Flugzeiten Vorverlegt um 12 Std. !! Konnte daher nicht fliegen,was für Rechte habe ich.

  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
    Beiträge: 679
    geschrieben 1212142422000

    @gastwirt: Bei Linien ist die Gefahr, dass es zu einer erheblichen Flugzeitänderung kommt, weitaus geringer. In den letzten fünf Jahren hatten wir bei LH, BA, AF und Co maximal 10 Minuten Verschiebung, die kaum einen Reisenden erheblich in seiner Urlaubsplanung beeinträchtigen würden.

    Bei Pauschalreisen gibt es die Praxis, dass grössere Flugzeitenverschiebungen am An- und Abreisetag möglich sind, eben weil nur der Tag als solcher verbindlich bestätigt ist, schon seit Jahrzehnten. Wo da jetzt auf einmal eine Kostenminimierung herkommen soll, ist mir schleierhaft. Natürlich müssen die Reiseveranstalter wirtschaftlich arbeiten und können bei einer Türkeireise für 300 EUR die Woche keinen Flug buchen, der selbst 250 EUR kostet. Da ist es nicht verwunderlich, dass man auch als RV versuchen muss, einen günstigen Flug zu bekommen.

    Und leider sind es ja häufig auch einige Kunden, die diesen Kostendruck verursachen, indem sie beim billigsten Billiganbieter buchen, bei dem sie dann noch mal 15 EUR sparen und vollkommen auf Beratung usw. verzichten (natürlich nicht alle Kunden, aber es gibt leider viele, die wirklich nach dem allerletzten Cent fragen).

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1212143659000

    @ Berthold

    Kundschaft, die von mir garantierte Flugzeiten fordert, lehne ich grundsätzlich ab.

    Auch wenn der Kunde nur einen Linienflug will.

    Ich will mich damit nicht in die Nesseln setzen und dann für meine Aussage haften müssen, weil ich es nicht garantieren kann.

    Dem wo dies nicht passt soll ganz einfach wo anders buchen.

    Die Mehrheit kommt wieder zurück, weil es in einem anderen Reisebüro auch nicht anders läuft bzw. die gleiche Auskunft bekommen.

    Wenn ein anderes Reisebüro seinen Kopf für die garantierten Flugzeiten hinhalten möchte. Bitteschön, ich hindere keinen der Kollegen daran.

    LG

    holzwurm

  • tc_4
    Dabei seit: 1212019200000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1212150240000

    Sooo vielen Dank für die vielen Antworten! Der Grund wieso ich nicht fliegen konnte war das ich auf einer 4 tägigen Großveranstaltung teilgenommen habe,und selber erst Sonntag mittag mit dem Flieger zurückgekommen wäre.

    Das man sich den ganzen Tag freihalten muß wußte ich nicht,was mich nur geärgert hat ist das wenn der Veranmstalter uns die Flugänderung früher gesagt hätte,dann hätte ich nur die Anzahlung bezahlt,und die Reise schon früher storniert! Somit wären eben nur max. 100€in den Sand gesetzt worden,und nicht die 230€!

    Mal schauen was ich jetzt noch zurückbekomme,und in welcher FORM!

    SCheck,oder Reisegutschein. Ich hoffe doch in Scheck Form.

    Vielen Dank für eure Antworten.

    Grüße Kim

  • AntoniaW
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    geschrieben 1212190049000

    Ich würde nicht davon ausgehen, dass das Reisebüro die Flugzeitenänderung verschlafen hat. Ab und an erlebe ich selbst, dass sich die Änderungen recht knapp ergeben, etwa durch die Zusammenlegung von zwei Flügen.

    Unsere Praxis: Sofort Info an den Kunden. Parallel immer der Hinweis auf die Unverbindlichkeit der Flugdaten und die Bitte sich spätestens 72 Stunden vor den Flügen noch mal rückzuversichern.

  • Adelaide
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    Beiträge: 374
    geschrieben 1212316723000

    @holzwurm sagte:

    Kundschaft, die von mir garantierte Flugzeiten fordert, lehne ich grundsätzlich ab.

    Auch wenn der Kunde nur einen Linienflug will.

