• Katzenkratzbaum
    Dabei seit: 1223424000000
    Beiträge: 5
    geschrieben 1223468895000

    Es geht hier um keine Pauschalreise, das nur vorweg.

    Jemand buchte im Reisebüro einen Linienflug nach Afrika. Dort wollte er einen Jagdurlaub machen. Am Flughafen checkte er mit seinem Gepäck ein, das Gepäck kam am Zielflughafen nicht an.

    Die Flughafengesellschaft behauptet, es haben sich im Koffer verbotene Feuerzeuge befunden. Tatsächlich waren im Koffer 9 handelsübliche Einwegfeuerzeuge, die man an jedem Kiosk kaufen kann. Diese sind aber offenkundig nicht verboten im Reisegepäck mitzunehmen.

    Der Jadgurlaub fiel somit ins Wasser, da der Reisende keine Munition (die war genehmingt und befand sich auch im Koffer), kein Fernglas, keinen Fotoapparat,..etc....dabei hatte.

    Hat er hier einen Anspruch auf Schadenersatz?

    Wenn ja, gegen wen? Den Flughafen am Abflugort oder die Fluglinie?

    Es ist hinzuzufügen, dass zwischen Einchecken und Abflug 3 Stunden lagen. Wären die Feuerzeuge tatsächlich verboten gewesen, hätte man den Fluggast problemlos über Lautsprecher ausrufen können.

    Wer weiß Bescheid?

  • Agapanthus
    Dabei seit: 1215993600000
    Beiträge: 353
    geschrieben 1223469942000

    Hallo

    Gemäss Info der Lufthansa ist der Transport von Feuerzeugen im aufgegebenen Gepäck generell verboten!

    Feuerzeuge

    Die Mitnahme eines Feuerzeugs ist gestattet, wenn es für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist mit dem Brennstoff Flüssiggas, das vollständig absorbiert ist, befüllt ist

    Verboten ist die Mitnahme von:

    allen Feuerzeugen im aufgegebenen Gepäck

    sogenannten Zippo-Feuerzeugen

    mit nicht absorbiertem Brennstoff gefüllten Feuerzeugen

    Feuerzeugbenzin

    Nachfüllpatronen (Quelle: Homepage der Lufthansa. www.lufthansa.de)

    Entgegen Deiner Ansicht ist jeglicher Transport von Feuerzeugen aller Art im eingecheckten Gepäck verboten!

    Heinz /*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/ Anstatt Urlaub mache ich Ferien
  • UteEberhard
    Dabei seit: 1185840000000
    Beiträge: 2896
    gesperrt
    geschrieben 1223470947000

    Wenn die Flughafengesellschaft wirklich so argumentiert, sollte der Pax. sich das schriftlich bestätigen lassen.

    Der Transport von Feuerzeugen im Koffer ist in der Tat untersagt. Die Argumentation kann nur sein, das nach der Kontrolle des Gepäcks ausreichend Zeit vorhanden war, den Pax. (Durchsage) zu informieren und zu seinem Gepäckstück zu holen.

    Frage: Welcher Flughafen und welche Airline ?

    Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.
  • Katzenkratzbaum
    Dabei seit: 1223424000000
    Beiträge: 5
    geschrieben 1223471432000

    Also, es handelt sich hier um handelsübliche Einweggasfeuerzeuge, nix Zippo, Benzin, oder ähnliches.

    Der Flughafen ist Frankfurt am Main und die Fluggesellschaft ist Air Namibia.

    Danke für die bisherigen Antworten!

  • Agapanthus
    Dabei seit: 1215993600000
    Beiträge: 353
    geschrieben 1223472040000

    Bei den "verbotenen" Feuerzeugen im eingecheckten Gepäck spielt es eben gerade keine Rolle ob Benzin, Flüssiggas oder welches System auch immer.

    Sämtliche Feuerzeuge im aufgegebenen Gepäck sind verboten.

    Vielleicht weiss hier jemand von den Viel-Reisern, wie es gehandhabt wird, wenn verbotene Gegenstände "entdeckt" werden und - wie hier - noch genügend Zeit vorhanden wäre, den Zustand des Gepäckstückes zu bereinigen.

    Heinz /*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/ Anstatt Urlaub mache ich Ferien
  • UteEberhard
    Dabei seit: 1185840000000
    Beiträge: 2896
    gesperrt
    geschrieben 1223472625000

    Habe mehrere hundert Flüge "erlebt". Bin bisher einmal ausgerufen worden, weil man in meinem Gepäck "etwas vermutete". Bin hin, Koffer auf und es wurde erkannt, dass alles legal war.

