• kruemel1312
    Dabei seit: 1136246400000
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    geschrieben 1195806781000

    Ich habe auch mal eine rechtliche Frage:

    Meine Eltern haben von einem Buchclub eine Reise geschenkt bekommen, weil sie in diesem schon so lange Mitglied sind.

    Nun ist mein Vater krank geworden und kann diese Reise nicht antreten.

    Ich habe jetzt beim Veranstalter nachgefragt, was jetzt zu tun ist und ob jemand anderes in der Familie diese Reise antreten könnte.

    Der Veranstalter teilte mir daraufhin mit, dass eine Übetragung nicht möglich wäre und pro Person eine Stornogebühr von 89,00 Euro fällig würde.....

    Was meint Ihr dazu ist es bei einer geschenkten Reise zulässig Stornogebühren zu verlangen - auch vor dem Hintergrund, dass ja ein anderer bereit wäre diese Reise zu übernehmen ???

    Vielen Dank schon mal für Eure Meinung

    Marcel

    Kruemel1312 - Rioja und Amarone Liebhaber
  • privacy
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    geschrieben 1195808013000

    Zwischen dem Geschenk/Werbemaßnahme des Buchclubs

    (der praktisch auch nur vemittelt hat und nicht der Veranstalter ist?)

    und der Teilnahme liegt die Unterschrift unter den Reisevertrag

    und somit liegt die Anerkennung der Teilnahmebedingungen des Veranstalters vor. Daher kann entsprechend eine Stornogebühr anfallen.

    Schau noch mal in die Bedingungen. Der 2. Punkt, wonach eine

    Ersatzperson nicht in den Vertrag eintritt, ist da schon fraglicher.

    Das dürfte nicht so einfach abzulehnen sein. Wenn da allerdings

    eine Änderungsgebühr von sagen wir mal auch 89 Euro entsteht ...

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1195828324000

    Nein, da bin ich aber anderer Ansicht:

    In diesem Fall handelt es sich um eine Reisebuchung zugunsten Dritter:

    Vertragspartner vom Reiseveranstalter was Zahlung anbelangt wurde der Buchclub

    Nutznießer der Leistungen wurde das Ehepaar, das aber keinen Vertrag mit dem Reiseveranstalter abgeschlossen hat.

    Das Ehepaar kann daher nicht mit Stornogebühren belangt werden, sofern diese nicht mit dem Buchclub vereinbart waren! Andererseits kann das Ehepaar aber während des Urlaubs auf Erfüllung der Leistungen bestehen bei Nichterfüllung Gewährleistung verlangen. Da es aber keine Zahlungen getätigt hat, könnte es keine Preisminderung geltend machen. Diese kann nur der Vertragspartner = Buchclub geltend machen!

    Klartext: hat der Buchclub die Reise geschenkt und es wurden keine Stornovereinbarungen getreten und treten die Beschenkten die Reise nicht an, so kann man von den Beschenkten jedenfalls die Stornogebühren nicht verlangen

    meint

    Peter

  • kruemel1312
    Dabei seit: 1136246400000
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    geschrieben 1195845336000

    vielen dank ihr beiden für die tipps.....

    ich würde rein vom logischen auch zu der meinung von peter tendieren, denn wir sind ja tatsächlich nicht die vertragspartner des reisebüros sondern der buchclub, der uns diese reise geschenkt hatte.....

    na mal sehen was jetzt dabei heraus kommt...

    grüsse marcel

    Kruemel1312 - Rioja und Amarone Liebhaber
  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    gesperrt
    geschrieben 1195863033000

    Der Buchclub hat sich abgesichert.......wenn Du die "geschenkten" Ausflüge nicht machst kostet es auch Geld....der Storno steht mit Sicherheit auch im Kleingedruckten....die Beschenkten haben mit Sicherheit einen Vertrag unterschrieben und sind somit an die Vereinbahrungen gebunden...

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • gastwirt
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    gesperrt
    geschrieben 1195878009000

    @Thorben-Hendrik sagte:

    Der Buchclub hat sich abgesichert.......wenn Du die "geschenkten" Ausflüge nicht machst kostet es auch Geld....der Storno steht mit Sicherheit auch im Kleingedruckten....die Beschenkten haben mit Sicherheit einen Vertrag unterschrieben und sind somit an die Vereinbahrungen gebunden...

    woher weißt du das ?

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1195896835000

    Vereinbahrungen :D

    Von der Wiege bis zur Bahre! :laughing:

    Auch eine mündliche, telefonische Zustimmung ist ein Vertrag!

    Also: Am Telefon immer nein sagen!

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • Lexilexi
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    geschrieben 1195897963000

    @juanito sagte:

    Auch eine mündliche, telefonische Zustimmung ist ein Vertrag!

    obwohl in einem solchen fall die beweisführung, ob man nun wirklich ja oder nein gesagt hat, recht schwierig werden dürfte.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1195900484000

    Es geht hier um eine geschenkte Reise aufgrund langjähriger Mitgliedschaft.

    Wieso soll dann das Buchclubmitglied eine Vereinbarung mit dem Reiseveranstalter haben?

    Ein Buchclub kann nicht verlangen, daß man eine geschenkte Reise antritt.

    In meinen Augen sind die Stornokosten ein Problem zu lasten des Buchclubs.

    LG

    holzwurm

  • Sokrates
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    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1195902836000

    Ich glaube eher, dass es sich bei diesem "Geschenk" um die allseits bekannte "Woche Hotelaufenthalt mit HP und Rundreise vorzugsweise in der Türkei" handelt, bei dem man für den Flug selber sorgen bzw. diesen "zu äußerst günstigen Vorzugspreisen" beim Veranstalter buchen muss.

    Und wenn der Beschenkte Letzteres getan hat, dann ist die Sache, so wie vom Thread-Öffner geschildert, m. E. rechtens.

    LG

    Sokrates

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