• XtraDeluxe
    Dabei seit: 1356566400000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1397890355000

    Reise: Pauschalreise gebucht über Holidaycheck

    Reiseveranstalter: FTI

    Betrag: 4.660 EUR

    Zeitraum: 14.04. - 24.04.2014

    Urlaubsland: Mexiko

    Fluggesellschaft: Delta Airline (Hin Düsseldorf-Atlanta-Cancun und Rück Cancun-Atlanta-Düsseldorf)

    Reisende: 2 Erwachsene und 1 Kind 8 Jahre

    Delta Airline verweigert Hinflug am 14.04. über Atlanta (USA) da der Kinderreiseausweis nicht Gültig sei für die USA. Benötigt wir ein Biometrischer Reiseausweis wie bei einen Erwachsenen.

    Es gab 3 Möglichkeiten:

    -1 Zu Hause bleiben, Pauschalreise verfallen lassen

    -2 neuen Flug buchen und dabei USA umfliegen Hin und Rück ca. 3000 EUR

    -3 Einen Kinderreiseausweis besorgen und nachfliegen.

    Haben uns für Variante 3 entschieden. Sonder Express Reiseausweis beantragt der am nächsten Tag 15 Uhr abgeholt werden konnte. Kostet uns 450 EUR.

    Der Hinflug nach Cancun wurde gebucht über Flüge.de direkt am 14.04. für 1050 EUR mit Air Berlin (Direktflug Düsseldorf-Cancun).

    Am 16.04. sind wir nun in Mexiko angekommen und auch von FTI abgeholt worden am Flughafen da FTI und Holidaycheck Bescheid wussten.

    Heute am 18.04. wurden wir von der Reiseleiterin vor Ort benachrichtigt das der Rückflug für den 24.04. nicht bestätigt wurde. In Klartext heißt es wir sollen bitte selber einen Flug buchen. Die billigste Variante kostet nun ca. 2200 EUR und ein Urlaubstag weniger da ab 24.04. ca 2800 EUR kostet.

    Uns hat keiner gesagt das wir nun auch einen Rückflug buchen sollten bevor wir überhaupt nach Mexiko geflogen sind. Da wir den Hinflug nicht wahrgenommen haben ist der Rückflug ungültig. Wir sitzen praktisch ab 24.04. hier in Mexiko fest. Was können wir nun unternehmen das wir wieder nach Hause kommen? Sind über jeden Rat dankbar....uns hilft hier keiner wirklich weiter !!!

  • HC-Mitglied985931
    Dabei seit: 1287100800000
    Beiträge: 18216
    gesperrt
    geschrieben 1397900019000

    Erstmal herzlich willkommen im Forum, auch wenn es ein nicht so netter Anlass ist! :disappointed:

    Hmmm, vertrackte Situation, Ihr hättet Delta über das Nichtnutzen des Hinfluges informieren müssen, damit der Rückflug nicht verfällt und selbst dann hätten sie dem noch zustimmen müssen. Jetzt würde ich versuchen, nochmal direkt oder über/mit der Reiseleitung(nicht diese alleine!) ein Gespräch mit Delta zu suchen und an deren Verständis/Kulanz zu appellieren. Wahrscheinlich werden sie mit den strikten Einreisebedingungen kommen, aber vielleicht habt Ihr Glück und trefft auf einen verständnisvollen Mitarbeiter. Wichtig ist halt die ESTA, weiß nicht, ob die vorliegt, oder Ihr die neu beantragen müsstet aufgrund der Passprobleme, da solltet Ihr mal im USA-Forum hier nachhaken.

    Wichtig, höflich und sachlich argumentieren, die Schuld liegt m.E. ganz klar bei Euch, der Reiseveranstalter hat garantiert irgendwo darauf hingewiesen, daß die Voraussetzungen für eine reibungslose Einreise (auch über die USA) beim Reisenden zu schaffen sind. Insofern wird es m.M.n. auch nix mit irgendwelchen Erstattungen im Nachhinein, die Du ja aber auch nicht im Sinn hast?!

