Es geht hier um keine Pauschalreise, das nur vorweg.
Jemand buchte im Reisebüro einen Linienflug nach Afrika. Dort wollte er einen Jagdurlaub machen. Am Flughafen checkte er mit seinem Gepäck ein, das Gepäck kam am Zielflughafen nicht an.
Die Flughafengesellschaft behauptet, es haben sich im Koffer verbotene Feuerzeuge befunden. Tatsächlich waren im Koffer 9 handelsübliche Einwegfeuerzeuge, die man an jedem Kiosk kaufen kann. Diese sind aber offenkundig nicht verboten im Reisegepäck mitzunehmen.
Der Jadgurlaub fiel somit ins Wasser, da der Reisende keine Munition (die war genehmingt und befand sich auch im Koffer), kein Fernglas, keinen Fotoapparat,..etc....dabei hatte.
Hat er hier einen Anspruch auf Schadenersatz?
Wenn ja, gegen wen? Den Flughafen am Abflugort oder die Fluglinie?
Es ist hinzuzufügen, dass zwischen Einchecken und Abflug 3 Stunden lagen. Wären die Feuerzeuge tatsächlich verboten gewesen, hätte man den Fluggast problemlos über Lautsprecher ausrufen können.
Wer weiß Bescheid?