• AS
    Dabei seit: 1087430400000
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    geschrieben 1154716286000

    http://www.rechtspraxis.de/frankfurt.htm#top4

    Wie errechnet man das ? Wir hatten 14 Stunden Verspätung und kamen am Folge Tag um 9.55 Uhr morgens an.

    Vielen Dank

    Kann man noch etwas geltend machen von wegen das man uns solang am Flughafen hat sitzen gelassen.

  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    gesperrt
    geschrieben 1154722555000

    Tagesreisepreis = Reisedauer durch Preis und dann 5% des Tagespreises für jede Stunde über 5 Stunden Verspätung

    Beispiel:

    Reisepreis €1400.- : 14 Tage = €100.- Tagespreis

    Gesamtverspätung: 15 Stunden - 5 Stunden = 10 x 5% =

    50 % von €100.- also satte € 50.- pro Person bei €1400.- Reisepreis p.P.

    mehr gibt es definitiv nicht, denn das ist der Gesamtanspruch.

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
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    gesperrt
    geschrieben 1154723229000

    Quäl doch mal bitte die Suchfunktion - das Thema Flugverspätung taucht hier alle naselang auf. Für so eine große Verspätung besteht auf jeden Fall ein Erstattungsanspruch.

    Zur Frankfurter Tabelle ist zu sagen, daß diese lediglich einen Anhaltspunkt über mögliche Erstattungen geben kann, wenn alle Bedingungen eingehalten worden sind. Zeitnahe und nachgewiesene Meldung bei der Reiseleitung, Abhilfeverlangen, ggf. Dokumentation, substantiiert formuliertes Einspruchsschreiben mit eindeutiger Forderung fristgerecht beim Veranstalter eingereicht, etc..

    Summieren sich mehrere Mängel, werden die Prozentsätze der Frankfurter Tabelle übrigens nicht ebenfalls addiert. 685% des Reisepreises zurückfordern, weil fleißig gesucht und addiert wurde, geht also leider nicht ;) Wie viel letztendlich erstattet wird, hängt sehr stark von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles, der Kulanz des Reiseveranstalters und letztendlich vor Gericht u. U. auch vom Richter ab.

    Zu beachten ist auch, daß diese Tabelle nur von dem Frankfurter Gericht akzeptiert wird. Nicht alle Veranstalter haben den Gerichtsstand in Frankfurt.

  • Joline Sabrina
    Dabei seit: 1154822400000
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    geschrieben 1154858434000

    Hi. Bin seit gut einer Woche aus dem Tunesien Urlaub zurück. Hatte mit meiner Familie (meine Mutter, meine Söhne 13 Jahre und meine Tochter fast 2 Jahre) zwei Doppelzimmer mit Verbindungstür gebucht. Bekommen haben wir ein Vierbettzimmer. Zuerst hieß es, die Buchung sie vom Reiseveranstalter falsch angekommen, was die Reiseleiterin jedoch verneinte. Dann sollten wir nach einer Woche in das richtige Zimmer umziehen, doch als es soweit war ging es wieder nicht weil die Leute, die die Zimmer belegten angeblich ihren Urlaub plötzlich verlängert hätten. Es stellte sich jedoch heraus, dass die Doppelzimmer mit Verbindungstür einzeln verkauft worden waren, was dem Hotel natürlich mehr Geld einbringt. Erneute Beschwerde bei der Reiseleitung brachte nichts ausser einer schriftlichen Bestätigung, dass unsere eigentlichen Zimmer überbucht seien und wir im Vierbettzimmer untergebracht wurden. Frage: Bis wie lange nach Rückkehr aus dem Urlaub muss ich beim Reiseveranstalter eine Rückerstattung geltend machen und wieviel Geld kann man dafür verlangen?

    :(

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
    Beiträge: 3505
    geschrieben 1154860339000

    @'Joline Sabrina' sagte:

    Hi. Bin seit gut einer Woche aus dem Tunesien Urlaub zurück. Hatte mit meiner Familie (meine Mutter, meine Söhne 13 Jahre und meine Tochter fast 2 Jahre) zwei Doppelzimmer mit Verbindungstür gebucht. Bekommen haben wir ein Vierbettzimmer. Zuerst hieß es, die Buchung sie vom Reiseveranstalter falsch angekommen, was die Reiseleiterin jedoch verneinte. Dann sollten wir nach einer Woche in das richtige Zimmer umziehen, doch als es soweit war ging es wieder nicht weil die Leute, die die Zimmer belegten angeblich ihren Urlaub plötzlich verlängert hätten. Es stellte sich jedoch heraus, dass die Doppelzimmer mit Verbindungstür einzeln verkauft worden waren, was dem Hotel natürlich mehr Geld einbringt. Erneute Beschwerde bei der Reiseleitung brachte nichts ausser einer schriftlichen Bestätigung, dass unsere eigentlichen Zimmer überbucht seien und wir im Vierbettzimmer untergebracht wurden. Frage: Bis wie lange nach Rückkehr aus dem Urlaub muss ich beim Reiseveranstalter eine Rückerstattung geltend machen und wieviel Geld kann man dafür verlangen?

    :(

    Hallo,

    Mängel sind nach Rückkehr unbedingt innerhalb von 4 Wochen geltend zu machen. Wer später reklamiert hat keinerlei Ansprüche mehr.

    Auf jeden Fall müsstet Ihr die Differenz zwischen den beiden Zimmerarten zurückbekommen, sofern im Katalog eine Preisdifferenz bestand.

    Gruß

    holzwurm

  • AS
    Dabei seit: 1087430400000
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    geschrieben 1155042536000

    so nun noch mal brauch noch mal eure Hilfe. Also unser Reisepreiß für 14 Tage lag bei 2200 Euro für drei Erwachsene.

    Wir haben 14 Stunden Verspätung. Was und wie mach ich das geltend. Weil die Neckermann Tante wollte uns ja nur die 30 Euro pro Person geben für den Tag der Verloren ging.

    LG

  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
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    gesperrt
    geschrieben 1155043999000

    Vielleicht bedankst Du dich erstmal für die schon erhaltenen Tips? :bulb:

    Weiter oben wurde schon beschrieben, wie Du rechnen kannst. Mit € 30,00/Person sollte es eigentlich ok sein...

  • Bulgarienfan
    Dabei seit: 1091923200000
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    geschrieben 1155046778000

    Nach Thorbens Berechnung:

    Reisepreis für drei Personen: 2.200.- € : 14 Tage = 157,14 € Tagespreis für alle drei zusammen.

    Gesamtverspätung: 14 Stunden - 5 Stunden = 9 x 5% =

    45 % von 157,14 € also 70,71 € für alle drei Personen zusammen.

    Mit 3 x 30 € = 90 € kommt ihr dann ganz gut weg.

    Gruß

    Bulgarienfan

    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien! Once in Bulgaria - forever in Bulgaria! Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!
  • noeler
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    geschrieben 1155047928000

    @'AS' sagte:

    Weil die Neckermann Tante wollte uns ja nur die 30 Euro pro Person geben für den Tag der Verloren ging.

    LG

    Verwandte von Dir arbeiten bei Neckermann ? Immerhin eine Tante, die Dir auch noch mehr geben wollte als sie muss.

    4 8 15 16 23 42
  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    gesperrt
    geschrieben 1155048435000

    Boah, da waren die aber SUPER großzügig bei € 30,00 p.P!

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