    Bleibt nur zu hoffen, daß Ihr es finanziell so günstig wie möglich halten und den Urlaub noch einigermaßen genießen könnt.

    Wenn nix mit den Flügen über die Delta geht, schaut mal bei den Condor Fliegenpreisen und/oder Ltur nach günstigen Flügen. Schaut auch mal nach alternativen Flughäfen wie Frankfurt oder Amsterdam und dann weiter per Zug, das kann die Kosten niedriger halten.

    Alles Gute!

    Edit: Ich denke, der Threadtitel wurde falsch gewählt, da nicht FTI den Rückflug storniert hat, sondern Delta. Vielleicht sollte man das ändern, den Thread aber schon hier lassen und nicht auf bestehende hinweisen, da es ja doch ein wenig pressiert.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1397951449000

    Sofern der Hinflug nicht ordentlich gecancelled oder umgebucht wurde, ist eine Absage des Rückfluges leider noch rechtmäßig.

    Diesbezüglich ist der Vortrag nicht ganz eindeutig - es sollte allerdings eine Einigung mir Delta angestrebt werden - selbstverständlich mit Unterstützung von HC als Vermittler bzw. FTI als Vertragsgeber ...

    Edit: Die Sorgfaltspflicht für vollständige Ausweisunterlangen obliegt zweifellos den Reisenden, insofern besteht kein Anspruch auf Erstattung der ggf. höheren Auslagen zu deren Beibringung!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Rubin9999
    Dabei seit: 1307404800000
    Beiträge: 448
    geschrieben 1397996762000

    Wie vonschmeling bereits schreibt, ist nicht klar ersichtlich, ob der HInflug ordentlich gecancelt bzw. umgebucht wurde. 

    Wir haben vor 5-6 Jahren mal unseren Hinflug (war aber "nur" Mallorca) um einen Tag verpasst :-). Unser Reisebüro hat uns dann noch für den Nachmittag einen neuen Flug gebucht und alles mit dem Reiseveranstalter geregelt. DIe Hotel-Zimmer und Rückflüge konnten somit wie ursprünglich bebucht, genutzt werden. Die Umbuchung hat uns um die 500€ (2 Erwachsene + 2 Kinder) gekostet. Ich denke, ein guter Vermittler sollte eine Einigung finden können. 

    Viel Glück.

  • XtraDeluxe
    Dabei seit: 1356566400000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1424451716000

    Amtsgericht München, Vergleich mit FTI Touristik GmbH. Az.: 122 C 17766/14

    FTI zahlt 2550,00 EUR an den Kläger.

  • Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
  • XtraDeluxe
    Dabei seit: 1356566400000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1424453084000

    Dies betrifft meine Reisebuchung nach Mexiko über Holidaycheck als Vermittler und FTI als Reiseveranstalter. Man sei zur Erkenntnis gekommen das man nicht so einfach den Rückflug Stornieren kann nur weil man die Hinreise nicht angetreten ist schon weil Holidaycheck und FTI am gleichen Tag noch wussten das 2 Tage später nachgeflogen wird auf eigene Kosten.

  • Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
  • Armin
    Dabei seit: 1093132800000
    Beiträge: 2013
    geschrieben 1424460465000

    ..ich vermute mal das hier vor Gericht die Mitwirkungspflicht seitens RV zumindest in Frage gestellt wurde. Tenor vor Gericht ist grundsätzlich daß beide Seiten an der Erfüllung des Vertrages mitzuwirken haben. In vielen nicht eindeutigen Fällen schlägt das Gericht dann häufig einen Vergleich vor, genau so wird es hier geschehen sein. Wie schon vorher beschrieben sollte man sich immer bei Pauschalreisen, die einen Linienflug beinhalten Klarheit über die Beförderungsbedingunen der Airline verschaffen. Bei vielen Airlines muß das Ticket genau in der vorgegebenen Reihenfolge abgeflogen werden andernfalls erlischt der (weitere) Beförderungsanspruch.

  • Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!