Flugzeiten Vorverlegt um 12 Std. !! Konnte daher nicht fliegen,was für Rechte habe ich.

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1212074186000

    @gastwirt sagte:

    m mit immer suspekteren agb`s schafft man sich einen rechts(freien)raum zur gewinnmaximierung auf kundenkosten!

    Hallo,

    das ist völliger Unsinn.

    Soweit ich mich erinnere gilt die Regel der unverbindlichen Flugzeiten schon seit Jahrzehnten. Von den Gästen, die diesen Flug haben dürften sich in etwa zwei Drittel sehr über die Flugzeitenänderung gefreut haben. Schließlich gewinnt man, gleichen Rückflug vorausgesetzt, einen vollen Urlaubstag.

    Für einige andere ist es eventuell mit größeren Umständen verbunden, je nachdem, wie sie zum Flughafen kommen müssen. Ganz wenige, vermutlich sogar nur Einer kann nciht mitfliegen, weil er die deutliche Information "unverbindliche Flugzeiten" offensichtlich nicht ernst genommen hat.

    Da mögen alle möglichen Leute Schuld haben, der Veranstalter aber auf keinen Fall!

    Wenn einem Flugzeiten halt wichtig sind, dann muß man einen Linienflug buchen. So einfach ist das. Das muß auch, in Zeiten der Billigflieger, nicht immer teurer sein. Es gibt für alles eine Lösung. Was dann halt wieder fehlt ist die Insolvenzabsicherung.

    Gruß

    Berthold

  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
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    geschrieben 1212075910000

    @ADEgi sagte:

    das ist völliger Unsinn /.../ Wenn einem Flugzeiten halt wichtig sind, dann muß man einen Linienflug buchen.

    Ja, hurra, exakt meine Meinung! Aber der Reiseveranstalter wird ja auch gern mal für alles mögliche und unmögliche verantwortlich gemacht (das geht jetzt nicht gegen dich, tc_4, sondern ganz allgemein).

    Wie auch immer, der Flugpreis auch bei Linienflügen selbst am selben Tag schwankt teilweise erheblich. Da kann ein Flug München - London mit der Lufthansa morgens 100,00 EUR kosten und - praktisch der selbe Flug mit der gleichen Airline - nachmittags 250,00 EUR. Und natürlich müssen die Veranstalter entsprechend wirtschaften. Das ist bei Charterflügen letztendlich nicht viel anders.

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1212086363000

    @Silvia L sagte:

    Hallo,

    ich finde den Kommentar von Holzwurm auch ziemlich daneben! Es gibt Leute die z. B. im Krankenhaus Nachtschicht arbeiten und nicht jeder kann seinen Urlaub anfangen wann er will.

    Viele Grüße Silvia

    Warum findest Du den Kommentar von mir daneben?

    Es sind alle Fakten enthalten, die meine Sichtweise wiederspiegeln bzw. aufgrund der Angaben des TE begründen. Mehr nicht.

    Ich kann ja nächstes mal nur sagen, "da gibt es nix". Dann garantiere ich Dir dann kommt die Nachfrage warum und weshalb.

    Wie man es macht ist es euch nicht recht.

    Wieso gibt es bei Nachtschicht im Krankenhaus ein Problem.

    Hallo, man könnte je versuchen auch mal einen Dienst mit einem Kollegen zu tauschen. Gut geführte Häuser sind inzwischen so flexibel.

    Und noch was:

    Wenn ich eine Pauschalreise buche, dann weis ich bereits bei der Buchung daß sich die Flugzeiten ändern können. Also muß ich dies gleich bei der Urlaubsplanung berücksichtigen. Jeder gute Reisebüromitarbeiter weist darauf hin.

    z. B. meine bessere Hälfte hat - wenn der Flugtag unter der Woche ist - generell davor und danach je einen zusätzlichen Tag Urlaub. Aus Sicherheitsgründen wegen der Flugzeitenänderungen.

    Und derjenige der nur ab Montag Urlaub bekommt, weil z. B. sein Arbeitgeber nicht flexibel genug ist es anders auf die Reihe zu bringen, der wird sich wohl kaum einen Sonntagflug suchen sondern einen Montagflug oder Dienstagflug und dann vielleicht statt 14 Tage evtl. nur bis zu 12 Tage Urlaub machen.

    Jeder ist bei der Organisation seines Urlaubes selbst seines Glückes Schmied.

    Sollte der Arbeitgeber den TE trotz Urlaub zur Arbeit am Sonntag verdonnert haben, dann sieht die Sachlage ganz anders aus. Dann hat der Betrieb die Stornokosten zu übernehmen. Diese Fragestellung geht aber aus dem Posting nicht hervor.

