• Flamingo90
    Dabei seit: 1219363200000
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    geschrieben 1318780356000

    Hallo Zusammen

    Habe mit meiner Frau gemeinsam unseren urlaub für 2012 gebucht.

    nun lassen wir uns trennen, möchte dennoch wie gebucht in das hotel .

    Frage : was muss ich jetzt machen bzw was kann ich jetzt machen .

    Da sie die Reiseanmelderin ist ?

     

     

    Danke im vorraus

     

    Flamingo90

  • Louboutin
    Dabei seit: 1222214400000
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    geschrieben 1318781541000

    @Flamingo90 sagte:

    Habe mit meiner Frau gemeinsam unseren urlaub für 2012 gebucht.

    nun lassen wir uns trennen, .........

     

    @ Flamingo90,

     

    von wem???? :laughing:

    Mit Brille und Buch auf's Klo gehen, reicht nicht aus zum Klugscheißen.
  • Flamingo90
    Dabei seit: 1219363200000
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    geschrieben 1318781722000

    Haha

    Natürlich lassen wir uns scheiden so meinte ich das !

    bitte nur ernst gemeinte postings

     

    Danke

  • Louboutin
    Dabei seit: 1222214400000
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    geschrieben 1318781895000

    @ Flamingo90,

     

    sorry für mein vorheriges Post, aber die gestellte Frage musste ich einfach so beantworten. :kuesse:

     

    Jetzt aber Spaß beseite und zur Beantwortung Deines Anliegens. Warum sollst Du irgendetwas am Reiseablauf ändern, wenn ihr beiden euch doch einig seid und die geplante Reise antreten wollt. Wer oder was soll euch daran hindern?  Für den Ablauf spielt es keinerlei Rolle in welchem " Verhältnis " ihr zueinander steht. ;)

     

    Vielleicht eröffnen sich euch ja ungeahnte Möglichkeiten. :laughing:

    Mit Brille und Buch auf's Klo gehen, reicht nicht aus zum Klugscheißen.
  • Heike68
    Dabei seit: 1141948800000
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    geschrieben 1318782038000

    Ich glaube, das Problem besteht darin, dass er die Reise übernehmen möchte (komplett?), sie dann aber nicht mitfährt, die Reiseanmeldung dann auf ihn bzw. andere 2. Person umgeschreiben werden müsste?

    Zu wissen, man könnte, ist besser, als zu glauben, man muss...
  • Louboutin
    Dabei seit: 1222214400000
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    geschrieben 1318782150000

    Dann muss er sich mal ein bisschen verständlicher ausdrücken. ;)

    Mit Brille und Buch auf's Klo gehen, reicht nicht aus zum Klugscheißen.
  • abholl
    Dabei seit: 1125446400000
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    geschrieben 1318782924000

    Manche Reiserücktrittsversicherungen decken dieses Risiko ab und würden dann die Stornokosten Deiner Frau und den Einzelzimmerzuschlag übernehmen. Oder die Namensänderung für eine dritte Person.

     

    Lies doch mal in Deinen Bedingungen nach.

     

    Ansonsten kontaktiere das Reisebüro oder den Veranstalter, wäre bestimmt nicht das erste Mal, das so was vorkommt.

  • Heike68
    Dabei seit: 1141948800000
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    geschrieben 1318783492000

    Aber sie müsste auch damit einverstanden sein, die Reise an ihn abzutreten.

    Und ohne RRV entstehen Gebühren.

     

    Vielleicht sollt Flamingo noch ein wenig die Angaben ergänzen...

    Zu wissen, man könnte, ist besser, als zu glauben, man muss...
  • traveller4073
    Dabei seit: 1227657600000
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    geschrieben 1318784883000

    Gehe mal davon aus, dass einfach Pax Nochfrau gegen Pax Scheidungsgrund geändert werden soll :laughing:

    Achtung: Posting kann Spuren von Ironie enthalten!
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1318787195000

    @traveller

    Keine Ahnung.  :D    ;)

    Aber wenn dem so sein sollte, muss der TO damit rechnen, dass Noch-Ehefrau (die gebucht hat) die Stornokosten übernimmt und Flamingo muss seine "eigene" Reise suchen und buchen.

    Eine m. E. nachvollziehbare Vorgehensweise.  ;)

     

    Ist hingegen die Noch-Ehefrau - erstaunlicherweise :shock1:   - bereit, der Nachfolgerin ihren Platz abzutreten, könnte es für die "Ersatzperson" so um die 50 € kosten. (Kommt auf den RV an. Kosten sind sehr wahrscheinlich unterschiedlich. Siehe AGB.) 

     

    Komplizierter und teurer wird es m. E., wenn der TO allein reisen will: Da müssten Stornokosten für die Noch-Ehefrau anfallen (Höhe siehe AGB) plus die Umbuchungskosten für den TO (so um die 50 € / siehe oben).

    Denn man kann davon ausgehen, dass er das DZ nicht in Einzelbelegung nutzen kann.

     

    Aber vllt. klärt uns Flamingo ja noch auf.  ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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