1. Reicht es nicht, dass man dem Beschenkten einfach irgendwelche Bedingungen zuschickt, ohne dass diese vom Beschenkten bestätigt werden!
2. Selbst wenn der Beschenkte selbst die Reisebestätigung erhalten hat, ist der Reisevertrag nicht mit diesem abgeschlossen worden.
3. Wie Marcel schreibt: wenn man gar nicht weiß, was die Reise gekostet hat, kann man keine Stornogebühren vereinbaren.
Beispiel:
Eine Firma schenkt ihrem Mitarbeiter eine Reise, die dieser nicht antreten kann und möchte umbuchen. Das aber geht beispielsweise nicht mehr oder nur zu den Bedingungen: stornieren und neu buchen (weil schon innerhalb des letzten Monats vor Abflug).
Da wird sich der Mitarbeiter aber auch schön bedanken, wenn er nun die Stornogebühren bezahlen müsste, sofern ihn nicht sein Chef schriftlich bestätigen hat lassen, dass er, der Beschenkte, im Falle einer Stornierung oder Änderung die Kosten selbst zu tragen hat.
Ansonsten muss der Vertragspartner = Firma diese Kosten zahlen. Pech.
So und nicht anders ist es, wenn sonstige rechtskräftige Vereinbarungen fehlen.
Erklärt
Peter