    Wenn der TE ne gescheite Antwort haben will muß er alle Fakten auf den Tisch legen und nicht mit der Hälfte hinter dem Berg bleiben, denn die Begründung warum er morgens um 6 nicht fliegen konnte fehlt definitiv.

    LG

    holzwurm

  • Erika1
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    geschrieben 1212102076000

    @tc_4 sagte:

    Ursprüngliche Abflug war Sonntag den. 25. Mai 2008 21.30 Uhr von Stuttgart.

    Also wir die Tickets am Mittwoch den 21. Mai erhalten haben....Umbuchung von 21.30 Uhr Abends auf 6.00 Uhr morgens!

    Abgesehen von den - leidigen - unverbindlichen Flugzeiten interessiert mich, ob vom Veranstalter Fristen einzuhalten sind, um den Kunden über Änderungen zu informieren - weiß das jemand?

    Bei Pauschalreisen wird ca. 4 Wochen vor Abreise der Restbetrag gezahlt und dann kommen prompt die Reiseunterlagen.

    Hier kamen die Unterlagen wenige Tage vor Reisebeginn. Zwar wäre für einen Arbeitnehmer mit geregelter 5-Tage-Woche noch immer genügend Zeit gewesen, sich auf einen früheren Abflug einzustellen, jedoch gibt es Dienstverhältnisse (z.B. Polizei), deren dienstliche Umläufe es unmöglich machen, sich kurzfristig freistellen zu lassen. Drei bis vier Wochen würden da ausreichen.

    P.S.

    Mir ist nicht bekannt, ob es sich hier um LM handelt, was etwas anders gehandhabt wird. Das halte ich bei 7 Reisenden aber für ausgeschlossen.

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1212103986000

    Hallo Erika,

    normalerweise hat der Veranstalter Änderungen schnellstmöglich weiter zu leiten.

    Jedoch wird dies bei Flugzeiten in der Regel nicht gemacht, weil sie in den Unterlagen grundsätzlich als unverbindlich deklariert sind und sich zwischen Buchung und Abflug zig-mal ändern könnten sowie der Aufwand dadurch ins unermessliche an Kosten laufen könnte..

    Also muß der Reisende sich sogar noch am Tag des Abflugs auf Änderungen einstellen, was aber eigentlich relativ selten vorkommt.

    Meines Wissens gibt es für den Versand keine bindenden Fristen. Üblich ist 10 bis 14 Tage vor Abreise. Jedoch kann auch mal ein Brief länger als üblich unterwegs sein, weil der Postdienstleister nicht gerade der schnellste ist oder gar höhere Gewalt im Spiel ist oder der TE war nicht der Buchende, da bei 7 Personen von einer Gruppenbuchung auszugehen ist, daß die Unterlagen u. U. beim Buchungsverantwortlichen erst noch 1 oder Tage liegen geblieben sind bis sie zum TE kamen. Das sollen jetzt aber nur Vermutungen für die knappe Zustellung sein

    Und wie schon oft geschrieben, selbst wenn die Tickets vorliegen besteht auf die dort aufgeführten Flugzeiten keine Garantie. Nicht umsonst wird rein rechtlich - dazu gibt es auch schon entsprechende Urteile - gesagt der erste und letzte Urlaubstag sei für die An- bzw. Abreise einzuplanen.

    Wer dies nicht tut, bleibt wohl auf den entsprechenden Kosten sitzen, sofern nicht nachweisbar der Arbeitgeber für dieses Problem verantwortlich ist.

    Dabei spielt es für mich keine Rolle ob LM gebucht wurde oder nicht. Gerade bei LM muß vom Urlauber sogar noch mehr Flexibilität vorausgesetzt werden können, sonst würde er ja nicht LM buchen.

    Bei 7 Personen kann ich mir auch nicht vorstellen, daß es eine LM-Buchung war.

    Aber es gibt noch eine andere Frage die sich der TE gefallen lassen muß:

    Warum hat er dank Internet die Flugzeiten nicht beobachtet. Schließlich müßten die Daten vom ursprünglichen Flug bekannt gewesen sein. Solange kein Airlinewechsel oder sich nicht die Flugnummer ändert sollte es gut verfolgbar sein. Beim Flughafen Stuttgart kann ich bereits 3 Monate vor Abflug sehr gut verfolgen was Sache ist.

