Tja, ist leider so, auch "handelsübliche" Feuerzeuge gelten als Gefahrgut. Wenn wir alle Jahre wieder unsere Werbe-Feuerzeuge geliefert bekommen, dann erfolgt das per Kurierdienst mit Transportzuschlag, weil selbst die Deutsche Post diese nicht so ohne weiteres transportiert - von Fluggesellschaften ganz zu schweigen.
Insofern dürfte eine Schadenersatzforderung gegenüber der Airline keinen Erfolg haben. Die haben sich nur an die Regeln gehalten. Auch ein Ausrufen des Passagiers wäre nicht notwendig und in der Praxis auch bei 3 Stunden kaum durchführbar.