    Ich will mich damit nicht in die Nesseln setzen und dann für meine Aussage haften müssen, weil ich es nicht garantieren kann.

    Dass es noch Kollegen gibt die sich das leisten können hätte ich nicht gedacht.

    Wir verkaufen dem Kunden das was er möchte, natürlich im Rahmen der Pflichten einer ehrbaren Kauffrau, sprich er wird über die Risiken seines Tuns aufgeklärt. Wenn er trotzdem bucht - bitteschön. Mir ist lieber ich verdiene an dem als die Konkurrenz im Internet. Und wenns dann schiefgeht - für was bitteschön soll ich denn "haften"? Ich habe meine Leistung ordnungsgemäß erbracht.

    Gibt schon arg seltsame Aussagen ...!!!

    Sonntags-Gruß Adriana

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
    Beiträge: 3505
    geschrieben 1212330601000

    @Adelaide sagte:

    Dass es noch Kollegen gibt die sich das leisten können hätte ich nicht gedacht.

    Sonntags-Gruß Adriana

    @ Adelaide

    Oder hinter her ne schlechte Werbung bekommen, weil der betreffende Kunde mit der Beratung und Service zwar zufrieden war, jedoch nicht mit den Flugzeitenänderungen obwohl man ihn auf unverbindliche Flugzeiten hingewiesen hatte.

    Alles schon erlebt.

    Daher mein Standpunkt.

    LG

    holzwurm

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1212331533000

    Hallo Adriana,

    Dir scheint das mit der haftung nicht bewusst zu sein. Wenn Du bei einer Reise dem Kunden die Flugzeiten garantierst, dann machst Du eine Zusage, die über die des Veranstalters hinausgeht. Für deren Richtigkeit bist Du bzw. Dein Reisebüro voll haftbar!

    Kein wenn und aber. Verschiebt sich der Flug kann der Kunde das Büro verklagen und, sofern er die Aussage belegen kann, wir er auch Recht bekommen.

    Das heißt ja nicht, daß man dem Kunden die Reise nciht verkauft, ich verkaufe Sie nur dann nicht, wenn er zur Bedingung macht, daß sich die Flugzeiten nicht ändern. Diese Zusage wird er von mir nicht bekommen.

    Gruß

    Berthold

  • Adelaide
    Dabei seit: 1212278400000
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    geschrieben 1212336821000

    Gehe bitte davon aus dass mir als Kauffrau Haftungsrisiken kein Fremdwort sind. Natürlich garantiere ich keine festen Flugzeiten, weil ich das nicht kann. Der Kunde wird auf die Unwägbarkeit hingewiesen - das gehört sich so - und wenn er sich trotzdem zur Buchung entschließt dann bekommt er die auch.

    Gruß Adriana

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1212336970000

    Hallo Adriana,

    dann verstehe ich aber Dein Posting nicht. Denn etwas anderes, als das was Du ja offensichtlich auch machst, machen Holzwurm und ich ja auch nicht.

    Gruß

    Berthold

  • Adelaide
    Dabei seit: 1212278400000
    Beiträge: 374
    geschrieben 1212337580000

    ... na dann ist das ja auch gut so!

    Ich hatte Holzwurms Posting so interpretiert dass er die prinzipielle Möglichkei verbindliche Flugzeiten zu garantieren niht ausschließt. Das ist natürlich nicht möglich.

    Der Kunde bekommt was er möchte. In 98 von 100 Fallen gehts auch gut. In den 2 anderen, so wie jetzt der des Thread-Eröffners, leider eben nicht. Aber dafür ist nicht das Reisebüro haftbar zu machen WENN es alles getan hat um das Fiasko zu verhindern. Sprich den Kunden SOFORT nach KEnntnis der Änderung zu informieren und evtl. eine Umbuchung (natürlich zulasten des Kunden) zu prüfen.

    Ich finde es nicht gut, und nur darum habe ich mich eingeschaltet, wenn in den ersten Repliken auf angeblichen Versäumnissen des Kunden herumgehackt wird ohne ausreichende Fakten zu kennen. Wir sind Dienstleister am rauen Markt, jeder in seionem speziellen Bereich, und können nur durch unsere Kompetenz bestehen. Besserwisserei bringt uns nicht weiter.

    Gruß Adriana

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