• vonschmeling
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    geschrieben 1424462738000

    Allerdings ist im Falle einer Pauschalreise tatsächlich zu klären, inwieweit der Veranstalter mitwirken muss bei der Umgestaltung der Reise.

    Zum einen hat der Kunde zwar das Versäumnis des Hinfluges zu verantworten, zum anderen war der Veranstalter zeitnah über die Änderung der Reisedaten informiert und hätte seinerseits die Wahrung des Anspruchs auf den Rückflug - vollkommen ungeachtet des jeweiligen Tarifs! - einsteuern können.

    Immerhin bündelt er die einzelnen Leistungsträger, und selbst mit einer Nachberechnung kann der Kunde erwarten, seinen Rückflug organisiert vorzufinden.

    Hier werden sehr verschiedene Zuständigkeiten vermischt, Fakt ist jedoch, dass der Pauschalreisende keinen Einblick in den jeweiligen Tarif seines Tickets im Rahmen der Kombination verschiedener Leistungsteile hat und somit quasi auf das Mitwirken des Vertragsgebers (hier FTI) vertrauen muss.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Du_darfst
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    geschrieben 1424464328000

    Lese heute erstmalig von dem spannenden Sachverhalt. Mich würde ja nochmal interessieren welche Argumente das Gericht von den Parteien jeweils für plausibel und begründet angesehen hat. 

    Insgesamt scheint aber die Klägerseite ganz gut bei weg gekommen zu sein. Freut mich zwar für MeliDeluxe, hätte ich aber nicht so erwartet.

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