• mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1190120483000

    @unbekannter sagte:

    5.1.7 XYZ Reisen behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist XYZ Reisen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

    ...also diese Klausel wird meiner Meinung nach im Streitfall nicht halten, weil sie ein unbotmäßige Benachteiligung des Kunden darstellt. Ein Veranstalter kann entweder Pauschalen oder tatsächlichen Schaden vereinbaren und letzteres in einem Beweisverfahren auch belegen müssen.

    Man stelle sich die Situation vor, dass man bei der 20-Prozent-Marke stornieren muss und der Veranstalter meint dann, eigentlich hat er schon 80 Prozent Kosten, die er nun gerne hätte...

    meint Peter

  • samson211
    Dabei seit: 1150675200000
    Beiträge: 39
    geschrieben 1190135972000

    vielen Dank für eure Infos dazu.

    Habe die Reise bei argonaut.de gebucht. In den Storno Bedingungen

    steht da glaub ich ..... bei storno bis 30 Tage vor Reiseantritt - 20 %

    Muß man das schriftlich per Einschreiben stornieren (teilstornieren)

    oder per email? Ist es sinnvoll vorher nachzufragen was das kosten

    würde (falls die einem auf Single + Kind umbuchen)?

    Hatte so einen Fall noch nie und will nichts falschmachen.

    grüße an alle

    samson211

  • Chiara Saluta
    Dabei seit: 1117497600000
    Beiträge: 622
    gesperrt
    geschrieben 1190208038000

    Sicherer wäre per Einschreiben/Rückschein, da Du per Mail nicht immer eine Empfangsbestätigung bekommst.

    Vorher Anrufen, was es kosten möge ist nie verkehrt und vielleicht geht es ja auch dann schon telefonisch, einfach mal anrufen.

  • schatzerle
    Dabei seit: 1176508800000
    Beiträge: 152
    geschrieben 1190414466000

    also ich sehe das nicht so.

    man bucht doch die reise als ganzes also zb 2erw + 2 kinder. und die 2 erwachsenen unterschreiben.

    man unterschreibt dass man zb 3000,- für 14 tage familienzimmer bekommt.

    wenn jetzt ein erw wegfällt, dann hält man ja auch den vertrag nicht ein.

    ergo der reisveranstalter muss nicht nur die storno verlangen sonder uU mehr.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1190626124000

    @schatzerle

    KEIN Reisender muss seinen Vertrag selbst unterschreiben. Er KANN es!

    Denn Buchender muss nicht gleich Reisender sein (Verträge zugunsten Dritter nennt man das).

    Noch ein Beispiel: zwei Erwachsene und ein volljähriges "Kind" (= 3. Erwachsener) unterschreiben und fahren auch, nur das volljährige Kind storniert ...

    Dein Beispiel: beide Erwachsene unterschreiben - sie unterschreiben aber ein Doppelbett und der Veranstalter verlangt nun für das "leere" Bett eine Stornogebühr - ergo muss er aber das leere Bett zur Verfügung stellen!

    Dies leitet sich schon aus dem Beherberungsvertrag ab: ein Hotelier erhält seine Bezahlung nicht für die Nutzung (=Bewohnen) des Zimmers sondern für die zur Verfügung Stellung. Somit hat er Anrecht auf Bezahlung des Zimmers, aber was der Kunde damit macht, ist seine Sache.

    Überspitzt bezeichnet: wenn jemand seinen Urlaub bezahlt und nicht antritt dürfte das Hotel streng genommen das Zimmer nicht weiter vermieten, wenn es dieses bezahlt bekommen hat, jedoch vom Kunden nicht ermächtigt wurde, dieses anderweitig zu vermieten. Doch wer macht das schon...

    meint

    Peter

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