ich muss leise widersprechen: eine Stornogebühr ist die pauschale Entschädigung für den Reiseveranstalter für Aufwand und entgangener Gewinn. Daher ist es unrechtmäßig, wenn verbleibende Reisende nunmehr Mehrkosten zu bezahlen hätten.
Ich weiß, dass das in der Praxis immer wieder vorkommt: 2 + 1 gebucht, einer storniert, und schwups wird ein Einzelzimmerzuschlag fällig oder der Kinderfestpreis fällt weg.
Dies ist meines Erachtens unzulässig und in jenen Fällen, die mir persönlich passiert sind oder ich diese Info gegeben hatte, mussten die Veranstalter "sich fügen".
Andere Überlegung: Beispiel: 2 + 1 würden 2 x 600 und 1 x 200 kosten = 1.400; nun storniert eine Person = z. B. 50 % Stornogebühren = 300 und die verbleibenden müssten jetzt jeweils 600 bezahlen, machte also alles zusammen 1.500 Euro aus, also mehr als ursprünglich! Schon allein aus diesem Grund kann so etwas nicht zulässig sein!
So, jetzt denken wir dieses Modell ab dem Punkt: eigentlich wird einer storniert durch: obwohl die Mutti schon weiß, dass Papi zu Hause bleibt, hält sie den Mund, zahlt und holt alle drei Tickets ab. Beim Check-In teilt sie mit, dass ihr Mann in der letzten Nacht schwer erkrankt ist, und nicht mit von der Partie ist.
Also ein so genanntes "no show" - das meist aber auch nur mit 85 oder 90 Prozent Stornogebühr belegt ist. So gesehen bekommt unsere Beispielfamilie also sogar etwas zurück - im Gegensatz zum oberen Beispiel.
Dazwischen liegt eben die Tatsache, dass Stornogebühren einzig und alleine die Person betrifft, die storniert - der andere Teil eines Reisevertrages bleibt davon jedoch unberührt - sprich, niemand darf zu einem Einzelzimmerzuschlag oder ähnlich "verdonnert" werden.
Theoretisch gäbe es eine Ausnahme von meiner Annahmen: Dann nämlich, wenn solche Zwangsänderungen in den AGB festgeschrieben wären - sind sie aber meines Wissens nach nicht. Und dann wäre ich der Meinung, dass es sich um eine unzulässige Klausel handelt...
Meint
Peter