Ich habe auch mal eine rechtliche Frage:
Meine Eltern haben von einem Buchclub eine Reise geschenkt bekommen, weil sie in diesem schon so lange Mitglied sind.
Nun ist mein Vater krank geworden und kann diese Reise nicht antreten.
Ich habe jetzt beim Veranstalter nachgefragt, was jetzt zu tun ist und ob jemand anderes in der Familie diese Reise antreten könnte.
Der Veranstalter teilte mir daraufhin mit, dass eine Übetragung nicht möglich wäre und pro Person eine Stornogebühr von 89,00 Euro fällig würde.....
Was meint Ihr dazu ist es bei einer geschenkten Reise zulässig Stornogebühren zu verlangen - auch vor dem Hintergrund, dass ja ein anderer bereit wäre diese Reise zu übernehmen
Vielen Dank schon mal für Eure Meinung
Marcel