• Cecily
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    geschrieben 1314364658000

    Hallo zusammen,

     

    ich würde mich freuen, wenn mir hier jemand helfen könnte.

     

    Die Situation:

    Mein Freund und ich haben im letzten Jahr 1 Woche Urlaub im Hotel XY gemacht. Die letzten 3 Tage lagen wir, wie ca. die Hälfte der anderen Gäste, mit einer schweren Magen-Darm-Sache flach. Uns wurde vor Ort von der Reiseleitung gesagt, dass wir wahrscheinlich keine Entschädigung bekommen werden. Wir haben dennoch zu Hause ein Schreiben aufgesetzt und unsere geforderten 15% erhalten. Die Forderung haben wir mittels der Mängel-Tabelle bestimmt. Danach war das Thema für uns durch.

    Nun haben wir dank einem TV-Bericht erfahren, dass alle Betroffenen den vollen Reisepreis zurück erstattet bekommen (haben) - auch ohne Forderung. Von einer anderen Betroffenen habe ich das nun auch bestätigt bekommen.

    Wie schaut das nun für uns aus? Hat man Rechte auch noch den Rest zu erhalten? Für ein paar Euro würde ich mich nicht anstellen, aber es handelt sich dabei um ca. 1600€ die uns entgangen sind. Die Woche hat pro Person fast 1000€ gekostet und von Urlaubserholung war dank der schlimmen Krankheit nichts mehr übrig geblieben. Ganz im Gegenteil, wir waren erstmal krankgeschrieben (kommt immer gut nach dem Urlaub) und haben uns erst nach einem ca. 1 Monat wieder vollkommen erholt.

    Ich würde mich freuen, wenn da jemand was zu sagen könnte.

     

    Schöne Grüße :)

  • curiosus
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    gesperrt
    geschrieben 1314368946000

    ...ist denn euer RV identisch mit dem, der diese Leistung im nach hinein seinen Kunden anbietet? Wenn ja, dann würde ich mich an ihn wenden, wenn nicht, dann ist die Entschädigungsleistung des anderen Veranstalters für euch ohne Bedeutung... ;)

  • Cecily
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    geschrieben 1314369545000

    Danke für die Antwort :)

     

    Jep, es handelt sich dabei um "unseren" Veranstalter. Das Hotel ist nur über diesen einen Veranstalter buchbar.

  • curiosus
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    geschrieben 1314369714000

    ...wenn die Begründung für die Zahlung identisch ist, dann ruf dort an oder schreibe hin... ;)

  • Cecily
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    geschrieben 1314370241000

    Alles identisch.

     

    Werde mein Glück versuchen und am Wochenende ein Schreiben aufsetzen. Und natürlich das Ergebnis hier mitteilen.

  • zuckerpueppi
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    geschrieben 1314380427000

    @Cecily

    Du kannst es sicher versuchen aber mach Dir nicht zu große Hoffnung.

    Mal davon abgesehen, dass deine Reise schon ca 1 Jahr (?) zurückliegt, ist auch der Umstand zu beachten, dass DU eine bestimmte Forderung gestellt hast und der Veranstalter dein "Angebot angenommen hat" .

    Damit gab es eine "beidseitige Willensübereinstimmung", die meiner Meinung nach gültig ist. Und selbst wenn eine eventuelle "Einrede/Widerspruchsfrist" vereinbart gewesen wäre, kann ich mir vorstellen, dass diese Frist lange abgelaufen ist.

    Wäre eine damalige Forderung von dir in einer anderen Größenordnung abgelehnt worden, wäre es vielleicht noch anders.......so kann man hier aber nicht von einer "Gleichberechtigung bzw. Gleichbehandlung bei Entschädigung" sprechen .

    Freundliche Worte sterben nie, aber sie müssen ausgesprochen werden, bevor sie leben können.
  • Lugansk
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    geschrieben 1314386893000

    Hallo!

    Handelte es sich bei dem Fall vor kurzem im Fernsehen nicht um einen Fall von diesem Jahr?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1314393449000

    Das kann man ohne Kenntnis der Übereinkunft schwerlich einschätzen.

    Schadensersatzansprüche verjähren erst nach 3 Jahren, man müsste also genau wissen, was mit dem Veranstalter vereinbart war, um zu beurteilen, ob dies gegen eine erheblich höhere Entschädigungsleistung aufhebbar ist.

    Für eine Prognose jedenfalls sind die Fakten viel zu mager ... :?

    Nicht nur deshalb würde ich dem besonnenen Rat von curiosus folgen und mich mit einer sachlichen Nachfrage an den Veranstalter wenden - ggf. wird der begründen, warum weiterreichende Ansprüche verwirkt sind (aus seiner Sicht!) und man kann diese Herleitung bezüglich ihrer Rechtsverbindlichkeit prüfen lassen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Rhodos-Peter
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    Verwarnt
    geschrieben 1314429777000

    ...da sich das Hotel XY in 2 Bereiche unterteilt, das AI-Hotel X und das Hotel Y, wäre es auch interessant zu erfahren, ob auch die Gäste des Hotels Y ebenso entschädigt wurden/werden. Das AI-Hotel X ist nur bei einem Veranstalter zu buchen, das Hotel Y bei mehreren Veranstaltern, wobei einer davon eine "Tochter" des Reiseveranstalters des Hotels X ist, Gäste beider Hotels waren ja gleichermaßen betroffen.

    Gruß Peter

    PS: zufällig kenne ich das Hotel XY recht gut und die Gegebenheiten vor Ort, einiges in dem genannten Beitrag war auch nicht ganz richtig dargestellt, unbestritten bleibt aber die Erkrankung vieler Hotelgäste

    "Ein Merkmal geistiger Mittelmäßigkeit ist die Sucht, immer etwas zu erzählen" -Jean de La Bruyère-
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1314495161000

    @Rhodos-Peter

    Die Aussage war "alles identisch", ergo gehe ich davon aus, dass Cecily auch Entschädigten desselbem Hotelteils berichtet, die eine Erstattung von 100% erhielten.

    Entweder hat das Hotel eine Lücke in der Hygiene entdeckt und räumt den Sachverhalt ein, oder es beugt sich mit einer Kulanz dem medialen Druck.

    Ich kenne weder den Inhalt der erwähnten Sendung, noch Details zur Vereinbarung, aufgrund derer Cecily bereits eine Entschädigung erhalten hat.

    Daher vereinfacht:

    Generell betrachtet ist eine Inanspruchnahme nicht verjährt. Hat Cecily aber ein Dokument erhalten mit dem Passus "Mit Annahme der Entschädigungsleistung sind alle Ansprüche abgegolten" (o.ä.), wird es nahezu unmöglich sein, weitere Kulanz einzufordern.

    Sollte derlei unwahrscheinlicher Weise nicht vermerkt sein, lohnt sich zumindest der Versuch nachzufassen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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