiträge: 900
    geschrieben 1344498684000

    maßgeblich ist nicht die Abholzeit im Hotel sondern die Abflugzeit, somit Thema durch... :?

    -Nein, ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem!-
  • meer_fan
    Dabei seit: 1282003200000
    Beiträge: 2715
    geschrieben 1344502327000

    da wir auch erst kürzlich davon getroffen waren, hatte ich

    bei einem RA angefragt und der hat uns durchaus

    gesagt das man bei "erheblicher störrung der Nachtruhe"

    (was ja bei euch eindeutig der Fall ist)

    eine Reisepreisminderung verlangen kann.

    Allerdings fällt dir oft leider sehr gering aus :?

    Link gem. Forenregeln entfernt.

    es ist im Prinzip nun eine Frage ob man diese mittlerweile ja fast

    gängige Vorgehenweise einfach so hinnehmen will,

    oder ob man sich, trotz nur geringem finanziellen Ausgleich, gegen

    diese "Willkür" wehren will, nur dann kann sich auf Dauer daran

    etwas ändern. Den ich bin der Meinung das es nicht sein kann

    das, das unternehmerische Risiko quasi voll und ganz auf die

    Verbraucher abgewälzt wird.

    Was ja der Fall ist wenn die RV beliebig Flüge streichen und verlegen dürfen

    weil sie sonst nicht zu 100% ausgelastet sind.

    Gleiches gilt für die Hotelbelegung, nur hat man da ja etwas bessere

    Möglichkeiten das nicht einfach hinnehmen zu müssen.

    LG

    meer_fan

    Sei immer vorsichtig.......der Feind liest überall mit!
  • shippysly
    Dabei seit: 1304812800000
    Beiträge: 900
    geschrieben 1344503042000

    deswegen wie schon so oft der Hinweis...

    Pauschalreisen meiden, Hotel, Flug (Linienflug, gell @curi) und Transfer einzeln buchen.

    Dann ist die Chance darauf das zu bekommen was man möchte auch gegeben... ;)

    -Nein, ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem!-
  • meer_fan
    Dabei seit: 1282003200000
    Beiträge: 2715
    geschrieben 1344504419000

    sorry, wenn ich was falsches verklinkt haben sollte :(

    Ihre Rechte als Kunde

    Doch nicht alles muss klaglos hingenommen werden. Erhebliche Einschnitte in die Nachtruhe oder eine verspätete Ankunft erst am nächsten Tag sind unzulässig. Sie haben daher als Kunde das Recht, sich gegen diese Mängel zu wehren und einen Anwalt einzuschalten. Prof. Dr. Führich der Hochschule Kempten führt als Beispiel ein weiteres Gerichtsurteil des Amtsgericht Bad Homburg an, wonach die Vorverlegung eines Rückflugs von 22.10 auf 5.30 Uhr (Az. 2 C 3667/97) nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

    @shippysly

    nichts desto trotz kann und sollte man sich auch bei Pauschalreisen

    nicht alles einfach so gefallen lassen und hinnehmen....meiner Meinung

    nach jedenfalls.

    Das hier sehr viele das anders sehn kann ich lesen. ;)

    LG

    meer_fan

    Sei immer vorsichtig.......der Feind liest überall mit!
  • abholl
    Dabei seit: 1125446400000
    Beiträge: 1161
    geschrieben 1344505282000

    Ich behaupte ausserdem, dass es bei einem Großteil der Pauschalreisen nicht zu einer derartigen Verschiebung von Flugzeiten kommt.

    Wenn das anders wäre, dann würden die Internetforen diesbezüglich aus allen Nähten platzen und die Charterflüge die tagsüber stattfinden gähnend leer sein.

  • meer_fan
    Dabei seit: 1282003200000
    Beiträge: 2715
    geschrieben 1344506181000

    @abholl

    wenn jemand hier liest das er eh keine Chance hat, wieso

    sollte er sich dann hier noch zu Wort melden?!

    und meine Erfahrungen, sowohl was die eigenen Reisen angeht,

    als auch die im Verwandten, Bekannten , Freundes- und Kollegenkreis,

    zeigt einen deutlichen "Trend" dazu "schöne" unverbindliche Flugzeiten

    anzuzeigen um diese dann in die "unbeliebten" Zeiten zu ändern.

    Es wäre sicher mal interssant dies längerfrist zu "beobachten"

    Wäre doch mal nee nette (und durchaus machbare) Sache für Holidaycheck.

    Oder nicht?

    Sei immer vorsichtig.......der Feind liest überall mit!
  • shippysly
    Dabei seit: 1304812800000
    Beiträge: 900
    geschrieben 1344507132000

    zwischen gefallen lassen und gefallen lassen besteht immer, zumindest für mich, ein Unterschied. Und zwar ob es sich lohnt... ;)

    Aber das muß jeder für sich selbst entscheiden, für was er "böse Briefe" schreibt, Anwälte bemüht oder ähnliches anstrebt.

    Ob es "sehr viele" anders sehen ist für mich mehr wie flüssig, denn eine Schwalbe macht zwar noch keinen Sommer (frei nach Aesop), aber auch in vielen Fällen sind 100 kein Argument (frei nach meinem Deutschlehrer)... :p

    -Nein, ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem!-
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