@gastwirt sagte:
m mit immer suspekteren agb`s schafft man sich einen rechts(freien)raum zur gewinnmaximierung auf kundenkosten!
Hallo,
das ist völliger Unsinn.
Soweit ich mich erinnere gilt die Regel der unverbindlichen Flugzeiten schon seit Jahrzehnten. Von den Gästen, die diesen Flug haben dürften sich in etwa zwei Drittel sehr über die Flugzeitenänderung gefreut haben. Schließlich gewinnt man, gleichen Rückflug vorausgesetzt, einen vollen Urlaubstag.
Für einige andere ist es eventuell mit größeren Umständen verbunden, je nachdem, wie sie zum Flughafen kommen müssen. Ganz wenige, vermutlich sogar nur Einer kann nciht mitfliegen, weil er die deutliche Information "unverbindliche Flugzeiten" offensichtlich nicht ernst genommen hat.
Da mögen alle möglichen Leute Schuld haben, der Veranstalter aber auf keinen Fall!
Wenn einem Flugzeiten halt wichtig sind, dann muß man einen Linienflug buchen. So einfach ist das. Das muß auch, in Zeiten der Billigflieger, nicht immer teurer sein. Es gibt für alles eine Lösung. Was dann halt wieder fehlt ist die Insolvenzabsicherung.
Gruß
Berthold