Allerdings ist im Falle einer Pauschalreise tatsächlich zu klären, inwieweit der Veranstalter mitwirken muss bei der Umgestaltung der Reise.
Zum einen hat der Kunde zwar das Versäumnis des Hinfluges zu verantworten, zum anderen war der Veranstalter zeitnah über die Änderung der Reisedaten informiert und hätte seinerseits die Wahrung des Anspruchs auf den Rückflug - vollkommen ungeachtet des jeweiligen Tarifs! - einsteuern können.
Immerhin bündelt er die einzelnen Leistungsträger, und selbst mit einer Nachberechnung kann der Kunde erwarten, seinen Rückflug organisiert vorzufinden.
Hier werden sehr verschiedene Zuständigkeiten vermischt, Fakt ist jedoch, dass der Pauschalreisende keinen Einblick in den jeweiligen Tarif seines Tickets im Rahmen der Kombination verschiedener Leistungsteile hat und somit quasi auf das Mitwirken des Vertragsgebers (hier FTI) vertrauen muss.