    LG

    holzwurm

  • gastwirt
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    gesperrt
    geschrieben 1212106256000

    warum sollte jemand das 3 monate vorher beobachten, wenn der veranstalter bis zum letzten tag alles ändern kann? weiter vorn wird gesagt, wer feste flugzeiten will, soll linie buchen. es gibt sehr viele forumsbeiträge, wo auch das nicht funktionierte! man hat dann zwar regressansprüche, wenns schiefgeht, aber geflogen ist man deswegen noch lange nicht! ich bleibe dabei:in den meisten fällen gewinnmaximierung zu lasten des kunden.

  • Erika1
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    geschrieben 1212106558000

    Naja, holzwurm, wenn man die Tickets in der Hand hat, verschiebt sich ein Flug eigentlich nur noch aufgrund technischer Probleme oder höherer Gewalt. Das ist in der Regel eine Verspätung und davon erfährt man, wenn man bereits am Flughafen ist.

    Bisher habe ich in keinen AGB gelesen, dass der Urlauber verpflichtet ist, die vorgesehenen Flugzeiten auf den entsprechenden Websites Flughafen/Airline nachzuverfolgen. Das dürfte auch nicht funktionieren, da auf den Websites der Flughäfen nur Linienflüge aufgeführt werden. Ausnahme: ein Urlaubscarrier fliegt auch Linie in Codeshare wie z.B. Sun Express.

    Ich sehe das so: wenn der Urlauber die Tickets in der Hand hat, hat er dafür Sorge zu tragen, dass er sich zu den bestimmten Zeiten zum Abflug einfindet. Darauf darf er sich verlassen, mit Verspätungen muss er dennoch rechnen. Aber nicht mit Vorverlegungen.

    Deshalb meine Frage.

    Ich meinte auch nicht die Versandfrist - obwohl ich der Ansicht bin, wenn es schon ein Zug-um-Zug-Geschäft ist und der Reisende vier Wochen vorher bezahlt, hat er dann auch Anspruch auf umgehende Zusendung seiner Unterlagen.

    Ich meinte die Frist für eine Information über Flugzeitänderung.

    Beispiel Lufthansa:

    gebucht Malaga

    ab FRA 14.00 Uhr, Ankunft 16.50 Uhr

    zwei Wochen nach Buchung:

    ab FRA 14.10 Uhr, Ankunft 17.00 Uhr

    nach weiteren zwei Wochen:

    ab FRA 14.00 Uhr, Ankunft 16.50 Uhr - alles wie gehabt -

    Ähnliche Änderungen bezüglich des Rückfluges, es ging immer nur um 10-15 Minuten. Jedoch erhielt ich sofort eine E-Mail, und das ein halbes Jahr vorher.

    Man versucht also, die Kunden sofort zu informieren, wenn es sein muss, auch x-mal. Und man erwartet keine Rückbestätigung, eben ein Linienflug.

    Ich nehme an, dass eine Urlaubs-Airline lange vor Saisonbeginn Slots und später - je nach Buchungsverhalten zusätzliche - einkauft, daher die unverbindlichen Flugzeiten. Das Buchungsverhalten ist nicht vorhersehbar, also kann es zu Änderungen kommen. Kein Problem, das sollte der Urlauber wissen.

    Aber eine Information drei oder vier Tage vor Reiseantritt finde ich ein wenig knapp, s. meinen Hinweis auf bestimmte Berufsgruppen.

  • holzwurm
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    geschrieben 1212109347000

    Hallo Erika,

    auf alles soll der Veranstalter noch Rücksicht nehmen?

    Auf bestimmte Berufsgruppen? Nur weil die Leute nicht fähig sind ihren Urlaub entsprechend zu planen. Entweder will ich in den Urlaub, dann muß ich als Reisender alle Eventualitäten bei einer Pauschalreise einplanen. Wenn ich dies nicht kann oder will, dann muß ich mir ne Urlaubsmöglichkeit suchen, die dies gewährleistet.

    Das kanns wohl nicht sein.

    Und ich habe auch noch keine AGBs gesehen in welchen der Urlauber verpflichtet wird, seine Flugzeiten zu verfolgen. Jedoch kann man es von ihm erwarten. Schließlich war er ja auch groß genug um den Urlaub zu buchen und hatte keinen "Babysitter" dafür gebraucht.

    Wenn man mal die Meinung der Menschheit so verfolgt, dann wollen alle eine gewisse Eigenverantwortung ohne Vorschriften und Gesetze. Aber dafür auch was zu tun hat man keinen Bock. Das passt irgendwo nicht zusammen.

    Und Eigenverantwortung fängt bei mir schon mit der simplen Urlaubsplaung bzw. -buchung an und endet mit der Rückkehr.