    Zweimal wurde bisher ein Koffer von mir geöffnet (nicht gewaltsam), der Koffer hatte am Zielflughafen einen Aufleber/Hinweis auf die Öffnung des Koffers. Aufkleber war vom BGS, beim zweiten mal vom Zoll. Keinerlei Beschädigung, es fehlte nichts. Ich habe es nur bemerkt wegen der Hinweiskleber.

    Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.
  • Katzenkratzbaum
    Dabei seit: 1223424000000
    Beiträge: 5
    geschrieben 1223472670000

    Hier habe ich nochmal einen Hinweis einer Broschüre von Fraport eingescannt. Dort sind Einweggasfeuerzeuge nicht genannt:

    http://rapidshare.de/files/40636700/Info_Gepaeck.pdf.html

  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
    Beiträge: 829
    geschrieben 1223473090000

    Ist es denn binnen 2,5 bis 3 Stunden auf dem Frankfurter Flughafen tatsächlich möglich, dass das Gepäck eingecheckt wird, zur Kontrolle transportiert wird, dort eine Weile in der Warteschlange verbringt, als vermutlich verbotene/gefährliche Ware beinhaltend identifiziert wird, vorerst ausgesondert und zur persönlichen Kontrolle weiterbefördert wird, wieder in die Warteschlange muss, endlich unter Zeugen manuell geprüft und final aus dem (Flug-)Verkehr gezogen wird und dann noch genug Zeit bleibt, um das ganze Geschehen protokollieren, den Passagier ausfindig zu machen, ausrufen zu lassen, auf sein Eintreffen, Einsehen und ggf. erneutes Einchecken zu warten?

    An die Flugexperten: Hätte nicht dem Bundesgrenzschutz bei der Sichtung/Genehmigung der Waffen die verbotene Fracht auffallen müssen?

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1223473407000

    @Katzenkratzbaum sagte:

    Die Flughafengesellschaft behauptet, es haben sich im Koffer verbotene Feuerzeuge befunden. Tatsächlich waren im Koffer 9 handelsübliche Einwegfeuerzeuge, die man an jedem Kiosk kaufen kann. Diese sind aber offenkundig nicht verboten im Reisegepäck mitzunehmen.

    Der Jadgurlaub fiel somit ins Wasser, da der Reisende keine Munition (die war genehmingt und befand sich auch im Koffer),

    Hallo,

    leider ist es so, daß Feuerzeuge jeder Art im Koffer verboten sind. Ich hatte auch schon welche, ohne Beanstandung dabei. Allerdings bei neun Stück und dann noch in Verbindung mit Munition, kann ich mir kaum vorstellen, daß hier irgendwelche Ersatleistungen in Anspruch genommen werden können.

    Entsscheidend sind übrigens im Zweifelsfall die Beförderungsbedingungen der einzelnen Fluggesellschaften. Diese bestimmen, was an Bord darf und was nicht. So wirst Du im Jemen keine Probleme bekommen eine Pistole mit an Bord zu nehmen. Diese wird maximal dann in einen gesonderten Transportbehälter gelegt. Wenn überhaupt....

    Gruß

    Berthold

  • Agapanthus
    Dabei seit: 1215993600000
    Beiträge: 353
    geschrieben 1223473530000

    Hallo Katzenkratzbaum

    Ich denke, Du beziehst Dich auf folgende Passage aus den EU-Bestimmungen über Gefahrgut:

    Feuerzeuge, (z. Bsp. Bauart Zippo) die mit Benzin

    gefüllt sind; solche ohne Benzin oder ohne

    sonstige brennbarer Füllstoffe können jedoch

    mitgenommen werden

    Wenn Du das ganz exakt liest, so heisst es, dass Benzin-Feuerzeuge ausgeschlossen sind. Des weiteren: Nur Feuerzeuge ohne Benzin oder (ohne) sonstige brennbaren Füllstoffe können mitgenommen werden.

    Die handelsüblichen Feuerzeuge sind jedoch m.W. mit Flüssiggas gefüllt, d.h. einem brennbaren Füllstoff und sind somit von der Beförderung ausgeschlossen.

    Des weiteren sind m.E. die Fluggesellschaften frei (wie Berthold darauf hinweist) in Ihren Bestimmungen strengere Regelungen zu erlassen. Meines Erachtens handeln sie zudem klug, sämtliche Feuerzeuge auszuschliessen, da nur so unendliche Diskussionen über die Art der Feuerzeuge ausgeschlossen werden können. Mir sind zudem keine Feuerzeuge bekannt, die keine Flüssigkeiten enthalten. Die letzten dieser Art wurden wohl 1683 ausser Betrieb gesetzt, als es zunehmend schwierg wurde Zunderschwämme zu finden ;)

    Heinz /*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/ Anstatt Urlaub mache ich Ferien
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!