Quäl doch mal bitte die Suchfunktion - das Thema Flugverspätung taucht hier alle naselang auf. Für so eine große Verspätung besteht auf jeden Fall ein Erstattungsanspruch.
Zur Frankfurter Tabelle ist zu sagen, daß diese lediglich einen Anhaltspunkt über mögliche Erstattungen geben kann, wenn alle Bedingungen eingehalten worden sind. Zeitnahe und nachgewiesene Meldung bei der Reiseleitung, Abhilfeverlangen, ggf. Dokumentation, substantiiert formuliertes Einspruchsschreiben mit eindeutiger Forderung fristgerecht beim Veranstalter eingereicht, etc..
Summieren sich mehrere Mängel, werden die Prozentsätze der Frankfurter Tabelle übrigens nicht ebenfalls addiert. 685% des Reisepreises zurückfordern, weil fleißig gesucht und addiert wurde, geht also leider nicht Wie viel letztendlich erstattet wird, hängt sehr stark von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles, der Kulanz des Reiseveranstalters und letztendlich vor Gericht u. U. auch vom Richter ab.
Zu beachten ist auch, daß diese Tabelle nur von dem Frankfurter Gericht akzeptiert wird. Nicht alle Veranstalter haben den Gerichtsstand in Frankfurt.