    In der heutigen Zeit findest Du die Flugdaten der meisten gängigen Airlines - auch im Charterflug - auf den Internetseiten der Flughäfen. Ausnahmen sind die sogenannten Vollcharter von einem Reiseveranstalter. Dieser hält die Flugdaten in der Regl bis zuletzt geheim.

    Und wenn man selbst keinen Bock hat dies zu prüfen, dann kann man sich immer noch vertrauensvoll an sein Reisebüro wenden. Hätte dies der TE vielleicht gemacht, dann hätte er auf seine Urlaubsplanung evtl. noch Einfluß nehmen und Probleme mit evtl. dem Arbeitgeber klären können.

    Jedenfalls ich mache es. Wenn der Kunde es möchte sogar für den Rückflug während seines Urlaubes. Dann bekommt er ne SMS

    Und was den Versand der Unterlagen betrifft:

    Es gibt auch Urlauber, die ihre Unterlagen erst am Flughafen bekommen, weil vielleicht die Zahlung nicht pünktlich eingeht oder dies so vereinbart war. Der braucht sich auch dann auch nicht beschweren. Ebenso hat grundsätzlich ein Reiseveranstalter keinen Einfluß auf die Laufzeit auf dem Postwege. Er muß nur gewährleisten, daß die Unterlagen rechtzeitig beim Kunden ankommen. Und wenn man jetzt das Zeitfenster des TE heranziehen, dann hätte der TE oder der Buchungsverantwortlichen bereits am Freitag vor dem Abflug mit dem RV Kontakt aufnehmen können und nach den Unterlagen fragen sollen. normalerweise bekommt man dann schon mal telefonisch die info ob sich die Flugzeit geändert hat oder wann die Unterlagen raus gehen. Hier kommt weider die Eigenverantwortung zum Tragen.

    Nur mit fordern ist es in der heutigen Zeit nicht getan. Es gibt halt immer noch solche und solche Veranstalter was den Service betrifft.

    Gleiches kann man aber auch auf den Reisenden übertragen. Der eine setzt auf Eigeninitiative und der andere sagt sich der RV soll mal machen, wenns mir nicht passt dann gibt es halt Ärger.

    LG

    holzwurm

  • chepri
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    gesperrt
    geschrieben 1212129918000

    Hi,

    Der eine setzt auf Eigeninitiative...

    und meidet Reisebüros und Veranstalter, für die der Einzelne völlig uninteressant ist, da die Masse zählt. Nur wenn ich selbst und unmittelbar beim Leistungserbringer buche (Fluggesellschaft, Hotels und ggf. Autovermietung) bin ich..bei der Organisation (m)seines Urlaubes selbst (m)seines Glückes Schmied

    Sowas auf Pauschalreisen anzuwenden ruft bei mir ungläubiges Kopfschütteln hervor und bestätigt mir, dass meine vor vielen Jahren getroffene Entscheidung, Schluss mit Pauschalreisen, schon die Richtige war.

    chepri

  • ADEgi
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    geschrieben 1212137138000

    Hallo,

    also ich kann nur aus meiner Praxis berichten. Ich sage den Kunden deutlich, daß sich Flugzeiten ändern können. Ich habe sogar schon Buchungen abgelehnt, weil ich die Zeiten nicht garantieren konnte. Der Kunde hat anderweitig gebucht und prompt eine Zeitenänderung bekommen, so daß er, ebenfalls sehr kurzfristig, zusätzlichen Urlaub nehmen musste und auch eine andere, wesentlich teurere, Anreise zu erledigen hatte.

    Er bucht wieder ausschließlich bei mir! ;)

    Auch andere, die nicht auf mich hören wollten oder konnten, sind damit schon auf die Nase gefallen. Mehr als es sagen kann man aber nicht. Wenn der Kunde meint, daß er es besser weiß, dann soll er halt. Wenn nun wie hier eine Gruppe gebucht wird, dann ist das Thema Informationsfluss auch so eine Sache. Wurde der TE überhaupt informiert, daß seine Flugzeiten nur unverbindlich sind. Eventuell bestehen hier Ansprüche gegen den Buchenden.

    Ansonsten sag ich mal so. Ein Kunde muß natürlcih nicht die Flugzeiten prüfen. Wenn davon aber abhängt, ob ich fliegen kann, oder nicht, dann sollte ich das wirklich auch tun! Mir persnlich sind die Flugzeiten in der Regel sch.... egal. Folglich schaue ich mir diese auch nicht an.

    Gruß

    Berthold

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