@Adelaide sagte:
Der eine verhandelt gut und kauft sein Auto mit 15 % Rabatt, der andere zahlt brav den Listenpreis.
Verbot gegen den Gleichheitsgrundsatz?
Ich sprach nicht von irgendeinem ominoesen Gleichheitsgrundsatz, sondern vom Gleichstellungsgesetz. Und das verbietet nun mal die Benachteiligung bestimmter Personengruppen aus dort klar definierten Gruenden. So ist u.a eine Benachteilgung ohne sachlichen Grund aufgrund einer Rassenzugehoerigkeit, einer Religionszugehoerigkeit, des Geschlechts oder eben auch aufgrund des Alters nicht erlaubt. Mit Vertragsfreiheit hat das rein gar nichts zu tun.
Wenn Krankenversicherungen von aelteren Menschen hoehere Beitraege verlangen, liegt der Grund hierfuer nicht im Alter dieser Menschen selbst, sondern in dem mit diesem Alter verbundenen hoeherem Gesundheitsrisiko. Das ist natuerlich erlaubt.
Wenn ich bei einem Auto gut verhandele und nen dicken Nachlass raushole, findet das Gleichstellungsgesetz natuerlich ebenso keine Anwendung, weil dabei ja gar keine der dort beschriebenen Benachteiligungen vorliegt.
Wenn ich aber sage: "Alle unter 50 bezahlen mehr", ist das sehr wohl eine Benachteiligung wegen des Alters, die laut Gleichstellungsgesetz verboten ist. Jedenfalls dann, wenn kein sachlicher Grund fuer den Mehrpreis vorhanden ist und einzig und allein aufgrund des Alters unterschieden wird.
Gruss
Caveman